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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001251-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101975


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI101975
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              40 5110
               Radausführungskennz.:                                       110 PCD
               Radgröße:                                                  7½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       110 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     65,10 mm
§22 54455*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm             120 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm             110 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001251-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101975


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H                          e1*2001/116*0261*..
               A-H                          e1*2007/46*0344*..
               A-H                          e11*2001/116*0246*..
               A-H                          e11*2001/116*0247*..
               A-H/C                        e4*2001/116*0094*..
               A-H/                         e1*2001/116*0454*..
               A-H/                         e1*2007/46*0340*..
               A-H/                         e1*2001/116*0293*..
               A-H/                         e1*2007/46*0341*..
               A-H/VA                       e1*2007/46*0576*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 147    Opel Astra              215/35R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine 3- u. 5-     T85)                              BF1)
                             türig, Kombi, Cabrio 5-
                             Loch)                   225/35R19
                                                     G2P)
§22 54455*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/C                       e4*2001/116*0094*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               177           Opel Astra OPC        225/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                       BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                -D M      CA               e4*2007/46*0165*..
                -D M      CA   /V          e4*2007/46*0271*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 103    Opel Meriva           215/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                       BF1) T85)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/M      CA                 e1*2001/116*0325*..
               A-H/M      CA                 e1*2007/46*0497*..
               A-H/M      CA    /V           e1*2007/46*0595*..
               A-H/M      CA    -C G         e1*2001/116*0378*..
               GMIG                          e50*2001/116*0003*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               69 bis 147      Opel Zafira           225/35R19                         A02) bis A10)
                               (ohne OPC)                                              BF2) T88)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H/M      CA               e1*2001/116*0325*..
               A-H/M      CA               e1*2007/46*0497*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               177           Opel Zafira OPC       225/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                       BF2) T88)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001251-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101975


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
§22 54455*00




                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54455 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001251-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI101975


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 26 mm
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
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                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 3c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI101975 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 29.06.2022