Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/8
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Technische Daten Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI111985
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und interachse
Radausführung: 21 5112N
Radausführungskennz.: PCD 112N
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 21 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 54729*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF3 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/8
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1 2001 11 0430 ..
B81 e13 2007 4 1084 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 180 Audi A4 Allroad 225/45R19 A02) bis A10)
(Baureihe B8) BF1) E79b)
235/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1 2001 11 0447 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 Audi RS4 235/40R19 M S A02) bis A10)
(Baureihe B8, Kombi) BF1) E84)
245/35R19 M S
255/35R19 M S
§22 54729*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1 2001 11 0447 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 Audi RS4 Avant 235/40R19 M S A02) bis A10)
(Baureihe B9, ab EG- A93a) BF2) E84a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0447*11) 245/35R19 M S
A93)
245/40R19 M S
GF4)
255/35R19 M S
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1 2001 11 0430 ..
B81 e13 2007 4 1084 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, GCF) N235) BF1) E82)
Cabrio, Baureihe 8F und
8T) 235/35R19
N245) T91)
245/35R19
255/35R19
GCG)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/8
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1 2001 11 0430 ..
B81 e13 2007 4 1084 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
245 bis 260 Audi S5 225/40R19 M S A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, GCF) W235) BF1) E82)
Cabrio, Baureihe 8F und
8T) 235/35R19 M S
T91) W245)
245/35R19
255/35R19
GCF)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1 2001 11 0430 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 54729*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 210 Audi A5 225/35R19 A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, T88) BF1) E82a)
Baureihe F5)
225/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1 2001 11 0430 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10)
(Cabriolet, Baureihe F5) BF1) E82a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
B8 e1 2001 11 0447 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
331 Audi RS5 235/40R19 M S A02) bis A10)
(5-türer, Coupe, A93a) BF2) E83)
Baureihe F5)
245/35R19 M S
A93)
245/40R19 M S
GF4)
255/35R19 M S
A93)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/8
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1 2007 4 043 ..
4G1 e13 2007 4 1147 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 245 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N235) BF1) E54) T93)
225/40R19 M S
W235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1 2007 4 043 ..
4G1 e13 2007 4 1147 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 235/40R19 M S A02) bis A10)
A93) BF1)
§22 54729*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1 2007 4 1801 ..
F2 e1 2007 4 1840 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/45R19 A02) bis A10)
A93a) BF1) E21) EF0)
245/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4 e1 2007 4 0284 ..
4 e1 2007 4 0398 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 368 Audi A8, A8L 245/45R19 A02) bis A10)
BF3) E44) N255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4 e1 2007 4 0284 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
382 Audi S8 235/45R19 M S A02) bis A10)
BF3)
245/45R19 M S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/8
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1 2007 4 1751 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R19 A02) bis A10)
A11) BF2) E44) EB1) EF0)
N245)
Auflagen und inweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
§22 54729*00
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/8
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
§22 54729*00
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
stehen
E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
stehen
E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2
stehen
E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5):
ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10
E84) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8
bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*09
an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C
stehen
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7/8
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
E84a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9
ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11
an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2
stehen
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø420x40 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
§22 54729*00
255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GF4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8/8
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
FMI111985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023
§22 54729*00