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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54101 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001239-A0-072
Anlage-Nr. :
Seite :
                            CD5
                            174
                                                                                      TUV NORD
                                                                                                Mobilitat
Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                  FMI092195



Technische Daten,      Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        ЕМ1092195
Ап des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                   Fondmetal
Montageposition:                                            Vorderachse **)
Radausführung:                                                  46 5130A
Radausführungskennz.:                                           PCD       130A
Radgröße:                                                      9%Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                               46 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            130 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                          71,60 mm

Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                             1050 kg
Reifenabrollumfang:                                             2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades ЕМ1092195, 46 5130A ist пиг ап der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist пиг in Kombination mit dem Radtyp ЕМ1092111, 49 5130A (ABE-Nr.
54100*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp FMI092111, 49 5130A (ABE-Nr. 54100*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (2.В.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       AUDI

Radbefestigung
Auflagen-|/Achse |Beschreibung der Befestigungsteile                                  IZubehör-Kit   Ап2ид5-
Kürzel                                                                                               Imoment
BF1         1+2    [Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Kalotte beweglich,                             160 Nm
                   IGewinde M14x1,5, Schaftlange 34 mm
BF2         1+2    [Serien-Radschraube, Kugel @28 mm, Kalotte beweglich,                             160 Nm
                   IGewinde M14x1,5, Schaftlange 36 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54101 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001239-A0-072
Anlage-Nr. :                          CD5                                                         ‚Wm
Seite :                               214                                                                      Mobilität
Auftraggeber :                        Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                            FMI092195


[Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
IFW                                е1*2018/858*00005*..
Motorleistung       |Handelsbezeichnungen    |zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         (Ачйадеп und Hinweise
(kW)                                           Vorderachse           Hinterachse
                                               9%Jx21H2, ET46         [11Jx21H2, ET49
 140 bis 142        (Audi e-tron GT, RS e-tron[265/35R21             [305/30R21             IAO1) bis A10)
                    GT                         K01)                                         BF1)
                                               265/35R21             315/30R21              IAO1) bis A10)
                                               K01)                                         BF1) V00)
                                               275/35R21             315/30R21              IAO1) bis A10)
                                               K01)                                         BF1) V00)
ее Verwendung des Rades FMI092195, 46 5130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
lgenannten ReifengréRen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092111, 49 5130A (ABE-Nr. 54100*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
lzeilenweise genannten ReifengréBen zulässig.

[Typ(en):                             АВЕ / EG-Genehmigung(en):
4L                                 e1*2001/116*0350*..
4L1                                е13*2007/46*1081*..
Motorleistung       |Handelsbezeichnungen    |zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen         (Ачйадеп und Hinweise
(kW)                                           \Vorderachse          Hinterachse
                                               9%Jx21H2, ET46         [11Jx21H2, ET49
 150 bis 257        (Audi Q7                   275/40R21             [275/40R21             IAO1) bis A10)
                    (Ausftihrungen mit         KO1)                                         BF2) E78)
                    kleinstem Serienreifen      [285/35R21           285/35R21              IA01) bis A10)
                    235/..)                    K01)                                         BF2) E78)
IDie Verwendung des Rades FMI092195, 46 5130A ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
lgenannten ReifengréRen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI092111, 49 5130A (ABE-Nr. 54100*00) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
[zeilenweise genannten ReifengréBen zulässig.

Auflagen und Hinweise

А01)        Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
            Sachverstandigen oder Prifer ТОг den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
            Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIlb zur
            StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
            verbdffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)        Wird ете in diesem Gutachten aufgefuhrte Reifengröße verwendet, @е nicht bereits in den
            Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
            Fahrzeugpapieren durch @е Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
            dann   nicht erforderlich, wenn    die ABE     des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.

A03)        Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfahigkeiten йег zu
            verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
            in Anlage 0 befindlichen Tabelle ,Tragfahigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol* zu
            entnehmen.        Gibt es die Reifengrößen   mit den ermittelten     Mindestwerten    nicht, 50 sind sie
            nicht zulassig.

A04)        Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate missen, sofern diese durch keine
            weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
            Anbau der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre
            Auswirkung auf den Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54101 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001239-A0-072
Anlage-Nr. :                   CDS                                                        rwm
Seite :                        3/4                                                                  Mobilität
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     FMI092195




А05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulassig.Bei Fahrzeugen mit
       Héchstgeschwindigkeit дгбВег 210km/h sind nur Metallventile zulassig. Die Ventile mussen den
       Normen    DIN,   E.T.R.T.O.   oder TRA   entsprechen,    sollen méglichst kurz sein und dirfen    nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   BeiVerwendung des serienméaRigen Ersatz- bzw. Notrades sind @е serienmaRigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

А07)   Die Bezieher der Sonderrader sind darauf hinzuweisen,           dass der vom   Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfulldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

А08)   Wird das serienméaRige Ersatzrad verwendet, soll mit maRiger Geschwindigkeit und nicht langer
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich groRem
       Abrollumfang zulassig sind. Es müssen die serienmaRigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht gepruft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

А10)   Die Rader durfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder аег Felgenschulter eingeschrankt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube,      Kugel @28   mm,   Kalotte beweglich,    Gewinde   M14x1,5,   Schaftlange 34
       mm
       Anzugsmoment:       160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube,      Kugel @28   mm,   Kalotte beweglich,    Gewinde   M14x1,5,   Schaftlange 36
       mm
       Anzugsmoment:       160 Nm

Е78)   Nur zulassig an Fahrzeugausfuhrungen „О7          (1.   Generation, Modell 4L)":
       -EG-Genehmigungs-Nr. е1*2001/116*0350*            bis    Nachtrag 19
       -EG-Genehmigungs-Nr. е1*2001/116*0367*            bis    Nachtrag 4
       -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081*             bis    Nachtrag 5

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen йег Frontschiirze und des Kotflugels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite йег Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalméglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54101 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001239-A0-072
Anlage-Nr. :                  CDS                                               rwm
Seite :                       414                                                          Mobilität
Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    FMI092195


\00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche ReifengréRen ап der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulassig, sofern @е ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestatigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmaRige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschrankung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfallt @е Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage CD5 mit den Seiten 1-4 hat nur Gltigkeit in Verbindung mit dem Gutachten ТОг
Sonderrader Typ ЕМ1092195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschéaftsstelle Essen,   30.05.2022