Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54101 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001239-A0-072
Anlage-Nr. :                CD1
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092195


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 FMI092195
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Fondmetal
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                             20 5112R
Radausführungskennz.:                                   PCD 112R
Radgröße:                                               9½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                          20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI092195, 20 5112R ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI092111, 30 5112R (ABE-Nr.
54100*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp FMI092111, 30 5112R (ABE-Nr. 54100*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                             140 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54101 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001239-A0-072
Anlage-Nr. :                CD1
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092195


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21H2, ET20     11Jx21H2, ET30
120 bis 265      BMW 6er GT             245/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) V00)
                                             255/30R21              295/25R21              A01) bis A10)
                                             K01) T93)                                     A11) BF1) V00)
                                             255/30R21              305/25R21              A01) bis A10)
                                             K01) T93)                                     A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092195, 20 5112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092111, 30 5112R (ABE-Nr. 54100*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2007/46*0276*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9½Jx21H2, ET20    11Jx21H2, ET30
155 bis 390      BMW 7er                 245/35R21         285/30R21                       A01) bis A10)
                 (Baureihe G11)                                                            A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092195, 20 5112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092111, 30 5112R (ABE-Nr. 54100*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21H2, ET20     11Jx21H2, ET30
120 bis 210      BMW X4                 285/30R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                        K01)                                               A11) BF1)
                                        245/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF1) V00)
                                             255/35R21              295/30R21              A01) bis A10)
                                             K03)                                          A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092195, 20 5112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092111, 30 5112R (ABE-Nr. 54100*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21H2, ET20     11Jx21H2, ET30
240 bis 265      BMW X4 M40d, X4 M40i 285/30R21            285/30R21                       A01) bis A10)
                                        K01)                                               A11) BF1)
                                        255/35R21          295/30R21                       A01) bis A10)
                                        K03)                                               A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092195, 20 5112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092111, 30 5112R (ABE-Nr. 54100*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54101 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001239-A0-072
Anlage-Nr. :                CD1
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092195



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F34XM                          e1*2007/46*1988*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21H2, ET20     11Jx21H2, ET30
353 bis 375      BMW X3 M, X3 M         255/40R21          295/35R21                       A01) bis A10)
                 Competition            K03)                                               A11) B88) BF2) V00)
                                        265/40R21          305/35R21                       A01) bis A10)
                                        K01)                                               A11) B88) BF2) V00)
                                        285/35R21          295/35R21                       A01) bis A10)
                                        K01)                                               A11) B88) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092195, 20 5112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092111, 30 5112R (ABE-Nr. 54100*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F34XM                          e1*2007/46*1988*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21H2, ET20     11Jx21H2, ET30
353 bis 375      BMW X4 M, X4 M         255/40R21          295/35R21                       A01) bis A10)
                 Competition            K03)                                               A11) B88) BF2) V00)
                                        265/40R21          305/35R21                       A01) bis A10)
                                        K01)                                               A11) B88) BF2) V00)
                                        285/35R21          295/35R21                       A01) bis A10)
                                        K01)                                               A11) B88) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092195, 20 5112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092111, 30 5112R (ABE-Nr. 54100*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G7X                            e1*2007/46*1952*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9½Jx21H2, ET20     11Jx21H2, ET30
155 bis 390      BMW X7                 285/40R21          285/40R21                       A01) bis A10)
                                        K01)                                               A11) BF2)
                                        275/45R21          315/40R21                       A01) bis A10)
                                        K01)                                               A11) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades FMI092195, 20 5112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092111, 30 5112R (ABE-Nr. 54100*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54101 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001239-A0-072
Anlage-Nr. :                CD1
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092195


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

B88)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit einer Keramikbremse ausgestattet sind.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54101 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001239-A0-072
Anlage-Nr. :                CD1
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092195


BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ FMI092195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 30.05.2022