Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 Technische Daten Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI111985 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und interachse Radausführung: 21 5112N Radausführungskennz.: PCD 112N Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 21 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54729*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 850 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF2 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm BF3 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 180 Audi A4 Allroad 225/45R19 A02) bis A10) (Baureihe B8) BF1) E79b) 235/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0447 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 331 Audi RS4 235/40R19 M S A02) bis A10) (Baureihe B8, Kombi) BF1) E84) 245/35R19 M S 255/35R19 M S §22 54729*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0447 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 331 Audi RS4 Avant 235/40R19 M S A02) bis A10) (Baureihe B9, ab EG- A93a) BF2) E84a) Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*11) 245/35R19 M S A93) 245/40R19 M S GF4) 255/35R19 M S A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, GCF) N235) BF1) E82) Cabrio, Baureihe 8F und 8T) 235/35R19 N245) T91) 245/35R19 255/35R19 GCG) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 245 bis 260 Audi S5 225/40R19 M S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, GCF) W235) BF1) E82) Cabrio, Baureihe 8F und 8T) 235/35R19 M S T91) W245) 245/35R19 255/35R19 GCF) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise §22 54729*00 (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 210 Audi A5 225/35R19 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, T88) BF1) E82a) Baureihe F5) 225/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi A5 225/40R19 A02) bis A10) (Cabriolet, Baureihe F5) BF1) E82a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0447 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 331 Audi RS5 235/40R19 M S A02) bis A10) (5-türer, Coupe, A93a) BF2) E83) Baureihe F5) 245/35R19 M S A93) 245/40R19 M S GF4) 255/35R19 M S A93) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 043 .. 4G1 e13 2007 4 1147 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A6 225/40R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N235) BF1) E54) T93) 225/40R19 M S W235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 043 .. 4G1 e13 2007 4 1147 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 235/40R19 M S A02) bis A10) A93) BF1) §22 54729*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1 2007 4 1801 .. F2 e1 2007 4 1840 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 250 Audi A7 Sportback 235/45R19 A02) bis A10) A93a) BF1) E21) EF0) 245/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4 e1 2007 4 0284 .. 4 e1 2007 4 0398 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 368 Audi A8, A8L 245/45R19 A02) bis A10) BF3) E44) N255) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4 e1 2007 4 0284 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 382 Audi S8 235/45R19 M S A02) bis A10) BF3) 245/45R19 M S Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1 2007 4 1751 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R19 A02) bis A10) A11) BF2) E44) EB1) EF0) N245) Auflagen und inweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der §22 54729*00 Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm §22 54729*00 BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015 an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C stehen E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C stehen E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5) an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2 stehen E83) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5): ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0447*10 E84) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8 bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*09 an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C stehen Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 E84a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9 ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0447*11 an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2 stehen EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø420x40 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, §22 54729*00 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/30R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 2 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI111985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023 §22 54729*00