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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      1 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI079021
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Fondmetal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              26 5112N
Radausführungskennz.:                                       PCD 112N
Radgröße:                                                    9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                            26 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         1090 kg
Reifenabrollumfang:                                          2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                             140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                          120 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                          140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                          140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                     160 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF6       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                     180 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                              e1*2001/116*0430*..
B81                             e13*2007/46*1084*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180     Audi A4 Allroad          255/30R21                         A01) bis A10)
                (Baureihe B8)                                              BF1) E79b) K04) K69) K70)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                            e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195     Audi A6               245/35R21                            A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,    N255)                                BF1) E21) K01) K02)
                Frontantrieb)
                                      255/30R21

                                        265/30R21


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                             e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250     Audi A6                245/35R21                           A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,     N255) T96)                          A11) BF1) E21) E54) K01)
                Allradantrieb)                                             K02)
                                       255/30R21
                                       T93)

                                        265/30R21
                                        T96)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                              e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257     Audi A6 Allroad          245/35R21                         A01) bis A10)
                                                                           BF2) K01) K04) T96)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                            e1*2007/46*1801*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
253 bis 257     Audi S6               255/35R21                            A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)    K04)                                 B59) BF3) K01)

                                        265/30R21
                                        K02) T96)

                                        275/30R21
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                            e1*2007/46*0544*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
412             Audi RS6 Avant        245/35R21 M+S                      A02) bis A10)
                                                                         BF3)
                                       255/35R21 M+S
                                       A01) G01)

                                       265/30R21 M+S

                                       275/30R21 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                            e1*2007/46*0436*..
4G1                           e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback 245/30R21                          A01) bis A10)
                                      A93) N255) T91)                    BF1) K63)

                                       255/30R21
                                       A93a) T93)

                                       265/30R21
                                       K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                            e1*2007/46*0436*..
4G1                           e13*2007/46*1147*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331     Audi S7, S7 Sportback 265/30R21                          A01) bis A10)
                                                                         BF1) K03) K04) K63)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                            e1*2007/46*1801*..
F2                            e1*2007/46*1840*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250     Audi A7 Sportback     245/35R21                          A02) bis A10)
                                      N255)                              BF1) E21)

                                       255/35R21

                                       265/30R21
                                       A01) K04)

                                       275/30R21
                                       A01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
4H                            e1*2007/46*0398*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368     Audi A8, A8L          245/35R21                           A02) bis A10)
                                      N255) T96)                          BF4) E44)

                                        255/35R21
                                        A01) K04) K71) K72)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                            e1*2007/46*0284*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
382             Audi S8               255/35R21                           A01) bis A10)
                                      K71) K72) N265)                     BF4) K04)

                                        265/30R21


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                            e1*2007/46*1751*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338     Audi A8, A8 L         255/35R21                           A01) bis A10)
                                      K03) N265) T98)                     A11) BF3) E44) K04)

                                        265/35R21
                                        K03)

                                        275/30R21
                                        K01) T98)

                                        275/35R21
                                        GDM) K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                 245/40R21                         A01) bis A10)
                (ohne                   N255)                             A94) BF5) K01) K04)
                Serienverbreiterung)
                                        255/40R21

                                        265/35R21

                                        275/35R21
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Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      5 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R                              e1*2001/116*0497*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Audi Q5                 245/40R21                         A02) bis A10)
                (mit                    N255)                             A94) BF5)
                Serienverbreiterung)
                                        255/40R21
                                        A01) K01)

                                        265/35R21
                                        A01) K01) K04)

                                        275/35R21
                                        A01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                              e1*2001/116*0473*..
8R1                             e13*2007/46*1083*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/40R21                           A01) bis A10)
                (mit                                                      A94) BF5) K01)
                Serienverbreiterung)    265/35R21
                                        K04)

                                        275/35R21
                                        K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
FY                              e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                 245/40R21                         A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-   K04)                              A11) BF5) E44) K01)
                Flaps vorne u. hinten)
                                        255/40R21
                                        K04)

                                        265/35R21
                                        K04)

                                        265/40R21
                                        K04)

                                        275/35R21
                                        K02)
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5                255/40R21                         A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-   K04)                              BF5) K01)
                Flaps vorne u. hinten)
                                        265/35R21
                                        K04)

                                        265/40R21
                                        K04)

                                        275/35R21
                                        K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
FY                              e1*2007/46*1685*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     Audi Q5                 245/40R21                         A01) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-                                      A11) BF5) E44) K01)
                Flaps vorne u. hinten)  255/40R21
                                        K04)

                                        265/35R21
                                        K04)

                                        265/40R21
                                        K04)

                                        275/35R21
                                        K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FY                              e1*2007/46*1550*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260     Audi SQ5                255/40R21                         A01) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-    K04)                              BF5) K01)
                Flaps vorne u. hinten)
                                        265/35R21
                                        K04)

                                        265/40R21
                                        K04)

                                        275/35R21
                                        K02)
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L                             e1*2001/116*0367*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                255/45R21                          A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-  N265)                              BF6) E78a)
                Flaps)
                                       255/45R21 M+S

                                        265/40R21
                                        N275)

                                        265/40R21 M+S

                                        275/40R21
                                        N285)

                                        275/40R21 M+S


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L                              e1*2001/116*0367*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250     Audi Q7                 255/45R21                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-    N265)                             BF6) E78a)
                Flaps)
                                        255/45R21 M+S

                                        265/40R21
                                        N275)

                                        265/40R21 M+S

                                        275/40R21
                                        N285)

                                        275/40R21 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                             e1*2001/116*0350*..
4L1                            e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7               255/45R21 M+S                      A02) bis A10)
                (ohne Verbreiterungs-                                     BF6) E78a)
                Flaps)                 265/40R21 M+S

                                        275/40R21 M+S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      8 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                              e1*2001/116*0350*..
4L1                             e13*2007/46*1081*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373     Audi SQ7                255/45R21 M+S                       A02) bis A10)
                (mit Verbreiterungs-                                        BF6) E78a)
                Flaps)                  265/40R21 M+S

                                        275/40R21 M+S


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2
Seite :                      9 / 12
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ...... ",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
       • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
       mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
       mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
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E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
       -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
       -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
       -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
       • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
      265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       eng an das Blechradhaus anzulegen.
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K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K70)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° vor der Radmitte ein
          Streifen von 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist im oben genannten Bereich um
          5 mm zu kürzen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an
       das Blechradhaus anzulegen.

K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
       Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
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Die Anlage 2 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI079021 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 21.05.2021