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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      1/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI071021
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              40 112N
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112N
               Radgröße:                                                  10Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 53683*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        1090 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                   150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                  130 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      2/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1 4G                        e1 2001 11 0340 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 285   Mercedes GL- Klasse   265/45R21                          A01) bis A10)
                                                   N275)                              BF1) K01)

                                                    265/45R21 M S

                                                    275/45R21
                                                    K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 8 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/45R21                           A01) bis A10)
                             GLS                   K04) N275)                         BF1) K01)
                             (Ausführungen ohne
§22 53683*00




                             serienmäßige          275/45R21
                             Radhausverbreiterung) K02) K112) K113) N285)

                                                    285/40R21
                                                    K02) N295)

                                                    295/40R21
                                                    K02)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                            e1 2007 4 0 8 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/45R21                           A02) bis A10)
                             GLS                    N275)                             BF1)
                             (Ausführungen mit
                             serienmäßiger          275/45R21
                             Radhausverbreiterung A01) K112) K113) N285)
                             und Serienreifen
                             295/40R21)             285/40R21
                                                    A01) K01) N295)

                                                    295/40R21
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      3/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 8 ..
               1 AMG                       e1 2007 4 082 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430   Mercedes GL 63        295/40R21                         A01) bis A10)
                             AMG, GLS 63 AMG       K112)                             BF1)

                                                    305/35R21
                                                    G01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLA          255/35R21                         A01) bis A10)
                             (H247)                                                  A11) BF2) K01) K02) K120)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53683*00




               F2B                         e1 2007 4 1 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 310   Mercedes GLA 35 AMG, 255/35R21                          A01) bis A10)
                             GLA 45 AMG, GLA 45 A94)                                 BF2) K01) K02)
                             S AMG
                             (H247)                265/30R21
                                                   A94)

                                                    265/35R21
                                                    A94) K120)

                                                    275/30R21
                                                    A94a)

                                                    275/35R21
                                                    A94a) K120)

                                                    285/30R21
                                                    K120)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLB          255/35R21                         A01) bis A10)
                             ( 247)                                                  BF2) K01) K02) K120)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      4/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225           Mercedes GLB 35 AMG 255/35R21                                  A01) bis A10)
                             ( 247)                A94)                                     BF2) K01) K02)

                                                    265/30R21
                                                    A94)

                                                    265/35R21
                                                    A94) K120)

                                                    275/30R21
                                                    A94a)

                                                    275/35R21
                                                    A94a) K120)

                                                    285/30R21
                                                    K120)
§22 53683*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 8 ..
               1 AMG                       e1 2007 4 082 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M S                             A02) bis A10)
                             AMG 63S                                                        BF1) E108)
                                                   265/35R21

                                                    265/40R21

                                                    275/35R21

                                                    275/40R21

                                                    285/35R21

                                                    295/35R21

                                                    305/35R21
                                                    A01) K01) K15) K131)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    265/40R21           305/35R21           A01) bis A10)
                                                                        K15) K131)          BF1) E108) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      5/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 8 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 335   Mercedes M-Klasse,    255/40R21                         A01) bis A10)
                             GLE-Klasse            N265)                             A11) BF1) E107) E108)
                             (W166)                                                  K01) K02)
                                                   265/40R21

                                                    275/40R21
                                                    G5K) K108)

                                                    285/35R21

                                                    295/35R21

                                                    305/35R21
                                                    K15) K108)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53683*00




               1 4                         e1 2001 11 031 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285   Mercedes ML-Klasse    255/40R21                         A01) bis A10)
                                                   K04)                              BF1) K01)

                                                    265/40R21
                                                    K04)

                                                    275/35R21
                                                    K02)

                                                    275/40R21
                                                    G5K) K02)

                                                    285/35R21
                                                    K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      6/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 8 ..
               1 AMG                       e1 2007 4 082 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               386 bis 410   Mercedes ML63 AMG 265/40R21                                A01) bis A10)
                                                                                        BF1) K02)
                                                    275/40R21
                                                    K01) K15) K108)

                                                    285/35R21
                                                    K01)

                                                    295/35R21
                                                    K01) K15)

                                                    305/35R21
                                                    K01) K15) K26) K104) K108)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53683*00




               2 1                         e1 2001 11 0341 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285   Mercedes R-Klasse     255/40R21                            A01) bis A10)
                                                                                        A94) BF1) K01) K02)
                                                    265/35R21
                                                    T101)

                                                    275/35R21


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               2 1                         e1 2001 11 0341 ..
               2 1 AMG                     e1 2001 11 0404 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375           Mercedes R63 AMG      255/40R21 M S                        A01) bis A10)
                                                                                        A94) BF1) K01) K02)
                                                    265/35R21

                                                    275/35R21


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      7/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
§22 53683*00




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      8/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G5K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
§22 53683*00




                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
                     Blechradhauskante anzupassen.

               K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                        die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
                        ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
                        die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001187-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      9/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI071021


               K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                        im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
                        befindliche Blechsteg umzulegen,
                        das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                        die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu
                        versetzen.

               K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
                     Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53683*00




               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 6b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI071021 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 30.06.2021