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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-D0-072
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    FMI092210
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               Fondmetal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              21 5112R
                Radausführungskennz.:                                      PCD 5112R
                Radgröße:                                                   10Jx22H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           21 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 54102*03




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       KIT0450     150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC            265/30R22                         A01) bis A10)
                               (X253, ohne                                               A11) BF1) E29a) K01) K02)
                               Verbreiterung)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-D0-072
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                            e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243     Mercedes GLC              265/30R22                              A01) bis A10)
                               (X253, mit Verbreiterung)                                        A11) BF1) E29) K01)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 287     Mercedes GLC 43        265/30R22                                 A01) bis A10)
                               AMG, GLC 43 AMG                                                  BF1) K01)
                               Coupe
                               (X253, C253)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54102*03




               204X                          e1*2001/116*0480*..
               204X AMG                      e1*2007/46*1884*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               350 bis 375     Mercedes GLC 63        255/35R22                                 A01) bis A10)
                               AMG, GLC 63S AMG,                                                BF1) K01)
                               GLC 63 AMG Coupe,
                                                      265/30R22
                               GLC 63S AMG Coupe
                               (X253, C253)           A94a)

                                                        265/35R22

                                                        275/30R22

                                                        285/30R22

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/35R22            285/30R22          A01) bis A10)
                                                        K01)                                    BF1)
                                                        255/35R22            295/30R22          A01) bis A10)
                                                        K01)                                    BF1)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      265/30R22                                A01) bis A10)
                               (C253, ohne                                                      A11) BF1) K01) K02)
                               Radhausverbreiterungen
                               an Achse 2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-D0-072
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      265/30R22                            A01) bis A10)
                               (C253, mit                                                   A11) BF1) K01)
                               Radhausverbreiterungen
                               an Achse 2)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes GLC             275/30R22                           A01) bis A10)
                               (X254, C254, mit                                             A11e) BF1) K01) K02)
                               Verbreiterung, Mild-
                               Hybrid)
§22 54102*03




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                         e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               350             Mercedes AMG GLC 63S 295/30R22                               A01) bis A10)
                               E Performance, AMG                                           B97) BF1) K01) K145) K146)
                               GLC 63S E
                               Performance Coupe
                               (X254, C254)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne              hinten
               145             Mercedes EQC           255/35R22          285/30R22          A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF1) V00)
                                                      265/35R22          295/30R22          A01) bis A10)
                                                      K01)               K02)               BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               166                           e1*2007/46*0598*..
               166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430     Mercedes GLE AMG       265/35R22                             A01) bis A10)
                               63, AMG 63S                                                  BF1) E108) K01) K02) K15)
                                                                                            K26) K107) K108) K131)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-D0-072
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 54102*03




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-D0-072
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B97)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                      • innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: KIT0450
§22 54102*03




                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                     um 10 mm zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001234-D0-072
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                  FMI092210


               K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
                        Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
                     • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

               K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu
                     kürzen.

               K145) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der
                     Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

               K146) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                     der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der
                     Filzinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
§22 54102*03




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 1c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ FMI092210 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 25.02.2026
						
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