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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2c
               Seite :                      1/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     FMI071021
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Fondmetal
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                               1     112N
               Radausführungskennz.:                                       PCD 112N
               Radgröße:                                                   10Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               19 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                          5
               Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 53683*00




               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1090 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                    160 Nm
                               Schaftlänge 30 mm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                 B                         e13 2007 4 11    ..
                 BN                        e13 2007 4 11 4 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne              hinten
               155 bis 324   Porsche Macan         255/40R21          285/35R21             A01) bis A10)
                                                   K01) N265)         N295)                 B33) BF1) V00)
                                                   265/40R21          295/35R21             A01) bis A10)
                                                   K01)                                     B33) BF1)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2c
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
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                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B33)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
                         Vorderachse: Porsche Ceramic Bremsanlage mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe
                         Ø396x38 mm, 6-Kolben-Festsattel
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2c
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53683*00




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 2c mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI071021 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 30.06.2021