Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      1/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI112090
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              34 112N
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112N
               Radgröße:                                                   9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 54730*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Ø57,1-Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                         930 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                       KIT0460     160 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,              KIT0335    120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      2/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                           e1 2007 4 0 91 ..
               8U1                          e13 2007 4 11 3 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162    Audi 3                 235/35R20                         A02) bis A10)
                             (ohne                  A93)                              BF1)
                             Serienverbreiterung)
                                                    245/35R20
                                                    A01) K03) K04)

                                                    255/35R20
                                                    A01) K03) K04)

                                                    275/30R20
                                                    A01) K01) K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                           e1 2007 4 0 91 ..
               8U1                          e13 2007 4 11 3 ..
§22 54730*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162    Audi 3                 235/35R20                         A02) bis A10)
                             (mit                   A93)                              BF1)
                             Serienverbreiterung)
                                                    245/35R20

                                                    255/35R20

                                                    275/30R20
                                                    A01) K03) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                          e1 2007 4 0 90 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228 bis 270   Audi 3 RS             235/35R20                          A02) bis A10)
                                                   A93) N245)                         BF1)

                                                    245/35R20
                                                    N255)

                                                    255/35R20

                                                    265/30R20

                                                    275/30R20
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      3/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                           e1 2007 4 1900 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Audi 3, 3 Sportback 235/40R20                            A01) bis A10)
                             (ohne                  A93a) K04)                        A11) BF1) K01)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/45R20
                                                    K04)

                                                    245/40R20
                                                    K04)

                                                    255/40R20
                                                    K04)

                                                    265/35R20
                                                    K04)

                                                    275/35R20
                                                    K02)
§22 54730*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                           e1 2007 4 1900 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Audi 3, 3 Sportback 235/40R20                            A02) bis A10)
                             (mit                   A93a)                             A11) BF1)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/45R20

                                                    245/40R20

                                                    265/35R20
                                                    A01) K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                          e1 2007 4 2038 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294           Audi RS 3, RS 3       255/40R20                          A02) bis A10)
                             Sportback                                                BF1) EB1)
                                                   265/35R20
                                                   A01) G01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      4/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                           e1 2018 8 8 0000 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 77     Audi 4 e-tron, 4 e-    255/45R20                                A01) bis A10)
                             tron Sportback                                                  BF2) K01)
                                                    265/40R20

                                                    275/40R20
                                                    K02)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/50R20           255/45R20           A01) bis A10)
                                                     K01) M00)                               BF2)
                                                     245/45R20           265/40R20           A01) bis A10)
                                                     K03)                                    BF2) V00)

               Auflagen und Hinweise
§22 54730*00




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      5/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
§22 54730*00




                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: KIT0460
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Zubehörkit: KIT0335
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø380x38 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      6/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090



               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         die Blechradhauskante ist von 45 vor bis 45 hinter der Radmitte komplett umzulegen,
                         der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                      die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen,
§22 54730*00




                      der Flap im Bereich der Stoßfängeroberkante ist entsprechend der Blechradhauskante
                      anzupassen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                      Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                      jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               FMI112090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 23.03.2023