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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      1/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      FMI111985
               Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                            Fondmetal                                  Fondmetal
               Montageposition:                        Vorderachse                                 interachse
               Radausführung:                            21 5112N                                  32 5112N
               Radausführungskennz:                     PCD 112N                                   PCD 112N
               Radgröße:                                8½Jx19H2                                   8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                         21 mm                                     32 mm
               Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                     112 mm
               Lochzahl:                                     5                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                   66,50 mm                                   66,50 mm
§22 54729*00




               Zentrierart:                          Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
               Zentrierring:                            ohne Ring                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                       850 kg                                    850 kg
                Reifenabrollumfang:                        2300 mm                          2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                           moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                           KIT0458     140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G2C                         e1 2018 858 00123 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        interachse
                                                    8    19 2 ET21 8       19 2 ET32
               115 bis 180   BMW 2er Coupe          225/40R19         225/40R19             A02) bis A10)
                                                                      A94)                  BF1)
                                                    255/35R19         255/35R19             A01) bis A10)
                                                    K01)              A94a) K04)            BF1)
                                                    225/40R19         255/35R19             A01) bis A10)
                                                                      A94a) K04)            BF1)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      2/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                         e1 2007 4 2017 ..
               G3L                         e1 2007 4 1947 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        interachse
                                                    8    19 2 ET21 8       19 2 ET32
               85 bis 210    BMW 3er                225/40R19         225/40R19           A01) bis A10)
                             (Heckantrieb)          K01)              N235) T93)          A11) BF1)
                                                    235/35R19         235/35R19           A01) bis A10)
                                                    K01)              A94) N245) T91)     A11) BF1)
                                                    235/40R19         235/40R19           A01) bis A10)
                                                    K01)              N245)               A11) BF1) G01)
                                                    245/35R19         245/35R19           A01) bis A10)
                                                    K01)              A94a) K04) N255)    A11) BF1)
                                                                      T93)
                                                    255/35R19         255/35R19           A01) bis A10)
                                                    K01)              K04)                A11) BF1)
                                                    225/40R19         255/35R19           A01) bis A10)
                                                    K01)              K04)                A11) BF1)
§22 54729*00




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                           e1 2007 4 2017 ..
               G3L                           e1 2007 4 1947 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       interachse
                                                      8    19 2 ET21 8      19 2 ET32
               120 bis 210   BMW 3er                  225/40R19        225/40R19          A01) bis A10)
                             (Allradantrieb)          K01)             N235) T93)         A11) BF1)
                                                      235/35R19        235/35R19          A01) bis A10)
                                                      K01)             A94) N245) T91)    A11) BF1)
                                                      245/35R19        245/35R19          A01) bis A10)
                                                      K01)             A94a) K04) N255)   A11) BF1)
                                                                       T93)
                                                      225/40R19        255/35R19          A01) bis A10)
                                                      K01)             K04)               A11) BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3K                           e1 2007 4 2017 ..
               G3L                           e1 2007 4 1947 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       interachse
                                                      8    19 2 ET21 8      19 2 ET32
               250 bis 275   BMW M340i, M340d         225/40R19        255/35R19          A01) bis A10)
                             (Allradantrieb)          K01)             K04)               BF1)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      3/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                         e1 2018 858 00122 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        interachse
                                                    8    19 2 ET21 8       19 2 ET32
               120 bis 210   BMW 4er Gran Coupe 225/40R19             225/40R19            A01) bis A10)
                                                    K01)              A94) T93)            BF1) N235)
                                                    225/45R19         225/45R19            A01) bis A10)
                                                    K01)              A94)                 BF1) N235)
                                                    235/40R19         235/40R19            A01) bis A10)
                                                    K01)              A94)                 BF1) N245)
                                                    245/40R19         245/40R19            A01) bis A10)
                                                    K01)              A94) K04)            BF1)
                                                    255/35R19         255/35R19            A01) bis A10)
                                                    K01)              A94) K04)            BF1)
                                                    245/40R19         255/40R19            A01) bis A10)
                                                    K01)              K04)                 BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4C                         e1 2018 858 00122 ..
§22 54729*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        interachse
                                                    8    19 2 ET21 8       19 2 ET32
               80 bis 105    BMW i4                 255/40R19         255/40R19            A01) bis A10)
                                                    K01)              A94) K04)            BF1)
                                                    HL 245/40R19      HL 245/40R19         A01) bis A10)
                                                    K01)              A94) N255)           BF1)
                                                    245/40R19         255/40R19            A01) bis A10)
                                                    K01)              A94) K04)            BF1)
                                                    HL 245/40R19      255/40R19            A01) bis A10)
                                                    K01)              A94) K04)            BF1) V00)

               Auflagen und inweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      4/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 54729*00




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: KIT0458
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1
               Seite :                      5/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 54729*00




               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage CC1 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI111985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023