Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI092210
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 21 5112R
Radausführungskennz.: PCD 5112R
Radgröße: 10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe: 21 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 54102*01
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, KIT0613 160 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, KIT0450 160 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1 2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, KIT0450 180 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e1 2007 4 1914 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
158 Audi e-tron, e-tron 265/40R22 A01) bis A10)
Sportback, Q8 e-tron, K04) BF1) K01)
Q8 Sportback e-tron
275/35R22
K02)
275/40R22
K02)
285/35R22
K02)
295/35R22
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54102*01
GE e1 2007 4 1914 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
226 Audi e-tron S, e-tron S 285/35R22 A02) bis A10)
Sportback, SQ8 e-tron, BF1)
SQ8 Sportback e-tron 295/35R22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1 2007 4 1 40 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
441 bis 463 Audi RS6 Avant 255/35R22 M S A02) bis A10)
B106) BF2)
265/30R22 M S
A93)
275/30R22 M S
A93a)
285/30R22 M S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F e1 2007 4 1751 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338 Audi A8, A8 L 265/30R22 A01) bis A10)
T97) A11) BF2) E44) K01) K02)
275/30R22
GDM)
295/25R22
T97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e1 2001 11 0473 ..
R e1 2001 11 0497 ..
R1 e13 2007 4 10 3 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 255/35R22 A01) bis A10)
(ohne K04) BF2) K01)
Serienverbreiterung)
265/30R22
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e1 2001 11 0473 ..
R e1 2001 11 0497 ..
R1 e13 2007 4 10 3 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi Q5 255/35R22 A01) bis A10)
§22 54102*01
(mit Serienverbreiterung) K04) BF2) K01)
265/30R22
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e1 2001 11 0473 ..
R1 e13 2007 4 10 3 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260 Audi Q5, SQ5, SQ5 TDI 255/35R22 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) K04) BF2) K01)
265/30R22
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1 2007 4 1550 ..
FY e1 2007 4 1 5 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 255/35R22 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A11) BF2) E44) K01) K02)
Flaps vorne u. hinten) 265/30R22
T97)
275/30R22
285/30R22
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1 2007 4 1550 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/35R22 A01) bis A10)
Sportback BF2) K01) K02)
(ohne Verbreiterungs- 265/30R22
Flaps vorne u. hinten)
275/30R22
285/30R22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1 2007 4 1550 ..
FY e1 2007 4 1 5 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi Q5, Q5 Sportback 255/35R22 A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A11) BF2) E44) K01) K02)
Flaps vorne u. hinten) 265/30R22
§22 54102*01
T97)
275/30R22
285/30R22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1 2007 4 1550 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi SQ5, SQ5 255/35R22 A01) bis A10)
Sportback BF2) K01) K02)
(mit Verbreiterungs- 265/30R22
Flaps vorne u. hinten)
275/30R22
285/30R22
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
4L e1 2001 11 03 7 ..
4L1 e13 2007 4 10 1 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 265/35R22 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- N275) T102) BF3) E78a) K04)
Flaps)
265/35R22 M S
T102)
275/35R22
K03) N285)
275/35R22 M S
K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
§22 54102*01
4L e1 2001 11 03 7 ..
4L1 e13 2007 4 10 1 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi Q7 265/35R22 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- N275) T102) BF3) E78a)
Flaps)
265/35R22 M S
T102)
275/35R22
N285)
275/35R22 M S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
4L1 e13 2007 4 10 1 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi SQ7 265/35R22 M S A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- T102) BF3) E78a) K04)
Flaps)
275/35R22 M S
K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
4L1 e13 2007 4 10 1 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi SQ7 265/35R22 M S A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- T102) BF3) E78a)
Flaps)
275/35R22 M S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 250 Audi Q8 265/40R22 A02) bis A10)
A93) N275) A11) BF3)
275/35R22
A93) N285)
§22 54102*01
275/40R22
A93a) N285)
285/35R22
A93)
285/40R22
295/35R22
A93a)
295/40R22
305/35R22
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi SQ8 265/40R22 M S A02) bis A10)
A93) BF3)
275/35R22 M S
A93)
275/40R22 M S
A93a)
285/35R22
A93)
285/40R22
295/35R22
A93a)
295/40R22
§22 54102*01
305/35R22
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 03 7 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
441 Audi RS Q8 275/40R22 M S A02) bis A10)
A93a) BF3)
295/35R22
295/40R22
305/35R22
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
§22 54102*01
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B106) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: KIT0613
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: KIT0450
Anzugsmoment: 160 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: KIT0450
Anzugsmoment: 180 Nm
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
§22 54102*01
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-B0-072
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 54102*01
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ FMI092210 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 23.02.2024
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Mo b i l i t ä t
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 54102*01
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:28.09.2006