Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001338-D0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 84001880
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 84001880
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 20 6139V
Radausführungskennz.: L.K. 139V
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 139,7 mm
Lochzahl: 6
Mittenlochdurchmesser: 106,10 mm
§22 55023*03
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1250 kg
Reifenabrollumfang: 2700 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 120 Nm
BF2 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5 105 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N25S L642
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 88 Toyota Hilux 255/55R18 A01) bis A10)
(ohne BF1) K01) K02)
Serienverbreiterung) 255/55R18C
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001338-D0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 84001880
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N) e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 Toyota Hilux 265/60R18 A02) bis A10)
(Nur Extra Cab und BF2) E70)
Double Cab, 285/55R18
Fahrzeugbreite 1855mm)
A01) K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 Toyota Hilux Invincible 265/60R18 A02) bis A10)
§22 55023*03
(Nur Extra Cab und A94) BF2)
Double Cab, 285/55R18
Fahrzeugbreite 1900mm)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N) e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 Toyota Hilux 255/55R18 A01) bis A10)
(Nur Single Cab mit BF2) K01) K02)
Serienreifen 255/55R18C
225/70R17C,
Fahrzeugbreite
1800mm-1815mm) 265/55R18
285/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AN1P(EU, N) e11*2007/46*2587*..
AN1P(EU, N) e6*2007/46*0337*..
AN1P(EU, N)-TMG e13*2007/46*1698*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 Toyota Hilux 265/60R18 A01) bis A10)
(Nur Single Cab mit BF2) K01) K02)
Serienreifen 285/55R18
265/65R17,
Fahrzeugbreite
1800mm-1815mm)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001338-D0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 84001880
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J15TM e6*2007/46*0001*..
J15TM-TMG e13*2007/46*1720*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 bis 207 Toyota Land Cruiser 265/60R18 A02) bis A10)
A94) BF2) EF0)
285/55R18
A01) K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
§22 55023*03
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe
mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001338-D0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 84001880
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
§22 55023*03
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 105 Nm
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 265/65R17
oder 265/60R18 ausgerüstet sind oder mindestens einen von diesen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001338-D0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 84001880
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 84001880 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
§22 55023*03