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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1a
               Seite :                      1/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      FMI111985
               Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                            Fondmetal                                  Fondmetal
               Montageposition:                       Vorderachse                                  interachse
               Radausführung:                           21 5112N                                   32 5112N
               Radausführungskennz:                     PCD 112N                                   PCD 112N
               Radgröße:                                8½Jx19H2                                   8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                        21 mm                                      32 mm
               Lochkreisdurchmesser:                     112 mm                                     112 mm
               Lochzahl:                                    5                                         5
               Mittenlochdurchmesser:                   66,50 mm                                   66,50 mm
§22 54729*00




               Zentrierart:                         Mittenzentrierung                       Mittenzentrierung
               Zentrierring:                            ohne Ring                                  ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                      850 kg                                     850 kg
                Reifenabrollumfang:                        2300 mm                          2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                           moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          KIT0455     130 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          KIT0455     140 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF3       1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                        150 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1a
               Seite :                      2/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0431 ..
               204 AMG                     e1 2001 11 04 4 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        interachse
                                                    8    19 2 ET21 8       19 2 ET32
               270 bis 287   Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M S     225/40R19 M S       A01) bis A10)
                             C43 AMG                K01)              K122) K132)         BF1)
                             (Coupe C205, Cabrio    235/35R19 M S     235/35R19 M S       A01) bis A10)
                             A205)                  K01)              K132)               BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0431 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        interachse
                                                    8    19 2 ET21 8       19 2 ET32
               270 bis 287   Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M S     225/40R19 M S       A01) bis A10)
                             C43 AMG                K01)              K122)               BF1)
                             (Limousine, W205)      235/35R19 M S     235/35R19 M S       A01) bis A10)
§22 54729*00




                                                    K01)              K04)                BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1 2001 11 0457 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        interachse
                                                    8    19 2 ET21 8       19 2 ET32
               270 bis 287   Mercedes C-Klasse,     225/40R19 M S     225/40R19 M S       A01) bis A10)
                             C43 AMG                K01)              K122)               BF1)
                             (Kombi, S205)          235/35R19 M S     235/35R19 M S       A01) bis A10)
                                                    K01)              K04)                BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               219                         e1 2001 11 0295 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        interachse
                                                    8    19 2 ET21 8       19 2 ET32
               155 bis 285   Mercedes CLS           245/35R19         245/35R19           A01) bis A10)
                                                    K01)              A94)                BF2)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               219                         e1 2001 11 0295 ..
               219 AMG                     e1 2001 11 0331 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        interachse
                                                    8    19 2 ET21 8       19 2 ET32
               350 bis 378   Mercedes CLS AMG       245/35R19 M S     245/35R19 M S       A01) bis A10)
                                                    K01)              A94)                BF2) EF0)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1a
               Seite :                      3/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1 2018 858 0018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse       interachse
                                                     8    19 2 ET21 8      19 2 ET32
               145 bis 198   Mercedes GLC            235/55R19        235/55R19            A01) bis A10)
                             ( 254, ohne             K01)             A94)                 A11e) BF3) E131) E133)
                             Verbreiterung, Mild-    245/50R19        245/50R19            A01) bis A10)
                             Hybrid)                 K01)             A94)                 A11e) BF3) E131) E133)
                                                     255/50R19        255/50R19            A01) bis A10)
                                                     K01)             A94) K04)            A11e) BF3) E131) E133)
                                                     275/45R19        275/45R19            A01) bis A10)
                                                     K01)             A94) K04)            A11e) BF3) E131) E133)
                                                     235/55R19        255/50R19            A01) bis A10)
                                                     K01)             A94) K04)            A11e) BF3) E131) E133)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1 2018 858 0018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
§22 54729*00




               (kW)                                  Vorderachse       interachse
                                                     8    19 2 ET21 8      19 2 ET32
               145 bis 198   Mercedes GLC            235/55R19        235/55R19            A01) bis A10)
                             ( 254, mit              K01)             A94)                 A11e) BF3) E131) E133)
                             Verbreiterung, Mild-    245/50R19        245/50R19            A01) bis A10)
                             Hybrid)                 K01)             A94)                 A11e) BF3) E131) E133)
                                                     255/50R19        255/50R19            A01) bis A10)
                                                     K01)             A94)                 A11e) BF3) E131) E133)
                                                     275/45R19        275/45R19            A01) bis A10)
                                                     K01)             A94)                 A11e) BF3) E131) E133)
                                                     235/55R19        255/50R19            A01) bis A10)
                                                     K01)             A94)                 A11e) BF3) E131) E133)

               Auflagen und inweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1a
               Seite :                      4/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 54729*00




               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: KIT0455
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: KIT0455
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 CC1a
               Seite :                      5/5
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
§22 54729*00




                     erforderlich:
                        die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                        der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
                        (verkleben) oder auszuschneiden.

               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
                     mm zu kürzen.

               Die Anlage CC1a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI111985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023