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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      FMI111985
               Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Fondmetal
               Montageposition:                                     Vorder-und interachse
               Radausführung:                                                21 5112N
               Radausführungskennz.:                                        PCD 112N
               Radgröße:                                                    8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                             21 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
               Lochzahl:                                                         5
               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
§22 54729*00




               Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                           850 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                          moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0455     150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0455     120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                      e1 2007 4 1818 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               143 bis 270   Mercedes CLS          245/35R19 M S                             A02) bis A10)
                                                   T93)                                      A11) A94) BF1)

                                                    245/40R19 M S
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               204 AMG                     e1 2007 4 1884 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 235/55R19 M S                            A02) bis A10)
                             GLC 63S AMG, GLC                                              A94) BF1)
                             63 AMG Coupe, GLC
                             63S AMG Coupe
                             ( 253, C253)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1 2007 4 2115 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450   Mercedes S-Klasse      245/45R19                              A02) bis A10)
                             (W223, mit                                                    A11) BF1) E130) N255)
                             Hinterachslenkung bis
                             4,5 )
§22 54729*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1 2007 4 2115 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 450   Mercedes S-Klasse      235/45R19                              A02) bis A10)
                             (W223, mit             N245) T99)                             A11) BF1)
                             Hinterachslenkung bis
                             10 )                   245/45R19
                                                    N255)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1 98 14 01 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170 bis 380   Mercedes SL            225/40R19 M S                          A02) bis A10)
                             (Baureihe R230)                                               BF2) E114) EF0)

               Auflagen und inweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.
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               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 54729*00




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: KIT0455
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: KIT0455
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
                     "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
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               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 54729*00




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 2b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI111985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023