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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    84001880
                Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                              Fondmetal
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             20 6139V
                Radausführungskennz.:                                      L.K. 139V
                Radgröße:                                                   8Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                      139,7 mm
                Lochzahl:                                                       6
                Mittenlochdurchmesser:                                    106,10 mm
§22 55023*03




                Zentrierart                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2700 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                            moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5             120 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5             105 Nm

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               N25S                            L642
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 88       Toyota Hilux            255/55R18                         A01) bis A10)
                               (ohne                                                     BF1) K01) K02)
                               Serienverbreiterung)    255/55R18C
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AN1P(EU, N)                  e11*2007/46*2587*..
               AN1P(EU, N)                  e6*2007/46*0337*..
               AN1P(EU, N)-TMG              e13*2007/46*1698*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150   Toyota Hilux            265/60R18                           A02) bis A10)
                             (Nur Extra Cab und                                          BF2) E70)
                             Double Cab,             285/55R18
                             Fahrzeugbreite 1855mm)
                                                     A01) K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AN1P(EU, N)                    e6*2007/46*0337*..
               AN1P(EU, N)-TMG                e13*2007/46*1698*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150   Toyota Hilux Invincible   265/60R18                         A02) bis A10)
§22 55023*03




                             (Nur Extra Cab und                                          A94) BF2)
                             Double Cab,               285/55R18
                             Fahrzeugbreite 1900mm)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AN1P(EU, N)                  e11*2007/46*2587*..
               AN1P(EU, N)                  e6*2007/46*0337*..
               AN1P(EU, N)-TMG              e13*2007/46*1698*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150   Toyota Hilux            255/55R18                           A01) bis A10)
                             (Nur Single Cab mit                                         BF2) K01) K02)
                             Serienreifen            255/55R18C
                             225/70R17C,
                             Fahrzeugbreite
                             1800mm-1815mm)          265/55R18

                                                       285/50R18


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               AN1P(EU, N)                  e11*2007/46*2587*..
               AN1P(EU, N)                  e6*2007/46*0337*..
               AN1P(EU, N)-TMG              e13*2007/46*1698*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150   Toyota Hilux            265/60R18                           A01) bis A10)
                             (Nur Single Cab mit                                         BF2) K01) K02)
                             Serienreifen            285/55R18
                             265/65R17,
                             Fahrzeugbreite
                             1800mm-1815mm)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               J15TM                          e6*2007/46*0001*..
               J15TM-TMG                      e13*2007/46*1720*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               127 bis 207     Toyota Land Cruiser     265/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                         A94) BF2) EF0)
                                                       285/55R18
                                                       A01) K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 55023*03




               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe
                      mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                      mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                      müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
                      dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                      nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
§22 55023*03




               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 105 Nm

               E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 265/65R17
                      oder 265/60R18 ausgerüstet sind oder mindestens einen von diesen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
                      größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
                      größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                      oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                      hinter der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 84001880 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
§22 55023*03
						
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