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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001251-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3a
               Seite :                      1/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101975


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI101975
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              40 5110
               Radausführungskennz.:                                       110 PCD
               Radgröße:                                                  7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       110 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
§22 54455*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   CHR SLER

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit       Anzugs-
               Kürzel                                                                                      moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                              120 Nm
                               Schaftlänge 26 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm                   120 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001251-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3a
               Seite :                      2/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101975


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               KL                           e4*2007/46*0783*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 200   Chrysler Jeep Cherokee 225/45R19                         A02) bis A10)
                             (nicht Cherokee        A93) N235)                        BF1) E53) E57) GC8)
                             Trailhawk)
                                                    225/45R19 M+S
                                                    A93)

                                                    235/45R19
                                                    A93) N245)

                                                    235/45R19 M+S
                                                    A93)

                                                    245/45R19
                                                    A93a)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54455*00




               MX                           e11*2007/46*4037*..
               MX                           e4*2007/46*1410*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 125    Chrysler Jeep Compass 225/45R19                          A02) bis A10)
                                                    N235)                             BF1)

                                                    225/45R19 M+S
                                                    W235)

                                                    235/45R19

                                                    235/45R19 M+S

                                                    245/45R19

                                                    245/45R19 M+S
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001251-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3a
               Seite :                      3/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101975


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               M                            e3*2007/46*0508*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 132    Chrysler Jeep Compass, 205/50R19                              A02) bis A10)
                             Jeep Compass Hybrid N215)                                     BF2)

                                                    205/55R19
                                                    N215)

                                                    215/50R19
                                                    N225)

                                                    225/45R19
                                                    N235)

                                                    235/45R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                                            e3*2007/46*0300*..
§22 54455*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 132    Chrysler Jeep Renegade205/55R19                               A02) bis A10)
                                                    GF ) N215)                             BF2)

                                                    215/50R19
                                                    GG9)

                                                    225/45R19

                                                    235/45R19


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001251-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3a
               Seite :                      4/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101975


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 54455*00




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E53)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Jeep Cherokee Trailhawk, Serie 245/65R17.

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0783*10

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001251-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3a
               Seite :                      5/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101975


               GC8)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R18, 225/60R17
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GF )   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19, 215/70R16,
                      225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R19, 215/70R16,
                    225/55R18, 235/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
§22 54455*00




                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 3a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI101975 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 29.06.2022