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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      1/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                       FMI112090
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Fondmetal
               Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                 34 112N
               Radausführungskennz.:                                         PCD 112N
               Radgröße:                                                      9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                          112 mm
               Lochzahl:                                                          5
               Mittenlochdurchmesser:                                        66,50 mm
§22 54730*00




               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                Ø57,1-Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                            930 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    SEAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                           moment
               BF1       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                   KIT0335     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               7N                          e1 2007 4 0402 ..
               7N                          e1 2007 4 043 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 162    Seat Alhambra         235/35R20                                  A01) bis A10)
                                                   G01) K04)                                  BF1) T92)

                                                    255/30R20
                                                    G6S) K02) K03)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      2/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                FP                          e9 2007 4 394 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140    Seat Ateca             235/35R20                         A01) bis A10)
                             (Ausführung mit                                          BF1) K01) K04)
                             serienmäßiger          245/30R20
                             Verbreiterung)
                                                    255/30R20


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                FP                          e9 2007 4 394 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    Seat Ateca             235/35R20                         A01) bis A10)
                             (Ausführung ohne       K04)                              BF1) K01)
                             serienmäßiger
                             Verbreiterung)         245/30R20
                                                    K04)
§22 54730*00




                                                    255/30R20
                                                    K02)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      3/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                FP                         e9 2007 4 394 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221           Seat Cupra Ateca      235/35R20                                A01) bis A10)
                                                   K04) N245)                               BF1) K01)

                                                    245/35R20
                                                    K04)

                                                    255/35R20
                                                    K04)

                                                    265/30R20
                                                    K02)

                                                    275/30R20
                                                    K02)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 54730*00




                                                    vorne               hinten
                                                    235/35R20           265/30R20           A01) bis A10)
                                                    K01) N245)          K02)                BF1) V00)
                                                    235/35R20 M S       265/30R20 M S       A01) bis A10)
                                                    K01)                K02)                BF1) V00)
                                                    235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                    K01) N245)          K02)                BF1) V00)
                                                    235/35R20 M S       275/30R20 M S       A01) bis A10)
                                                    K01)                K02)                BF1) V00)
                                                    245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                    K01)                K02)                BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               KM                          e9 2007 4 4008 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               287           Seat Cupra Formentor 255/30R20                                 A01) bis A10)
                             VZ5                                                            BF1) K01) K04)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                          e9 2007 4       ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Seat Tarraco          235/40R20                                A01) bis A10)
                             (ohne                                                          A11) BF1) K01)
                             Radhausverbreiterung)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      4/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               KN                          e9 2007 4       ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Seat Tarraco          235/40R20                               A02) bis A10)
                             (mit                                                          A11) BF1) E64)
                             Radhausverbreiterung)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
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                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      5/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090



               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: KIT0335
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der
                      Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G6S)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18,
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                      225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 3c
               Seite :                      6/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                         der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden,
                         die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
                         Stoßfängers um 10mm aufzuweiten,
                         die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des
                         Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
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                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 3c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI112090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 23.03.2023