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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                 FMI092210
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                           Fondmetal
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           21 5112R
               Radausführungskennz.:                                   PCD 5112R
               Radgröße:                                                10Jx22H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        21 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
§22 54102*01




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                      1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit   Anzugs-
               Kürzel                                                                                  moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, KIT0613       160 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF2       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    KIT0450       160 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               BF3       1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    KIT0450       180 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               GE                                e1 2007 4 1914 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               158             Audi e-tron, e-tron        265/40R22                         A01) bis A10)
                               Sportback, Q8 e-tron,      K04)                              BF1) K01)
                               Q8 Sportback e-tron
                                                          275/35R22
                                                          K02)

                                                        275/40R22
                                                        K02)

                                                        285/35R22
                                                        K02)

                                                        295/35R22
                                                        K02)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54102*01




               GE                               e1 2007 4 1914 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               226             Audi e-tron S, e-tron S   285/35R22                          A02) bis A10)
                               Sportback, SQ8 e-tron,                                       BF1)
                               SQ8 Sportback e-tron      295/35R22


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                             e1 2007 4 1 40 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               441 bis 463     Audi RS6 Avant          255/35R22 M S                        A02) bis A10)
                                                                                            B106) BF2)
                                                        265/30R22 M S
                                                        A93)

                                                        275/30R22 M S
                                                        A93a)

                                                        285/30R22 M S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F                             e1 2007 4 1751 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338     Audi A8, A8 L          265/30R22                             A01) bis A10)
                                                      T97)                                  A11) BF2) E44) K01) K02)

                                                        275/30R22
                                                        GDM)

                                                        295/25R22
                                                        T97)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R                              e1 2001 11 0473 ..
                R                              e1 2001 11 0497 ..
                R1                             e13 2007 4 10 3 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                  255/35R22                          A01) bis A10)
                               (ohne                    K04)                               BF2) K01)
                               Serienverbreiterung)
                                                        265/30R22
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R                              e1 2001 11 0473 ..
                R                              e1 2001 11 0497 ..
                R1                             e13 2007 4 10 3 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 200     Audi Q5                   255/35R22                         A01) bis A10)
§22 54102*01




                               (mit Serienverbreiterung) K04)                              BF2) K01)

                                                        265/30R22
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R                              e1 2001 11 0473 ..
                R1                             e13 2007 4 10 3 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               230 bis 260     Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/35R22                             A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) K04)                              BF2) K01)

                                                        265/30R22
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1 2007 4 1550 ..
               FY                              e1 2007 4 1 5 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 255/35R22                             A01) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-                                       A11) BF2) E44) K01) K02)
                               Flaps vorne u. hinten)   265/30R22
                                                        T97)

                                                        275/30R22

                                                        285/30R22
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                              e1 2007 4 1550 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi SQ5, SQ5            255/35R22                          A01) bis A10)
                               Sportback                                                   BF2) K01) K02)
                               (ohne Verbreiterungs-    265/30R22
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                        275/30R22

                                                        285/30R22


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1 2007 4 1550 ..
               FY                               e1 2007 4 1 5 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210     Audi Q5, Q5 Sportback 255/35R22                             A01) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-                                        A11) BF2) E44) K01) K02)
                               Flaps vorne u. hinten)    265/30R22
§22 54102*01




                                                         T97)

                                                        275/30R22

                                                        285/30R22


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                               e1 2007 4 1550 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260     Audi SQ5, SQ5             255/35R22                         A01) bis A10)
                               Sportback                                                   BF2) K01) K02)
                               (mit Verbreiterungs-      265/30R22
                               Flaps vorne u. hinten)
                                                         275/30R22

                                                        285/30R22
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1 2001 11 0350 ..
               4L                              e1 2001 11 03 7 ..
               4L1                             e13 2007 4 10 1 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                  265/35R22                          A01) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-    N275) T102)                        BF3) E78a) K04)
                               Flaps)
                                                        265/35R22 M S
                                                        T102)

                                                        275/35R22
                                                        K03) N285)

                                                        275/35R22 M S
                                                        K03)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1 2001 11 0350 ..
§22 54102*01




               4L                               e1 2001 11 03 7 ..
               4L1                              e13 2007 4 10 1 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               155 bis 250     Audi Q7                   265/35R22                         A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-      N275) T102)                       BF3) E78a)
                               Flaps)
                                                         265/35R22 M S
                                                         T102)

                                                        275/35R22
                                                        N285)

                                                        275/35R22 M S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                              e1 2001 11 0350 ..
               4L1                             e13 2007 4 10 1 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373     Audi SQ7                 265/35R22 M S                      A01) bis A10)
                               (ohne Verbreiterungs-    T102)                              BF3) E78a) K04)
                               Flaps)
                                                        275/35R22 M S
                                                        K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                               e1 2001 11 0350 ..
               4L1                              e13 2007 4 10 1 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373     Audi SQ7                  265/35R22 M S                     A02) bis A10)
                               (mit Verbreiterungs-      T102)                             BF3) E78a)
                               Flaps)
                                                         275/35R22 M S


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                            e1 2001 11 0350 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 250     Audi Q8                265/40R22                            A02) bis A10)
                                                      A93) N275)                           A11) BF3)

                                                        275/35R22
                                                        A93) N285)
§22 54102*01




                                                        275/40R22
                                                        A93a) N285)

                                                        285/35R22
                                                        A93)

                                                        285/40R22

                                                        295/35R22
                                                        A93a)

                                                        295/40R22

                                                        305/35R22
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                            e1 2001 11 0350 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               320 bis 373     Audi SQ8               265/40R22 M S                      A02) bis A10)
                                                      A93)                               BF3)

                                                       275/35R22 M S
                                                       A93)

                                                       275/40R22 M S
                                                       A93a)

                                                       285/35R22
                                                       A93)

                                                       285/40R22

                                                       295/35R22
                                                       A93a)

                                                       295/40R22
§22 54102*01




                                                       305/35R22


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4L                            e1 2001 11 03 7 ..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               441             Audi RS Q8             275/40R22 M S                      A02) bis A10)
                                                      A93a)                              BF3)

                                                       295/35R22

                                                       295/40R22

                                                       305/35R22


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 54102*01




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B106) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: KIT0613
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: KIT0450
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: KIT0450
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
§22 54102*01




               E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
                     -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
                     -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
                    265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-B0-072
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 54102*01




                     nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ FMI092210 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 23.02.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 54102*01




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006