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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    84001880
                Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                              Fondmetal
                Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             41 5120R
                Radausführungskennz.:                                      L.K. 120R
                Radgröße:                                                   8Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                          41,5 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       120 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
§22 55023*03




                Zentrierart                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2700 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   LAND-ROVER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                    Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                            moment
               BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5             140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LA                             e11*2001/116*0233*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 220     Land-Rover Discovery 3 235/60R18                         A02) bis A10)
                               (außer                                                   BF1) E45)
                               beschußgeschützte      235/65R18
                               Ausführung)
                                                       245/60R18

                                                       255/60R18
                                                       A01) K03)

                                                       265/55R18
                                                       A01) K01)

                                                       285/50R18
                                                       A01) K01) K04)
§22 55023*03




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LA                             e11*2001/116*0233*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 188     Land-Rover Discovery 4 235/65R18                         A02) bis A10)
                               (außer                 N245)                             BF1) E45) EF0)
                               beschußgeschützte
                               Ausführung)
                                                      245/60R18
                                                      N255)

                                                       255/60R18

                                                       265/55R18
                                                       A01) K04)

                                                       285/55R18
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LE                            e5*2007/46*0092*..
               LE                            e5*2007/46*0125*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 258     Land-Rover Defender 90 255/70R18                         A02) bis A10)
                               (3-Türer)              A97a) ECE)                        A11) B37) BF1) EF0)

                                                       265/65R18
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               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               LE                             e5*2007/46*0092*..
               LE                             e5*2007/46*0125*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 258     Land-Rover Defender     255/70R18                         A02) bis A10)
                               110, Defender 130       A97a) ECE)                        A11) B37) BF1) E52) EF0)
                               (5-Türer )
                                                       265/65R18


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LM                            e11*98/14*0185*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               130 bis 225     Range Rover            235/65R18                          A02) bis A10)
                               (außer                                                    BF1) E45) EF0)
                               beschußgeschützte      245/60R18
§22 55023*03




                               Ausführungen)
                                                      A01) K03)

                                                       255/60R18
                                                       A01) K03)

                                                       265/55R18
                                                       A01) K01)

                                                       285/55R18
                                                       A01) G3H) K01) K04) K40)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe
                      mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
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               Anlage-Nr. :                6
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               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
                      mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
                      müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und
                      dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 55023*03




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A97a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
                     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B37)   Nicht geprüft an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø363

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

               E52)   Nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit der Serien Reifengröße 275/60R20 und/oder
                      275/50R22.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser
                      größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite
                      größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/50R20 ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
§22 55023*03




                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                      oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von den
                         Radhausausschnittkanten zu entfernen
                      • im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
                      • im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die Radhausausschnittkanten
                         umzulegen
                      • im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der
                         Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 55023 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001338-D0-072
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  84001880


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 6 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 84001880 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
§22 55023*03
						
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