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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    84001880
                Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                              Fondmetal
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              35 5127I
                Radausführungskennz.:                                       L.K. 127I
                Radgröße:                                                   8Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       127 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                     71,60 mm
§22 55023*03




                Zentrierart                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2700 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   CHRYSLER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                             120 Nm
               BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                             140 Nm
               BF3       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF                             130 Nm
               BF4       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                             130 Nm
               BF5       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                             130 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
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               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JC                              e11*2001/116*0145*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 136     Chrysler Dodge          225/55R18                         A01) bis A10)
                               Journey; Fiat Freemont A93a)                              BF1) K45)

                                                       225/60R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WL                             e9*2018/858*11257*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               200             Chrysler Grand Cherokee 265/60R18                         A02) bis A10)
                                                                                         A94) BF2)
                                                       275/60R18
                                                       A01) GP2) K01)
§22 55023*03




                                                       285/55R18
                                                       A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               WH                            e4*2001/116*0095*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 259     Chrysler Jeep          235/60R18                          A02) bis A10)
                               Commander              N245)                              BF3) EB1) S01)

                                                       245/55R18

                                                       245/60R18

                                                       255/55R18

                                                       265/55R18
                                                       A01) K03) K04)

                                                       275/50R18
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
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               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WH                             e4*2001/116*0095*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               148 bis 259     Chrysler Grand Cherokee 235/60R18 M+S                     A01) bis A10)
                                                       K03) K04)                         BF3) EB1) S01)

                                                       245/55R18
                                                       K01) K02)

                                                       245/60R18
                                                       K01) K02)

                                                       255/55R18
                                                       K01) K02)

                                                       275/50R18
                                                       K01) K02)
§22 55023*03




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RT                             e11*2001/116*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 208     Chrysler Grand Voyager 225/50R18                          A01) bis A10)
                                                      GFB)                               BF1) K03) K04)

                                                       225/55R18

                                                       225/60R18

                                                       235/50R18
                                                       GFB)

                                                       235/55R18

                                                       245/45R18
                                                       GFB)

                                                       255/45R18
                                                       GFB)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
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               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK                              e4*2001/116*0116*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18                             A02) bis A10)
                               (bis EG                    A01) G01)                         BF3) E56) S01)
                               Genehmigungsnummer
                               e4*2001/116*0116*25,
                               Ausführungen, bei          255/70R18
                               denen der                  A01) G01)
                               Geschwindigkeitsmesser
                               auf den Serienreifen       265/60R18
                               245/75R16 eingestellt ist)
                                                        265/65R18
                                                        A01) G01)

                                                        275/60R18
                                                        A01) G01) K01)
§22 55023*03




                                                        275/65R18
                                                        A01) G01) K01)

                                                        285/55R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        285/60R18
                                                        A01) G01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK                              e4*2001/116*0116*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18                             A02) bis A10)
                               (bis EG                                                      BF3) E56) S01)
                               Genehmigungsnummer 255/70R18
                               e4*2001/116*0116*25,
                               Ausführungen, bei          A01) G01)
                               denen der
                               Geschwindigkeitsmesser 265/60R18
                               auf den Serienreifen
                               245/75R17 eingestellt ist) 265/65R18

                                                        275/60R18
                                                        A01) K01)

                                                        275/65R18
                                                        A01) G01) K01)
§22 55023*03




                                                        285/55R18
                                                        A01) K01) K04)

                                                        285/60R18
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK                              e4*2001/116*0116*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/65R18                             A02) bis A10)
                               (bis EG                                                      BF3) E56) S01)
                               Genehmigungsnr.            255/70R18
                               e4*2001/116*25,
                               Ausführungen, bei
                               denen der                  265/60R18
                               Geschwindigkeitsmesser A01) G01)
                               auf den Serienreifen
                               255/75R17 bzw.             265/65R18
                               255/70R18 eingestellt ist)
                                                        275/60R18
                                                        A01) K01)

                                                        275/65R18
                                                        A01) K01)

                                                        285/55R18
                                                        A01) G01) K01) K04)

                                                        285/60R18
                                                        A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK                              e4*2001/116*0116*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 200     Chrysler Jeep Wrangler 245/70R18                           A01) bis A10)
                               (Baureihe JL, ab EG      N255)                             BF4) E56a) E58) K01)
                               Genehmigungsnummer
                               e4*2001/116*0116*26)
                                                        255/70R18
                                                        GGM)

                                                       265/65R18
                                                       K04)

                                                       275/60R18
                                                       K04)

                                                       275/65R18
                                                       GGM) K04)
§22 55023*03




                                                       285/60R18
                                                       K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RT                             e11*2001/116*0144*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 208     Lancia Voyager         225/50R18                          A01) bis A10)
                                                      A93) G01) K03)                     BF5) K04)

                                                       225/55R18
                                                       A93) K03)

                                                       225/60R18
                                                       K03)

                                                       235/50R18
                                                       A93) G01) K03)

                                                       235/55R18
                                                       A93a) K03)
§22 55023*03




                                                       245/45R18
                                                       A93) G01) K03)

                                                       245/50R18
                                                       A93a) K01)

                                                       245/55R18
                                                       K01)

                                                       255/45R18
                                                       A93) G01) K03)

                                                       255/50R18
                                                       K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe
                      mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                      mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                      müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
                      dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 55023*03




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                      nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                      nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
§22 55023*03




                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E56)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25

               E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*26

               E58)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Brembo 350 mit belüfteter Scheibe Ø360x32 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GFB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R16 ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GGM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18, 255/75R17
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                    Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               GP2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R21 ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                      oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                      hinter der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
§22 55023*03




                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                      oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K45)   An Achse 2 ist der innere Kunststoffspritzschutz über dem Federdom mit einem Radius von ca.
                      100 mm ausschneiden.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 84001880 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
§22 55023*03
						
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