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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      1 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI078018
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              29 5112N
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112N
               Radgröße:                                                   8Jx18H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           29 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 53685*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         825 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    160 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               BF6       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    180 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                          e1*2001/116*0430*..
                 81                         e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 199    Audi A4, A4 quattro    205/45R18                                A02) bis A10)
                             (Baureihe B8,          A93) M00) N215) T86)                     BF1) E79)
                             Limousine, Kombi,
                             außer S4)              215/45R18
                                                    N225)

                                                    225/45R18
                                                    A01) K03) K04) K64) N235)

                                                    235/40R18
                                                    A01) K01) K04) K64) N245)

                                                    235/45R18
                                                    A01) G01) K01) K04) K64) N245)

                                                    245/40R18
§22 53685*00




                                                    A01) K01) K04) K28) K64)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                         e1*2001/116*0430*..
                 81                        e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200 bis 245   Audi A4, S4           225/45R18 M+S                             A01) bis A10)
                             (Baureihe B8,         K03)                                      BF1) E79) K04) K64)
                             Limousine, Kombi)
                                                   235/40R18 M+S
                                                   K01)

                                                    235/45R18 M+S
                                                    G01) K01)

                                                    245/40R18
                                                    K01) K28)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/45R18 M+S       245/40R18 M+S       A01) bis A10)
                                                     K03)                K04) K28) K64)      BF1) E79) V00)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                          e1*2001/116*0430*..
                 81                         e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210    Audi A4, A4 quattro    205/45R18                          A02) bis A10)
                             (Baureihe B9,          M00) N215) T90)                    BF1) E79a)
                             Limousine, Kombi)
                                                    215/45R18
                                                    N225)

                                                     225/40R18

                                                     225/45R18

                                                     235/40R18

                                                     245/40R18
                                                     A01) K04) K28)
§22 53685*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                         e1*2001/116*0430*..
                 81                        e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi S4               225/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                             (Baureihe B9,                                             BF2) E79a)
                             Limousine, Kombi )    225/45R18 M+S

                                                     235/40R18 M+S

                                                     245/40R18
                                                     A01) K04) K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                           e1*2001/116*0430*..
                 81                          e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 180   Audi A4 Allroad         225/50R18                         A02) bis A10)
                             (Baureihe B8)                                             BF1) E79b)
                                                     235/45R18

                                                     245/45R18

                                                     255/45R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      4 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                           e1*2001/116*0430*..
                 81                          e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi A4 Allroad         225/45R18                         A02) bis A10)
                             (Baureihe B9)           A93a)                             BF1) E79c)

                                                     225/50R18

                                                     235/45R18
                                                     A93a)

                                                     245/45R18

                                                     255/45R18
                                                     A01) K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                           e1*2001/116*0430*..
§22 53685*00




                 81                          e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245   Audi A5                 225/45R18                         A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        A93) N235)                        BF1) E82) EF0)
                             Cabrio, Baureihe 8F und
                             8T)                     225/45R18 M+S
                                                     A93) W235)

                                                     235/40R18
                                                     N245)

                                                     235/45R18
                                                     G4W) N245)

                                                     245/40R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                           e1*2001/116*0430*..
                 81                          e13*2007/46*1084*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               245 bis 260   Audi S5                 225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        A93) W235)                        BF1) E82)
                             Cabrio, Baureihe 8F und
                             8T)                     235/40R18 M+S
                                                     W245)

                                                     235/45R18 M+S
                                                     G4W) W245)

                                                     245/40R18 M+S
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      5 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                           e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210    Audi A5                 225/40R18                          A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        A93)                               BF1) E82a)
                             Baureihe F5)
                                                     225/45R18
                                                     A93)

                                                      235/40R18
                                                      A93)

                                                      235/45R18
                                                      G4W)

                                                      245/40R18
                                                      A93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53685*00




                 8                           e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi S5                 245/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,                                           A93) BF1) E82a)
                             Baureihe F5)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                           e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi A5                  225/40R18                         A02) bis A10)
                             (Cabriolet, Baureihe F5) A93)                              BF1) E82a)

                                                      225/45R18
                                                      A93)

                                                      235/40R18
                                                      A93)

                                                      235/45R18
                                                      G4W)

                                                      245/40R18
                                                      A93)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                 8                           e1*2001/116*0430*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               260           Audi S5                  245/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                             (Cabriolet, Baureihe F5)                                   A93) BF1) E82a)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      6 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4                           e1*2007/46*0436*..
               4 1                         e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245   Audi A6               225/50R18                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    A01) K13) K22) K73)               BF1) E54) EF0)

                                                    235/45R18

                                                    235/50R18
                                                    A01) GBB) K13) K22) K25) K73)

                                                    245/45R18

                                                    255/45R18
                                                    A01) K13) K22) K25) K73)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1*2007/46*1801*..
§22 53685*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 195   Audi A6               215/55R18                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,    M00) N225)                        BF1) E21) EF0)
                             Frontantrieb)
                                                   225/55R18
                                                   A01) K03) K04)

                                                    235/50R18
                                                    A01) K01) K04)

                                                    235/55R18
                                                    A01) GG3) K01) K04)

                                                    245/50R18
                                                    A01) K01) K02)

                                                    255/45R18
                                                    A01) K01) K04)

                                                    255/50R18
                                                    A01) GG3) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      7 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                           e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 250   Audi A6                215/55R18                          A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi,     M00) N225)                         A11) BF1) E21) E54) EF0)
                             Allradantrieb)
                                                    225/55R18
                                                    A01) K03) K04) N235)

                                                     235/50R18
                                                     A01) K01) K04) N245)

                                                     235/55R18
                                                     A01) GG3) K01) K04) N245)

                                                     245/50R18
                                                     A01) K01) K02) N255)

                                                     255/45R18
                                                     A01) K01) K04)
§22 53685*00




                                                     255/50R18
                                                     A01) GG3) K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                            e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 257   Audi A6 Allroad         235/55R18                         A01) bis A10)
                                                     K03)                              BF3) K04)

                                                     245/50R18
                                                     K01)

                                                     245/55R18
                                                     K01)

                                                     255/50R18
                                                     K01)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      8 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4                           e1*2007/46*0436*..
               4 1                         e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 245   Audi A7, A7 Sportback 235/50R18                                A02) bis A10)
                                                   A93a)                                    BF1) EF0)

                                                    245/45R18
                                                    A93)

                                                    255/45R18
                                                    A93a)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    235/50R18           255/45R18           A02) bis A10)
                                                    A93a)                                   BF1) EF0) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53685*00




               F2                          e1*2007/46*1801*..
               F2                          e1*2007/46*1840*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 250   Audi A7 Sportback     225/55R18                                A02) bis A10)
                                                   A93a)                                    BF1) E21) EF0)

                                                    235/50R18
                                                    A93)

                                                    235/55R18

                                                    245/50R18

                                                    255/50R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      9 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4H                          e1*2007/46*0284*..
               4H                          e1*2007/46*0398*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368   Audi A8, A8L          235/55R18                                A02) bis A10)
                                                   N245)                                    BF4) E44) EF0)

                                                    235/55R18 M+S

                                                    245/50R18
                                                    N255)

                                                    245/55R18
                                                    A01) GCL) K72) N255)

                                                    255/50R18

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
§22 53685*00




                                                    235/55R18           255/50R18           A02) bis A10)
                                                    N245)                                   BF4) E44) EF0) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                          e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 250   Audi A8, A8 L         235/50R18                                A02) bis A10)
                                                                                            A11) BF4) E44) EF0)
                                                    235/55R18

                                                    245/50R18

                                                    245/55R18
                                                    GCL)

                                                    255/50R18
                                                    A01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      10 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                           e1*2001/116*0473*..
               8R                           e1*2001/116*0497*..
               8R1                          e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200   Audi 5                 225/60R18 M+S                     A01) bis A10)
                             (ohne                  K03) W235)                        A94) BF5) EF0)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/55R18
                                                    K03) K04)

                                                    235/60R18
                                                    K03) K04)

                                                    245/55R18
                                                    K01) K04)

                                                    255/50R18
                                                    K01) K04)
§22 53685*00




                                                    255/55R18
                                                    K01) K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8R                           e1*2001/116*0473*..
               8R                           e1*2001/116*0497*..
               8R1                          e13*2007/46*1083*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200   Audi 5                 225/60R18 M+S                     A02) bis A10)
                             (mit                   W235)                             A94) BF5) EF0)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/55R18

                                                    235/60R18

                                                    245/55R18

                                                    255/50R18

                                                    255/55R18
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      11 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                             e1*2007/46*1550*..
               F                             e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi 5                  235/55R18                         A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs- K04)                                A11) BF5) E44) EF0) K01)
                             Flaps vorne u. hinten)
                                                     235/60R18
                                                     K04)

                                                     245/55R18
                                                     K04)

                                                     255/55R18
                                                     K04)

                                                     275/50R18
                                                     K02)

                                                     285/50R18
§22 53685*00




                                                     K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                             e1*2007/46*1550*..
               F                             e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi 5                  235/55R18                         A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                      A11) BF5) E44)
                             Flaps vorne u. hinten) 235/60R18

                                                     245/55R18
                                                     A01) K01)

                                                     255/55R18
                                                     A01) K01) K04)

                                                     275/50R18
                                                     A01) K01) K02)

                                                     285/50R18
                                                     A01) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      12 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               4                            e1*2001/116*0350*..
               4                            e1*2001/116*0367*..
               4 1                          e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250   Audi 7                 255/60R18                              A02) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs- ER2)                                    BF6) E78a) EF0)
                             Flaps)
                                                    265/55R18
                                                    A93a) ER3)

                                                     285/50R18
                                                     ER3)

                                                     285/55R18
                                                     ER1) G2Z)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53685*00




               4                             e1*2001/116*0350*..
               4                             e1*2001/116*0367*..
               4 1                           e13*2007/46*1081*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250   Audi 7                  255/60R18                             A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-    ER2)                                  BF6) E78a) EF0)
                             Flaps)
                                                     265/55R18
                                                     A93a) ER3)

                                                     285/50R18
                                                     ER3)

                                                     285/55R18
                                                     ER1) G2Z)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      13 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 53685*00




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      14 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018



               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
§22 53685*00




                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „ 7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                      • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
                        stehen

               E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2
                       stehen

               E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                     • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
                       stehen

               E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                     • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
                        stehen
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      15 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018



               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                     • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2
                       stehen

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1610 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1630 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1650 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 53685*00




               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/50R20, 285/45R20
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese
                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19, 255/35R20,
                    255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCL)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R20, 275/35R21
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21, 255/40R20
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      16 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 53685*00




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
                        das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
                      Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im
                      oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels
                      hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                      Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                      jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53685 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001168-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      17 / 17
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078018



               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 53685*00




               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI078018 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021