Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-D0-072
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 1/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI092210
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 21 5112R
Radausführungskennz.: PCD 5112R
Radgröße: 10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe: 21 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 54102*03
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1050 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, KIT0450 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 265/30R22 A01) bis A10)
(X253, ohne A11) BF1) E29a) K01) K02)
Verbreiterung)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-D0-072
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 2/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 265/30R22 A01) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) A11) BF1) E29) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 265/30R22 A01) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF1) K01)
Coupe
(X253, C253)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54102*03
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375 Mercedes GLC 63 255/35R22 A01) bis A10)
AMG, GLC 63S AMG, BF1) K01)
GLC 63 AMG Coupe,
265/30R22
GLC 63S AMG Coupe
(X253, C253) A94a)
265/35R22
275/30R22
285/30R22
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R22 285/30R22 A01) bis A10)
K01) BF1)
255/35R22 295/30R22 A01) bis A10)
K01) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 265/30R22 A01) bis A10)
(C253, ohne A11) BF1) K01) K02)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-D0-072
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 3/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 265/30R22 A01) bis A10)
(C253, mit A11) BF1) K01)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 275/30R22 A01) bis A10)
(X254, C254, mit A11e) BF1) K01) K02)
Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
§22 54102*03
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 Mercedes AMG GLC 63S 295/30R22 A01) bis A10)
E Performance, AMG B97) BF1) K01) K145) K146)
GLC 63S E
Performance Coupe
(X254, C254)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
145 Mercedes EQC 255/35R22 285/30R22 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
265/35R22 295/30R22 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 265/35R22 A01) bis A10)
63, AMG 63S BF1) E108) K01) K02) K15)
K26) K107) K108) K131)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-D0-072
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 4/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 54102*03
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-D0-072
Anlage-Nr. : 1c
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B97) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
• innenbelüftete Bremsscheibe Ø420x40 mm (Ceramic Bremse)
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: KIT0450
§22 54102*03
Anzugsmoment: 150 Nm
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 54102 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001234-D0-072
Anlage-Nr. : 1c
Seite : 6/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI092210
K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
Kunstoffinnenkotlügel ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
• die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen
K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu
kürzen.
K145) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
K146) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der
Filzinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.
§22 54102*03
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 1c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ FMI092210 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 25.02.2026