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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53394 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001092-B0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      1/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078019


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI078019
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und interachse
               Radausführung:                                              47 112N
               Radausführungskennz.:                                      L.K. 112N
               Radgröße:                                                   8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           47 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 53394*01




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             Ø57,1-Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                         775 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53394 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001092-B0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      2/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078019


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                              e1 2001 11 0217 ..
               8P                              e1 2001 11 0241 ..
               8P                              e1 2001 11 04    ..
               8PB                             e13 2007 4 1082 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 147    Audi A3                   215/35R19                               A02) bis A10)
                             (3türig, 5türig, Cabrio, T85)                                     BF1)
                             außer S3, RS3)
                                                       225/35R19
                                                       A01) G0S) K03) K58) K59) T88)

                                                       245/30R19
                                                       A01) K01) K04) K58) K59)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       215/35R19           245/30R19           A01) bis A10)
                                                       T85)                K04) K58) K59)      BF1) V00)
§22 53394*01




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                          e1 2001 11 0217 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 195   Audi S3               225/35R19                                   A01) bis A10)
                                                   K03) T88)                                   BF1) K58) K59)

                                                       245/30R19
                                                       K01) K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1 2007 4 0 07 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3, A3 Sportback 215/35R19                                   A02) bis A10)
                             (3-türig, 5-türig)         N225) T85)                             BF1)

                                                       225/35R19
                                                       A01) GB1) K27)

                                                       245/30R19
                                                       A01) K03) K04) K27)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53394 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001092-B0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      3/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078019


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                               e1 2007 4 0 07 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228   Audi A3, A3                215/35R19 M S                     A02) bis A10)
                             Sportback, S3, S3          T85)                              BF1)
                             Sportback
                             (3-türig, 5-türig)         225/35R19
                                                        A01) K27)

                                                       245/30R19
                                                       A01) K03) K04) K27)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1 2007 4 0 07 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     215/35R19                            A02) bis A10)
                             A3 Cabrio               N225) T85)                           BF1) E75)
§22 53394*01




                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die max. 18 215/35R19 M S
                             Zoll Räder verbaut      T85) W225)
                             oder eingetragen haben)
                                                     225/30R19
                                                     T84)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1 2007 4 0 07 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     215/35R19                            A02) bis A10)
                             A3 Cabrio               T85)                                 BF1) E76)
                             (Nur zulässig an
                             Fahrzeugen die          225/30R19
                             serienmäßig 19 Zoll     T84)
                             Räder verbaut und/
                             oder eingetragen haben) 225/35R19

                                                       235/35R19
                                                       A01) K25) K74)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                           e1 2007 4 0 07 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206 bis 228   Audi S3 Stufenheck,     225/35R19                            A02) bis A10)
                             S3 Cabrio                                                    BF1)
                             (Nur zulässig an        235/35R19
                             Fahrzeugen die          A01) K25) K74)
                             serienmäßig 19 Zoll
                             Räder verbaut und/
                             oder eingetragen haben)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53394 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001092-B0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      4/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078019



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                          e1 2007 4 0 08 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 294   Audi RS3 Sportback    235/35R19                              A02) bis A10)
                                                   A01) K81)                              BF1)

                                                     245/30R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                            e1 2001 11 02 4 ..
               4F1                           e13 2007 4 1080 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160    Audi A6                 225/40R19                            A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                            BF1) E44) E54)
                             kleinsten Serienreifen 235/35R19
                             205/..)                 T91)
§22 53394*01




                                                     245/35R19
                                                     A01) K63)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                            e1 2001 11 02 4 ..
               4F1                           e13 2007 4 1080 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257   Audi A6                 225/40R19                            A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit       T93)                                 BF1) E44) E54)
                             kleinsten Serienreifen
                             225/..)                 235/35R19
                                                     T91)

                                                     245/35R19
                                                     A01) K63) T93)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                           e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 155   Audi TT, Audi TT uattro 225/35R19                            A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio          A93)                                 BF1) E77)
                             Baureihe 8J bis EG-
                             Genehmigungs-Nr         235/35R19
                             e1*2001/116*0369*16
                             Ausführungen mit        245/35R19
                             kleinsten Sommer-       A01) K67) K68)
                             Serienreifen 225/..)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53394 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001092-B0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      5/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078019


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                           e1 2001 11 03 9 ..
               8J                           e1 2001 11 037 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184 bis 265   Audi TT, Audi TT uattro 225/35R19 M S                         A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio          A93)                                  BF1) E77) EB1)
                             Baureihe 8J bis EG-
                             Genehmigungs-Nr         235/35R19 M S
                             e1*2001/116*0369*16
                             Ausführungen mit        245/35R19 M S
                             kleinsten Sommer-       A01) K67) K68)
                             Reifen 245/..)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                           e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169   Audi TT                225/35R19                              A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster       A93)                                   BF1) E77a) EB2)
§22 53394*01




                             Baureihe 8S Serie bis
                             19 Zoll ab EG-         225/40R19
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17) 235/35R19

                                                     245/35R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                          e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180   Audi TT                225/35R19                              A02) bis A10)
                             (Coupe, Roadster       A93)                                   BF1) E77a) E85) EB2)
                             Baureihe 8S Serie auch
                             20Zoll ab EG-          225/40R19
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17) 235/35R19

                                                     245/35R19


               Auflagen und inweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53394 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001092-B0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      6/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078019


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 53394*01




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
                      auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53394 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001092-B0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      7/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078019


               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: mit Scheibe Ø370x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter Scheibe Ø340x30 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
§22 53394*01




                      225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GB1)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18,
                      235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53394 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001092-B0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      8/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078019


               K58)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich ab der seitlichen Stoßleiste bis ca. 120
                      mm unterhalb der Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 55 mm Breite (gemessen von der
                      Radhausausschnittkante) abzutrennen.

               K59)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      3-Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
                         von ca. 120 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
                         bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt (die ins Radhaus
                         ragende Blechlasche) ist nach oben umzulegen der obere Befestigungspunkt für den
                         Stoßfänger entfällt,
                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
                         mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen die darüber befindliche Blechkante ist ganz
                         nach oben umzulegen (vorher uer einsägen).
                      5- Türer:
                      • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
                         von ca. 60 mm nach unten auf eine Restbreite von 3-4 mm zu kürzen,
                      • der obere Teil des Kunststoffhalters für den Stoßfänger ist ab dem oberen Befestigungspunkt
                         bis ca. 70 mm nach unten schräg abzutrennen, der obere Befestigungspunkt für den Stoßfänger
                         entfällt,
§22 53394*01




                      • die waagerecht ins Radhaus ragende Kunststoffkante ist ab dem Radausschnitt bis ca. 60
                         mm nach hinten schräg auslaufend zu kürzen die darüber befindliche Blechkante ist ganz
                         nach oben umzulegen (vorher uer einsägen).

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
                      eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an das
                        Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                        mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K68)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
                        mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu kürzen.

               K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
                         entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°nach
                         hinten umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
                         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind um 5 mm aufzuweiten,
                      • der Flap im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der Blechradhauskante
                         anzupassen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53394 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001092-B0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      9/9
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI078019



               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53394*01




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               FMI078019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 14.05.2020