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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001338-A0-072
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   84001880


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      84001880
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Fondmetal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                20 6139V
Radausführungskennz.:                                         L.K. 139V
Radgröße:                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        139,7 mm
Lochzahl:                                                         6
Mittenlochdurchmesser:                                       106,10 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          1250 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2700 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                           120 Nm
BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5                           105 Nm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
N25S                         L642
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 88     Toyota Hilux           255/55R18                                A01) bis A10)
              (ohne                                                           BF1) K01) K02)
              Serienverbreiterung)   255/55R18C
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001338-A0-072
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   84001880


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                  e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N)                  e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG              e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150   Toyota Hilux           265/60R18                          A02) bis A10)
              (Nur Extra Cab und                                        BF2) E70)
              Double Cab,            285/55R18
              Fahrzeugbreite         A01) K01) K02)
              1855mm)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                   e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG               e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150   Toyota Hilux Invincible 265/60R18                         A02) bis A10)
              (Nur Extra Cab und                                        A94) BF2)
              Double Cab,             285/55R18
              Fahrzeugbreite
              1900mm)



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                  e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N)                  e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG              e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Toyota Hilux           255/55R18                          A01) bis A10)
              (Nur Single Cab mit                                       BF2) K01) K02)
              Serienreifen           255/55R18C
              225/70R17C,
              Fahrzeugbreite         265/55R18
              1800mm-1815mm)
                                     285/50R18


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N)                  e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N)                  e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG              e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110           Toyota Hilux            265/60R18                         A01) bis A10)
              (Nur Single Cab mit                                       BF2) K01) K02)
              Serienreifen 265/65R17, 285/55R18
              Fahrzeugbreite
              1800mm-1815mm)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001338-A0-072
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   84001880


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
J15TM                       e6*2007/46*0001*..
J15TM-TMG                   e13*2007/46*1720*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 bis 207   Toyota Land Cruiser   265/60R18                               A02) bis A10)
                                                                            A94) BF2) EF0)
                                     285/55R18
                                     A01) K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
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A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 105 Nm

E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 265/65R17 oder
       265/60R18 ausgerüstet sind oder mindestens einen von diesen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
84001880 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 14.09.2023
						
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