Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           FMI079021
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     Fondmetal
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    33 5112N
Radausführungskennz.:                                             PCD 112N
Radgröße:                                                          9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              112 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                            66,50 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               1090 kg
Reifenabrollumfang:                                                2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                         150 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                         130 Nm
                Schaftlänge 30 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220     Mercedes E-Klasse         245/30R21                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                                   A11) BF1) T91)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen ab
                225/..)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      2 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                            e1*2007/46*1666*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270     Mercedes E-Klasse         245/30R21                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio;                                             A11) BF1) N255) T91)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen ab
                245/..)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
212                           e1*2001/116*0501*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/30R21                            A01) bis A10)
                (W213, Limousine)                                           A11) BF1) E111a) K01)
                                                                            K04) N255) T91)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                          e1*2001/116*0340*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285     Mercedes GL- Klasse    265/45R21                            A01) bis A10)
                                       N275)                                BF1) K01) K04)

                                        265/45R21 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse, 265/45R21                              A01) bis A10)
                GLS                    K04) N275)                           BF1) EF0) K01)
                (Ausführungen ohne
                serienmäßige           275/45R21
                Radhausverbreiterung) K02) K112) K113)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse, 265/45R21                              A02) bis A10)
                GLS                     N275)                               BF1) EF0)
                (Ausführungen mit
                serienmäßiger           275/45R21
                Radhausverbreiterung A01) K112) K113)
                und Serienreifen
                295/40R21)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      3 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLA           245/35R21                         A01) bis A10)
                (H247)                                                   A11) BF2) K01) K02) K120)
                                       255/35R21


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310     Mercedes GLA 35 AMG, 245/35R21                           A01) bis A10)
                GLA 45 AMG, GLA 45 K04)                                  BF2) K01)
                S AMG
                (H247)                255/35R21
                                      K02)

                                       265/30R21
                                       K02)

                                       265/35R21
                                       K02) K120)

                                       275/30R21
                                       K02)

                                       275/35R21
                                       K02) K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165      Mercedes GLB           245/35R21                         A01) bis A10)
                (X247)                                                   BF2) K01) K02) K120)
                                       255/35R21
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      4 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                           e1*2007/46*1909*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
225             Mercedes GLB 35 AMG 245/35R21                             A01) bis A10)
                (X247)                 K04)                               BF2) K01)

                                        255/35R21
                                        K02)

                                        265/30R21
                                        K02)

                                        265/35R21
                                        K02) K120)

                                        275/30R21
                                        K02)

                                        275/35R21
                                        K02) K120)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC            245/40R21                         A02) bis A10)
                (X253, ohne                                               A11) BF1)
                Verbreiterung)          255/40R21

                                        265/35R21
                                        A01) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243     Mercedes GLC            245/40R21                         A02) bis A10)
                (X253, mit              N255)                             A11) BF1)
                Verbreiterung)
                                        245/40R21 M+S

                                        255/40R21

                                        265/35R21
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      5 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287     Mercedes GLC 43 AMG, 245/40R21 M+S                           A02) bis A10)
                GLC 43 AMG Coupe                                             BF1)
                (X253, C253)           255/35R21

                                       255/40R21

                                       265/35R21


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe 245/40R21                                 A02) bis A10)
                (C253, ohne                                                  A11) BF1)
                Radhausverbreiterungen 255/40R21
                an Achse 2)
                                       265/35R21


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243     Mercedes GLC Coupe 245/40R21                                 A02) bis A10)
                (C253, mit             N255)                                 A11) BF1)
                Radhausverbreiterungen
                an Achse 2)            245/40R21 M+S

                                       255/40R21

                                       265/35R21


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                          e1*2001/116*0480*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne             hinten
145             Mercedes EQC           245/40R21         275/35R21           A02) bis A10)
                                                                             BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      6 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430     Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M+S                      A02) bis A10)
                AMG 63S                                                 BF1) E108)
                                      265/35R21

                                       265/40R21

                                       275/35R21

                                       275/40R21


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
164                           e1*2001/116*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse    245/40R21                         A01) bis A10)
                                      K04) N255)                        BF1) K01)

                                       255/40R21
                                       K04)

                                       265/40R21
                                       K04)

                                       275/35R21
                                       K02)

                                       275/40R21
                                       G5K) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
166                           e1*2007/46*0598*..
166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410     Mercedes ML63 AMG     265/40R21                         A01) bis A10)
                                                                        BF1) K01) K02)
                                       275/40R21
                                       K15) K108)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      7 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390     Mercedes S-Klasse      245/35R21                         A02) bis A10)
                (W222, ab Modell 2014) N255) T96)                        A11) BF1) E98b)

                                       245/35R21 M+S
                                       T96)

                                       255/35R21
                                       GAP) N265) T98)

                                       255/35R21 M+S
                                       GAP) T98)

                                       265/30R21
                                       A01) K03) N275) T96)

                                       275/30R21
                                       A01) K01) K04) T98)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG,     255/35R21 M+S                      A02) bis A10)
                S65 AMG                                                  BF1) E98b)
                (Limousine, W222)     265/30R21 M+S
                                      A01) K03) T96)

                                       275/30R21 M+S
                                       A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345     Mercedes S-Klasse     245/35R21                          A02) bis A10)
                Coupe, Cabrio                                            BF1)
                (C217, A217)          255/30R21
                                      A94a) T93)

                                       255/35R21

                                       265/30R21
                                       A01) K03)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      8 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
221                           e1*2001/116*0335*..
221 AMG                       e1*2001/116*0396*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463     Mercedes S63 AMG      255/35R21 M+S                         A01) bis A10)
                Coupe, S65 AMG        K03)                                  BF1)
                Coupe, S63 AMG Cabrio
                (C217, A217)          265/30R21 M+S
                                      K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      9 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ...... ",
       eingetragen haben.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
       Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
       mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      10 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
          ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
       • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
          befindliche Blechsteg umzulegen,
       • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
       • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu
          versetzen.

K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
       Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
       Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53686 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001180-A0-072
Anlage-Nr. :                 4b
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI079021


N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 4b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
FMI079021 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 21.05.2021