Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001240-A0-072
Anlage-Nr. :                CD4
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092111


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 FMI092111
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Fondmetal
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             37 5120L
Radausführungskennz.:                                   PCD 120L
Radgröße:                                                11Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                          37 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   74,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI092111, 37 5120L ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI092195, 40 5120L (ABE-Nr.
54101*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp FMI092195, 40 5120L (ABE-Nr. 54101*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001240-A0-072
Anlage-Nr. :                CD4
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092111


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                e1*2007/46*0421*..
X70                               e1*2001/116*0420*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9½Jx21H2, ET40   11Jx21H2, ET37
155 bis 330      BMW X5                    285/35R21        285/35R21                       A02) bis A10)
                 (Baureihe E70,                             N295)                           BF1) E50) E68)
                 Fahrzeuge mit             255/40R21        285/35R21                       A02) bis A10)
                 Kotflügelverbreiterungen)                  N295)                           BF1) E50) E68) V00)
                                           255/40R21        295/35R21                       A02) bis A10)
                                                            N305)                           BF1) E50) E68) V00)
                                           265/40R21        295/35R21                       A02) bis A10)
                                                            N305)                           BF1) E50) E68) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092111, 37 5120L ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092195, 40 5120L (ABE-Nr. 54101*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                e1*2007/46*0421*..
X70                               e1*2001/116*0420*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9½Jx21H2, ET40   11Jx21H2, ET37
155 bis 330      BMW X5                    285/35R21        285/35R21                       A01) bis A10)
                 (Baureihe E70,                             K04) N295)                      BF1) E50) E68)
                 Fahrzeuge ohne            255/40R21        285/35R21                       A01) bis A10)
                 Kotflügelverbreiterungen)                  K04) N295)                      BF1) E50) E68) V00)
                                           255/40R21        295/35R21                       A01) bis A10)
                                                            K02) N305)                      BF1) E50) E68) V00)
                                           265/40R21        295/35R21                       A01) bis A10)
                                                            K02) N305)                      BF1) E50) E68) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092111, 37 5120L ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092195, 40 5120L (ABE-Nr. 54101*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001240-A0-072
Anlage-Nr. :                CD4
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092111


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                e1*2007/46*0421*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9½Jx21H2, ET40   11Jx21H2, ET37
155 bis 330      BMW X5                    285/35R21        285/35R21                       A02) bis A10)
                 (Baureihe F15,                             N295)                           A11) BF1) E68a)
                 Fahrzeuge mit             255/35R21        295/30R21                       A02) bis A10)
                 Kotflügelverbreiterungen)                  N305) T102)                     A11) BF1) E68a) V00)
                                           255/40R21        285/35R21                       A02) bis A10)
                                                            N295)                           A11) BF1) E68a) V00)
                                           265/35R21        305/30R21                       A02) bis A10)
                                                            N315)                           A11) BF1) E68a) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092111, 37 5120L ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092195, 40 5120L (ABE-Nr. 54101*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X5                                e1*2007/46*0421*..
X-N1                              e1*2007/46*0454*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           9½Jx21H2, ET40   11Jx21H2, ET37
155 bis 330      BMW X5                    285/35R21        285/35R21                       A01) bis A10)
                 (Baureihe F15,                             K04) N295)                      A11) BF1) E68a)
                 Fahrzeuge ohne            255/35R21        295/30R21                       A01) bis A10)
                 Kotflügelverbreiterungen)                  K04) N305) T102)                A11) BF1) E68a) V00)
                                           255/40R21        285/35R21                       A01) bis A10)
                                                            K04) N295)                      A11) BF1) E68a) V00)
                                           265/35R21        305/30R21                       A01) bis A10)
                                                            K02) N315)                      A11) BF1) E68a) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092111, 37 5120L ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092195, 40 5120L (ABE-Nr. 54101*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                              e1*2007/46*0412*..
X70                             e1*2001/116*0420*..
X-N1                            e1*2007/46*0454*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½Jx21H2, ET40    11Jx21H2, ET37
155 bis 330      BMW X6                  285/35R21         285/35R21                        A02) bis A10)
                 (Baureihe E71)                            N295)                            BF1) E69)
                                         255/40R21         285/35R21                        A02) bis A10)
                                                           N295)                            BF1) E69) V00)
                                         255/40R21         295/35R21                        A02) bis A10)
                                                           N305)                            BF1) E69) V00)
                                         265/40R21         295/35R21                        A02) bis A10)
                                                           N305)                            BF1) E69) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092111, 37 5120L ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092195, 40 5120L (ABE-Nr. 54101*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001240-A0-072
Anlage-Nr. :                CD4
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092111



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X6                              e1*2007/46*0412*..
X-N1                            e1*2007/46*0454*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½Jx21H2, ET40    11Jx21H2, ET37
155 bis 330      BMW X6                  285/35R21         285/35R21                        A02) bis A10)
                 (Baureihe F16)                                                             BF1) E69a)
                                         255/35R21         295/30R21                        A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E69a) V00)
                                             255/40R21              285/35R21               A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E69a) V00)
                                             265/35R21              305/30R21               A02) bis A10)
                                                                                            BF1) E69a) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092111, 37 5120L ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092195, 40 5120L (ABE-Nr. 54101*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001240-A0-072
Anlage-Nr. :                CD4
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092111



A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
       • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
       • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09

E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
      • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
       • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
       • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
       • Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07

E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
      • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
      • Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54100 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001240-A0-072
Anlage-Nr. :                CD4
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092111


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD4 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ FMI092111 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 30.05.2022