Seite 1
Seite 2
Seite 3
							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1a
               Seite :                      1/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI111985
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und interachse
               Radausführung:                                              21 5112N
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112N
               Radgröße:                                                  8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           21 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 54729*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Ø57,1-Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                KIT0335     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1a
               Seite :                      2/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                           e1 2001 11 0450 ..
               5N                           e1 2007 4 0487 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155    VW Tiguan 1             225/45R19                               A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit Serie                                         BF1) E98)
                             255/40R19 und           235/45R19
                             Verbreiterungen)
                                                     245/40R19

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     225/45R19           245/40R19           A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E98) V00)

               Auflagen und inweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 54729*00




                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54729 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001311-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1a
               Seite :                      3/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI111985



               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: KIT0335
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 1 :
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
§22 54729*00




                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 1a mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI111985 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 11.04.2023