Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI111985
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und interachse
               Radausführung:                                              21 5112N
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112N
               Radgröße:                                                  8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           21 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 54729*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF3       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                         140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1 2001 11 0430 ..
               B81                           e13 2007 4 1084 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 180   Audi A4 Allroad         225/45R19                         A02) bis A10)
                             (Baureihe B8)                                             BF1) E79b)
                                                     235/40R19


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                           e1 2001 11 0447 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               331           Audi RS4               235/40R19 M S                      A02) bis A10)
                             (Baureihe B8, Kombi)                                      BF1) E84)
                                                    245/35R19 M S

                                                     255/35R19 M S
§22 54729*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                           e1 2001 11 0447 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               331           Audi RS4 Avant         235/40R19 M S                      A02) bis A10)
                             (Baureihe B9, ab EG-   A93a)                              BF2) E84a)
                             Genehmigungs-Nr.
                             e1*2001/116*0447*11) 245/35R19 M S
                                                    A93)

                                                     245/40R19 M S
                                                     GF4)

                                                     255/35R19 M S
                                                     A93a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1 2001 11 0430 ..
               B81                           e13 2007 4 1084 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245   Audi A5                 225/40R19                         A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        GCF) N235)                        BF1) E82)
                             Cabrio, Baureihe 8F und
                             8T)                     235/35R19
                                                     N245) T91)

                                                     245/35R19

                                                     255/35R19
                                                     GCG)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1 2001 11 0430 ..
               B81                           e13 2007 4 1084 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               245 bis 260   Audi S5                 225/40R19 M S                      A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        GCF) W235)                         BF1) E82)
                             Cabrio, Baureihe 8F und
                             8T)                     235/35R19 M S
                                                     T91) W245)

                                                      245/35R19

                                                      255/35R19
                                                      GCF)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1 2001 11 0430 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 54729*00




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 210    Audi A5                 225/35R19                          A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        T88)                               BF1) E82a)
                             Baureihe F5)
                                                     225/40R19


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1 2001 11 0430 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi A5                  225/40R19                         A02) bis A10)
                             (Cabriolet, Baureihe F5)                                   BF1) E82a)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               B8                            e1 2001 11 0447 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               331           Audi RS5                235/40R19 M S                      A02) bis A10)
                             (5-türer, Coupe,        A93a)                              BF2) E83)
                             Baureihe F5)
                                                     245/35R19 M S
                                                     A93)

                                                      245/40R19 M S
                                                      GF4)

                                                      255/35R19 M S
                                                      A93)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1 2007 4 043 ..
               4G1                         e13 2007 4 1147 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245   Audi A6               225/40R19                         A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    N235)                             BF1) E54) T93)

                                                    225/40R19 M S
                                                    W235)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1 2007 4 043 ..
               4G1                         e13 2007 4 1147 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               309 bis 331   Audi S7, S7 Sportback 235/40R19 M S                     A02) bis A10)
                                                                                     A93) BF1)
§22 54729*00




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1 2007 4 1801 ..
               F2                          e1 2007 4 1840 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 250   Audi A7 Sportback     235/45R19                         A02) bis A10)
                                                   A93a)                             BF1) E21) EF0)

                                                    245/45R19


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4                           e1 2007 4 0284 ..
               4                           e1 2007 4 0398 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 368   Audi A8, A8L          245/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                     BF3) E44) N255)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4                           e1 2007 4 0284 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               382           Audi S8               235/45R19 M S                     A02) bis A10)
                                                                                     BF3)
                                                    245/45R19 M S
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                          e1 2007 4 1751 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338   Audi A8, A8 L         235/45R19                               A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) E44) EB1) EF0)
                                                                                           N245)


               Auflagen und inweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§22 54729*00




                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985



               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm
§22 54729*00




               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                      mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                       Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                       an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
                       stehen

               E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                        an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
                        stehen

               E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                       an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2
                       stehen

               E83)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
                        ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10

               E84)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8
                        bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*09
                        an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
                        stehen
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               E84a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9
                       ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11
                       an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2
                       stehen

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø420x40 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
§22 54729*00




                    255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GF4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985



               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               FMI111985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023
§22 54729*00