Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : CC1a Seite : 1/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 Technische Daten Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI111985 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Fondmetal Montageposition: Vorderachse interachse Radausführung: 21 5112N 32 5112N Radausführungskennz: PCD 112N PCD 112N Radgröße: 8½Jx19H2 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 21 mm 32 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm 66,50 mm §22 54729*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: *) 850 kg 850 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 130 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 140 Nm Schaftlänge 30 mm BF3 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 27 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : CC1a Seite : 2/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0431 .. 204 AMG e1 2001 11 04 4 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse interachse 8 19 2 ET21 8 19 2 ET32 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R19 M S 225/40R19 M S A01) bis A10) C43 AMG K01) K122) K132) BF1) (Coupe C205, Cabrio 235/35R19 M S 235/35R19 M S A01) bis A10) A205) K01) K132) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0431 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse interachse 8 19 2 ET21 8 19 2 ET32 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R19 M S 225/40R19 M S A01) bis A10) C43 AMG K01) K122) BF1) (Limousine, W205) 235/35R19 M S 235/35R19 M S A01) bis A10) §22 54729*00 K01) K04) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1 2001 11 0457 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse interachse 8 19 2 ET21 8 19 2 ET32 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R19 M S 225/40R19 M S A01) bis A10) C43 AMG K01) K122) BF1) (Kombi, S205) 235/35R19 M S 235/35R19 M S A01) bis A10) K01) K04) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 219 e1 2001 11 0295 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse interachse 8 19 2 ET21 8 19 2 ET32 155 bis 285 Mercedes CLS 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) A94) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 219 e1 2001 11 0295 .. 219 AMG e1 2001 11 0331 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse interachse 8 19 2 ET21 8 19 2 ET32 350 bis 378 Mercedes CLS AMG 245/35R19 M S 245/35R19 M S A01) bis A10) K01) A94) BF2) EF0) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : CC1a Seite : 3/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1 2018 858 0018 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse interachse 8 19 2 ET21 8 19 2 ET32 145 bis 198 Mercedes GLC 235/55R19 235/55R19 A01) bis A10) ( 254, ohne K01) A94) A11e) BF3) E131) E133) Verbreiterung, Mild- 245/50R19 245/50R19 A01) bis A10) Hybrid) K01) A94) A11e) BF3) E131) E133) 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) K01) A94) K04) A11e) BF3) E131) E133) 275/45R19 275/45R19 A01) bis A10) K01) A94) K04) A11e) BF3) E131) E133) 235/55R19 255/50R19 A01) bis A10) K01) A94) K04) A11e) BF3) E131) E133) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1 2018 858 0018 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 54729*00 (kW) Vorderachse interachse 8 19 2 ET21 8 19 2 ET32 145 bis 198 Mercedes GLC 235/55R19 235/55R19 A01) bis A10) ( 254, mit K01) A94) A11e) BF3) E131) E133) Verbreiterung, Mild- 245/50R19 245/50R19 A01) bis A10) Hybrid) K01) A94) A11e) BF3) E131) E133) 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10) K01) A94) A11e) BF3) E131) E133) 275/45R19 275/45R19 A01) bis A10) K01) A94) A11e) BF3) E131) E133) 235/55R19 255/50R19 A01) bis A10) K01) A94) A11e) BF3) E131) E133) Auflagen und inweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : CC1a Seite : 4/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. §22 54729*00 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: KIT0455 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: KIT0455 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 150 Nm E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO Nr. : RA-001311-A0-072 Anlage-Nr. : CC1a Seite : 5/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI111985 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen §22 54729*00 erforderlich: die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen (verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. Die Anlage CC1a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI111985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023