Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001251-A0-072
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101975
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI101975
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 40 5110
Radausführungskennz.: 110 PCD
Radgröße: 7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 110 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
§22 54455*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: CHR SLER
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, 120 Nm
Schaftlänge 26 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001251-A0-072
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101975
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KL e4*2007/46*0783*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 200 Chrysler Jeep Cherokee 225/45R19 A02) bis A10)
(nicht Cherokee A93) N235) BF1) E53) E57) GC8)
Trailhawk)
225/45R19 M+S
A93)
235/45R19
A93) N245)
235/45R19 M+S
A93)
245/45R19
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54455*00
MX e11*2007/46*4037*..
MX e4*2007/46*1410*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 125 Chrysler Jeep Compass 225/45R19 A02) bis A10)
N235) BF1)
225/45R19 M+S
W235)
235/45R19
235/45R19 M+S
245/45R19
245/45R19 M+S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001251-A0-072
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101975
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e3*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 132 Chrysler Jeep Compass, 205/50R19 A02) bis A10)
Jeep Compass Hybrid N215) BF2)
205/55R19
N215)
215/50R19
N225)
225/45R19
N235)
235/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
e3*2007/46*0300*..
§22 54455*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 132 Chrysler Jeep Renegade205/55R19 A02) bis A10)
GF ) N215) BF2)
215/50R19
GG9)
225/45R19
235/45R19
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
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Nr. : RA-001251-A0-072
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 4/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101975
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 54455*00
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
E53) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Jeep Cherokee Trailhawk, Serie 245/65R17.
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0783*10
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001251-A0-072
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI101975
GC8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18, 225/60R17
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GF ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19, 215/70R16,
225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GG9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19, 215/70R16,
225/55R18, 235/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
§22 54455*00
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 3a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI101975 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 29.06.2022