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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2b
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI079021
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Fondmetal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              26 5112N
Radausführungskennz.:                                       PCD 112N
Radgröße:                                                    9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                            26 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         1090 kg
Reifenabrollumfang:                                          2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                      150 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
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Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC           245/40R21                         A01) bis A10)
                (X253, ohne            K03)                              A11) BF1)
                Verbreiterung)
                                       255/40R21
                                       K01) K04)

                                       265/35R21
                                       K01) K04)

                                       265/40R21
                                       K01) K04)

                                       275/35R21
                                       K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243     Mercedes GLC           245/40R21                         A02) bis A10)
                (X253, mit             N255)                             A11) BF1)
                Verbreiterung)
                                       245/40R21 M+S

                                       255/40R21
                                       A01) K01)

                                       265/35R21
                                       A01) K01)

                                       265/40R21
                                       A01) K01)

                                       275/35R21
                                       A01) K01)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287     Mercedes GLC 43 AMG, 245/40R21 M+S                             A02) bis A10)
                GLC 43 AMG Coupe                                               BF1)
                (X253, C253)           255/35R21
                                       A01) K01)

                                       255/40R21
                                       A01) K01)

                                       265/35R21
                                       A01) K01)

                                       265/40R21
                                       A01) K01)

                                       275/35R21
                                       A01) K01)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       245/40R21           275/35R21           A02) bis A10)
                                                                               BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
204X AMG                      e1*2007/46*1884*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375     Mercedes GLC 63 AMG, 255/40R21                                 A02) bis A10)
                GLC 63S AMG, GLC       A94) N265)                              BF1)
                63 AMG Coupe, GLC
                63S AMG Coupe          265/35R21
                (X253, C253)           A94) N275)

                                       265/40R21
                                       A94a) N275)

                                       275/35R21
                                       A94) N285)

                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                       vorne               hinten
                                       245/40R21           275/35R21           A02) bis A10)
                                       N255)               A94) N285)          BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe 245/40R21                                 A02) bis A10)
                (C253, ohne                                                  A11) BF1)
                Radhausverbreiterungen 255/40R21
                an Achse 2)            A01) K01) K04)

                                       265/35R21
                                       A01) K01) K04)

                                       265/40R21
                                       A01) K01) K04)

                                       275/35R21
                                       A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe 245/40R21                                 A02) bis A10)
                (C253, mit             N255)                                 A11) BF1)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)            245/40R21 M+S

                                       255/40R21
                                       A01) K01)

                                       265/35R21
                                       A01) K01)

                                       265/40R21
                                       A01) K01)

                                       275/35R21
                                       A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne             hinten
145             Mercedes EQC           245/40R21         275/35R21           A01) bis A10)
                                       K01)              A94a) K02)          BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430     Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M+S                       A02) bis A10)
                AMG 63S                                                  BF1) E108)
                                      265/35R21

                                       265/40R21

                                       275/35R21
                                       A01) K01)

                                       275/40R21
                                       A01) K01) K15) K107) K131)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410     Mercedes ML63 AMG     265/40R21                          A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01) K02) K15) K108)
                                       275/40R21
                                       K26) K104) K107)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/35R21                         A01) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014) K03) N255)                        A11) BF1) E98b) T96)

                                       245/35R21 M+S
                                       K03)

                                       265/30R21
                                       K01) K04) N275)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG,      265/30R21 M+S                     A01) bis A10)
                S65 AMG                                                  BF1) E98b) K01) T96)
                (Limousine, W222)
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Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2b
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345     Mercedes S-Klasse     245/35R21                             A01) bis A10)
                Coupe, Cabrio         K03)                                  BF1)
                (C217, A217)
                                      255/30R21
                                      K03) T93)

                                       265/30R21
                                       K01) K125)

                                       275/30R21
                                       K01) K04) K125)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG      265/30R21 M+S                         A01) bis A10)
                Coupe, S65 AMG                                              BF1) K01) K125)
                Coupe, S63 AMG Cabrio 275/30R21 M+S
                (C217, A217)          K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2b
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ...... ",
       eingetragen haben.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
       Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2b
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021



K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K104) An Achse 2 ist der Radabdeckungs- Flap, im Bereich der Stoßfängeroberkante entsprechend der
       Blechradhauskante anzupassen.

K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
       mm zu kürzen.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
          ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
       • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
          Befestigungsniet auszuschneiden,
       • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
          zu kürzen

K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
       Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 2b
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021



N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 2b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI079021 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 21.05.2021