Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Technische Daten Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI111985
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und interachse
Radausführung: 21 5112N
Radausführungskennz.: PCD 112N
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 21 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 54729*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 850 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, KIT0458 140 Nm
Schaftlänge 29,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G2C e1 2018 858 00123 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 BMW 2er Coupe 225/40R19 A01) bis A10)
K04) BF1)
255/35R19
K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1 2007 4 2017 ..
G3L e1 2007 4 1947 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54729*00
85 bis 210 BMW 3er 225/40R19 A01) bis A10)
(Heckantrieb) K04) N235) T93) A11) BF1) K01)
235/35R19
K04) N245) T91)
235/40R19
G01) K04) N245)
245/35R19
K02) N255) T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3K e1 2007 4 2017 ..
G3L e1 2007 4 1947 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 3er 225/40R19 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K04) N235) T93) A11) BF1) K01)
235/35R19
K04) N245) T91)
245/35R19
K02) N255) T93)
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Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3C e1 2007 4 212 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 4er Coupe, Cabrio 225/40R19 A01) bis A10)
K04) T93) BF1)
235/35R19
K03) K04) T91)
245/35R19
K01) K02) T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1 2018 858 00122 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 210 BMW 4er Gran Coupe 225/40R19 A01) bis A10)
K04) N235) T93) BF1) K01)
§22 54729*00
225/45R19
K04) N235)
235/40R19
K02) N245)
245/40R19
K02)
255/35R19
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4C e1 2018 858 00122 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 105 BMW i4 255/40R19 A01) bis A10)
BF1) K01) K02)
HL 245/40R19
N255)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF1)
HL 245/40R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
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Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1 2007 4 1 88 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 225/40R19 A02) bis A10)
xDrive, BMW 5er Hybrid N235) T93) A11) BF1) E21)
(Limousine, außer
M550i xDrive und 225/45R19
M550d xDrive) N235) T96)
235/40R19
N245) T95)
245/40R19
A01) K01)
255/35R19
A01) K01) K04) T96)
255/40R19
A01) K01) K04) K13) K26) K90)
§22 54729*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1 2007 4 1 88 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 390 BMW 5er 245/35R19 M S A01) bis A10)
(Limousine, nur M550i T93) BF1) E21) EF0) K01)
xDrive und M550d
xDrive) 245/40R19 M S
255/35R19 M S
K04)
255/40R19 M S
G01) K04) K13) K26) K90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1 2007 4 1750 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er 225/45R19 A01) bis A10)
xDrive GEE) K03) N235) T96) A11) BF1) E21)
(Kombi, außer M550d
xDrive) 245/40R19
K01) K04)
255/35R19
K01) K04) T96)
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Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1 2007 4 1750 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 BMW 5er 245/40R19 M S A01) bis A10)
(Kombi, nur M550d BF1) E21) EF0) K01) K04)
xDrive) W255)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G GT e1 2007 4 1791 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265 BMW 6er GT 245/45R19 A01) bis A10)
A11) BF1) K04)
255/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1 2007 4 027 ..
§22 54729*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 390 BMW 7er 225/45R19 A02) bis A10)
(Baureihe G11) A01) G01) N235) T96) A11) BF1)
235/45R19
N245)
245/45R19
255/40R19
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1 2007 4 190 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250 BMW 840d xDrive, 255/35R19 M S A01) bis A10)
840i xDrive BF1) K01) K04)
(Coupe 2-türer, Cabrio)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1 2007 4 190 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
390 BMW M850i xDrive 255/35R19 M S A01) bis A10)
(Coupe 2-türer, Cabrio) BF1) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3 e1 2007 4 1797 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW 3 235/50R19 A01) bis A10)
A11) BF1) K03) K04)
255/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3 e1 2007 4 1797 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265 BMW 3 M40d, 3 M40i 255/45R19 M S A01) bis A10)
A11) BF1) EF0) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4 e1 2007 4 1881 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54729*00
120 bis 210 BMW 4 235/50R19 A02) bis A10)
A11) BF1)
245/50R19
A01) K03) K04)
255/45R19
265/45R19
A01) K04)
275/45R19
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4 e1 2007 4 1881 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265 BMW 4 M40d, 4 M40i 245/50R19 M S A02) bis A10)
A01) K03) K04) A11) BF1)
255/45R19 M S
265/45R19 M S
A01) K04)
275/45R19 M S
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4Z e1 2007 4 1949 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 BMW Z4 225/40R19 M S A02) bis A10)
BF1)
245/35R19 M S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 M S 245/40R19 M S A02) bis A10)
BF1) V00)
Auflagen und inweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
§22 54729*00
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
Zubehörkit: KIT0458
Anzugsmoment: 140 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
§22 54729*00
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K90) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von 45-Grad vor und hinter Radmitte eng an das
Radhaus anzukleben bzw. auszuschneiden.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 54729*00
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001311-A0-072
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI111985
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
FMI111985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023
§22 54729*00