Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO Nr. : RA-001187-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 1/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI071021 Technische Daten Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI071021 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 40 112N Radausführungskennz.: PCD 112N Radgröße: 10Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 53683*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1090 kg Reifenabrollumfang: 2500 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO Nr. : RA-001187-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 2/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI071021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 4G e1 2001 11 0340 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/45R21 A01) bis A10) N275) BF1) K01) 265/45R21 M S 275/45R21 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 8 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/45R21 A01) bis A10) GLS K04) N275) BF1) K01) (Ausführungen ohne §22 53683*00 serienmäßige 275/45R21 Radhausverbreiterung) K02) K112) K113) N285) 285/40R21 K02) N295) 295/40R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 8 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/45R21 A02) bis A10) GLS N275) BF1) (Ausführungen mit serienmäßiger 275/45R21 Radhausverbreiterung A01) K112) K113) N285) und Serienreifen 295/40R21) 285/40R21 A01) K01) N295) 295/40R21 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO Nr. : RA-001187-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 3/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI071021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 8 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GL 63 295/40R21 A01) bis A10) AMG, GLS 63 AMG K112) BF1) 305/35R21 G01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1 0 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 255/35R21 A01) bis A10) (H247) A11) BF2) K01) K02) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 53683*00 F2B e1 2007 4 1 0 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 310 Mercedes GLA 35 AMG, 255/35R21 A01) bis A10) GLA 45 AMG, GLA 45 A94) BF2) K01) K02) S AMG (H247) 265/30R21 A94) 265/35R21 A94) K120) 275/30R21 A94a) 275/35R21 A94a) K120) 285/30R21 K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1 0 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 255/35R21 A01) bis A10) ( 247) BF2) K01) K02) K120) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO Nr. : RA-001187-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 4/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI071021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1 0 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 Mercedes GLB 35 AMG 255/35R21 A01) bis A10) ( 247) A94) BF2) K01) K02) 265/30R21 A94) 265/35R21 A94) K120) 275/30R21 A94a) 275/35R21 A94a) K120) 285/30R21 K120) §22 53683*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 8 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M S A02) bis A10) AMG 63S BF1) E108) 265/35R21 265/40R21 275/35R21 275/40R21 285/35R21 295/35R21 305/35R21 A01) K01) K15) K131) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 265/40R21 305/35R21 A01) bis A10) K15) K131) BF1) E108) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO Nr. : RA-001187-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 5/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI071021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 8 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 255/40R21 A01) bis A10) GLE-Klasse N265) A11) BF1) E107) E108) (W166) K01) K02) 265/40R21 275/40R21 G5K) K108) 285/35R21 295/35R21 305/35R21 K15) K108) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 53683*00 1 4 e1 2001 11 031 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/40R21 A01) bis A10) K04) BF1) K01) 265/40R21 K04) 275/35R21 K02) 275/40R21 G5K) K02) 285/35R21 K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO Nr. : RA-001187-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 6/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI071021 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 8 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 265/40R21 A01) bis A10) BF1) K02) 275/40R21 K01) K15) K108) 285/35R21 K01) 295/35R21 K01) K15) 305/35R21 K01) K15) K26) K104) K108) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 53683*00 2 1 e1 2001 11 0341 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 255/40R21 A01) bis A10) A94) BF1) K01) K02) 265/35R21 T101) 275/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2 1 e1 2001 11 0341 .. 2 1 AMG e1 2001 11 0404 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes R63 AMG 255/40R21 M S A01) bis A10) A94) BF1) K01) K02) 265/35R21 275/35R21 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO Nr. : RA-001187-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 7/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI071021 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. §22 53683*00 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO Nr. : RA-001187-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 8/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI071021 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 130 Nm E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der §22 53683*00 Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante anzupassen. K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen, die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53683 nach §22 StVZO Nr. : RA-001187-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 9/9 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI071021 K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 53683*00 N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 6b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI071021 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 30.06.2021