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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55024 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001348-A0-072
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   84002090


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    84002090
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              35 5 127I
Radausführungskennz.:                                       L.K. 127I
Radgröße:                                                   9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       127 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     71,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1250 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2730 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   CHRYSLER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF                                    130 Nm
BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                    130 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55024 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001348-A0-072
Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   84002090


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                            e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147   Chrysler Jeep Wrangler 255/55R20                          A01) bis A10)
              (bis EG                 G01)                              BF1) E56) S01)
              Genehmigungsnummer
              e4*2001/116*0116*25, 265/50R20
              Ausführungen, bei       K01) K04)
              denen der
              Geschwindigkeitsmesse 275/50R20
              r auf den Serienreifen  G01) K01) K04) L03)
              245/75R16 eingestellt
              ist)                    275/55R20
                                      G01) K01) K04) L03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                            e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147   Chrysler Jeep Wrangler 255/55R20                          A02) bis A10)
              (bis EG                                                   BF1) E56) S01)
              Genehmigungsnummer 265/50R20
              e4*2001/116*0116*25, A01) K01) K04)
              Ausführungen, bei
              denen der               275/50R20
              Geschwindigkeitsmesse A01) K01) K04) L03)
              r auf den Serienreifen
              245/75R17 eingestellt 275/55R20
              ist)                    A01) G01) K01) K04) L03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                            e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147   Chrysler Jeep Wrangler 255/55R20                          A02) bis A10)
              (bis EG                                                   BF1) E56) S01)
              Genehmigungsnr.         265/50R20
              e4*2001/116*25,         A01) G01) K01) K04)
              Ausführungen, bei
              denen der               275/50R20
              Geschwindigkeitsmesse A01) K01) K04) L03)
              r auf den Serienreifen
              255/75R17 bzw.          275/55R20
              255/70R18 eingestellt A01) K01) K04) L03)
              ist)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55024 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                 5
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   84002090


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                           e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 200   Chrysler Jeep Wrangler 255/55R20                              A01) bis A10)
              (Baureihe JL, ab EG    K04)                                   BF2) E56a) E58) K01)
              Genehmigungsnummer
              e4*2001/116*0116*26) 275/50R20
                                     K02)

                                     275/55R20
                                     GGV) K02)

                                     285/50R20
                                     K02)

                                     285/55R20
                                     GGV) K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55024 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   84002090


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 130 Nm

E56)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25

E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*26

E58)   Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GGV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/70R18, 255/75R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55024 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001348-A0-072
Anlage-Nr. :                 5
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   84002090


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

L03)   Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit
       der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind
       zu entfernen.

Die Anlage 5 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
84002090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 24.11.2023