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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      1/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI071021
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              1     112N
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112N
               Radgröße:                                                  10Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              19 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                         5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 53683*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        1090 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                     160 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF2       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF3       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm
               BF4       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF5       1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    180 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      2/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               GE                             e1 2007 4 1 14 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               158           Audi e-tron, e-tron      265/45R21                         A01) bis A10)
                             Sportback                                                  BF1) K01) K02)
                                                      275/40R21

                                                      285/40R21

                                                      295/40R21


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1 2001 11 0447 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               331           Audi RS5                275/25R21                          A01) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,                                           BF2) E83) K01) K04)
                             Baureihe F5)
§22 53683*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1 2007 4 1840 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               441           Audi RS6 Avant        255/35R21 M S                        A02) bis A10)
                                                   A93)                                 B106) BF3)

                                                      255/40R21 M S
                                                      A93a)

                                                      265/35R21 M S
                                                      A93)

                                                      275/35R21 M S
                                                      A93a)

                                                      285/35R21 M S


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1 2007 4 1801 ..
               F2                          e1 2007 4 1840 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 250   Audi A7 Sportback     265/30R21                            A01) bis A10)
                                                                                        BF4) E21) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      3/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                          e1 2007 4 17 1 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338   Audi A8, A8 L         255/35R21                           A01) bis A10)
                                                   N265) T98)                          A11) BF2) E44) K01) K02)

                                                     265/35R21

                                                     275/30R21
                                                     T98)

                                                     275/35R21
                                                     GDM)

                                                     285/30R21

                                                     295/30R21


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53683*00




               FY                            e1 2007 4 1 0 ..
               FY                            e1 2007 4 1 8 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi Q5                 255/40R21                         A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-                                     A11) BF1) E44) K01) K02)
                             Flaps vorne u. hinten) 265/35R21

                                                     275/35R21

                                                     285/35R21


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1 2007 4 1 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi SQ5                255/40R21                         A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-                                     BF1) K01) K02)
                             Flaps vorne u. hinten) 265/35R21

                                                     275/35R21

                                                     285/35R21
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      4/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1 2007 4 1 0 ..
               FY                            e1 2007 4 1 8 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi Q5                 255/40R21                         A01) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                      A11) BF1) E44) K01) K02)
                             Flaps vorne u. hinten) 265/35R21

                                                     275/35R21

                                                     285/35R21


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1 2007 4 1 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi SQ5                255/40R21                         A01) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                      BF1) K01) K02)
§22 53683*00




                             Flaps vorne u. hinten) 265/35R21

                                                     275/35R21

                                                     285/35R21


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                           e1 2001 11 03 0 ..
               4L                           e1 2001 11 03 7 ..
               4L1                          e13 2007 4 1081 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250   Audi Q7                265/40R21                          A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs- K03) K04) N275)                     BF5) E78a)
                             Flaps)
                                                    265/40R21 M S
                                                    K03) K04)

                                                     275/40R21
                                                     K01) K04) N285)

                                                     275/40R21 M S
                                                     K01) K04)

                                                     295/35R21
                                                     K01) K02)

                                                     305/35R21
                                                     K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      5/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                            e1 2001 11 03 0 ..
               4L                            e1 2001 11 03 7 ..
               4L1                           e13 2007 4 1081 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250   Audi Q7                 265/40R21                         A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-    N275)                             BF5) E78a)
                             Flaps)
                                                     265/40R21 M S

                                                     275/40R21
                                                     N285)

                                                     275/40R21 M S

                                                     295/35R21

                                                     305/35R21
                                                     A01) K01)
§22 53683*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                           e1 2001 11 03 0 ..
               4L1                          e13 2007 4 1081 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373   Audi SQ7               265/40R21 M S                      A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs- K03) K04)                           BF5) E78a)
                             Flaps)
                                                    275/40R21 M S
                                                    K01) K04)

                                                     295/35R21
                                                     K01) K02)

                                                     305/35R21
                                                     K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                            e1 2001 11 03 0 ..
               4L1                           e13 2007 4 1081 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373   Audi SQ7                265/40R21 M S                     A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                      BF5) E78a)
                             Flaps)                  275/40R21 M S

                                                     295/35R21

                                                     305/35R21
                                                     A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      6/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                          e1 2001 11 03 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 250   Audi Q8               265/45R21                               A02) bis A10)
                                                   A93) N275)                              A11) BF5)

                                                    275/40R21
                                                    A93) N285)

                                                    275/45R21
                                                    A93a) N285)

                                                    285/40R21
                                                    A93)

                                                    285/45R21

                                                    295/40R21
                                                    A93)
§22 53683*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                          e1 2001 11 03 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373   Audi SQ8              265/45R21 M S                           A02) bis A10)
                                                   A93)                                    BF5)

                                                    275/40R21 M S
                                                    A93)

                                                    275/45R21 M S
                                                    A93a)

                                                    285/40R21
                                                    A93)

                                                    285/45R21

                                                    295/40R21
                                                    A93)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      7/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021



               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
§22 53683*00




                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B106) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      8/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021



               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
§22 53683*00




                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               E83)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
                        ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
                    265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      9/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
§22 53683*00




                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               FMI071021 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 30.06.2021