Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Technische Daten Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI112090 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 34 112N Radausführungskennz.: PCD 112N Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 34 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54730*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 930 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 130 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 150 Nm Schaftlänge 30 mm BF3 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 27 mm BF4 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 120 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 21 e1 2001 11 0372 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 275/30R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit BF1) K03) kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und Heckantrieb) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 21 e1 2001 11 0372 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 Mercedes CL 275/30R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit BF1) K03) kleinsten Serienreifen in 17-Zoll und 4-MATIC) §22 54730*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 21 e1 2001 11 0372 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 380 Mercedes CL 275/30R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit BF2) K03) kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und Heckantrieb) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 21 e1 2001 11 0372 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 Mercedes CL 275/30R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit BF1) K03) kleinsten Serienreifen in 18-Zoll und 4-MATIC) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 21 e1 2001 11 0372 .. 21 AMG e1 2001 11 042 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 463 Mercedes CL AMG 275/30R20 M S A01) bis A10) BF1) K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1 2007 4 048 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi T90) A94) BF1) EB1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/30R20 245/45R17) T92) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1 2007 4 048 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi A94) BF1) EB1) T92) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 255/40R18) §22 54730*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1 2007 4 1 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio T92) A11) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/30R20 225/..) T90) 245/35R20 255/30R20 A01) K03) T92) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1 2007 4 1 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio N255) T90) A11) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 245/35R20 245/..) N255) 255/30R20 A01) K03) N265) T92) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 4 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1 2001 11 0 01 .. 212G e1 2007 4 0484 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 A01) bis A10) (W212, Limousine, A11) BF1) E111) K01) K04) Ausführungen mit M00) T88) kleinsten Serienreifen in 16Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1909 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 139 Mercedes E A, E B 235/40R20 A01) bis A10) BF2) K01) K02) T96) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2E EW e1 2018 8 8 0003 .. §22 54730*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes E E 235/45R20 A01) bis A10) (V295, ohne und mit K04) N245) BF3) E130) Hinterachslenkung bis 5 , SA Code 201, nicht 235/45R20 M S für AMG) K04) W245) 255/40R20 K01) K02) 265/40R20 K01) K02) 275/35R20 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2E EW e1 2018 8 8 0003 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes E E 235/45R20 A01) bis A10) (V295, K04) N245) BF3) E130a) Hinterachslenkung 10 , SA Code 216, 255/40R20 nicht für AMG) K01) K02) 265/40R20 K01) K02) 275/35R20 K01) K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 5 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A01) bis A10) GLS N275) BF2) EF0) ER2) K01) K02) (Ausführungen ohne serienmäßige 275/45R20 Radhausverbreiterung) 285/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A02) bis A10) GLS A01) K01) K04) N275) BF2) EF0) ER2) (Ausführungen mit serienmäßiger 275/45R20 §22 54730*00 Radhausverbreiterung und Serienreifen 285/45R20 295/40R21) A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 Mercedes GL 63 275/45R20 M S A02) bis A10) AMG, GLS 63 AMG BF2) EF0) ER2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1909 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 310 Mercedes GLA 35 AMG, 235/40R20 A01) bis A10) GLA 45 AMG, GLA 45 K04) BF1) K01) S AMG (H247) 235/45R20 K04) 245/40R20 K04) 255/40R20 K02) 265/35R20 K02) 275/35R20 K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 6 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1909 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20 A01) bis A10) ( 247) K04) BF1) K01) 235/45R20 K04) 245/40R20 K04) 255/40R20 K02) 265/35R20 K02) 275/35R20 K02) §22 54730*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0480 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10) ( 253, ohne A94) A11) BF2) Verbreiterung) 245/45R20 A94a) 255/45R20 265/40R20 275/40R20 A01) K01) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 7 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0480 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10) ( 253, mit A94) N245) A11) BF2) Verbreiterung) 235/45R20 M S A94) 245/45R20 A94a) N255) 245/45R20 M S A94a) 255/45R20 265/40R20 275/40R20 §22 54730*00 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0480 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, 235/45R20 M S A02) bis A10) GLC 43 AMG Coupe BF2) ( 253, C253) 245/45R20 M S 255/40R20 255/45R20 265/40R20 275/40R20 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) BF2) V00) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 8 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0480 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, ohne A11) BF2) Radhausverbreiterungen 245/45R20 an Achse 2) 255/45R20 265/40R20 275/40R20 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) A11) BF2) V00) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) §22 54730*00 A11) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0480 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, mit N245) A11) BF2) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/45R20 M S 245/45R20 N255) 245/45R20 M S 255/45R20 265/40R20 275/40R20 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) A11) BF2) V00) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) A11) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 9 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1 2018 8 8 0018 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 198 Mercedes GLC 235/50R20 A02) bis A10) ( 254, ohne M00) A11e) A94) BF3) E131) E133) Verbreiterung, Mild- Hybrid) 245/45R20 255/45R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) A94) K04) A11e) BF3) E131) E133) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1 2018 8 8 0018 .. §22 54730*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 198 Mercedes GLC 235/50R20 A02) bis A10) ( 254, mit M00) A11e) A94) BF3) E131) E133) Verbreiterung, Mild- Hybrid) 245/45R20 255/45R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) A94) A11e) BF3) E131) E133) V00) 245/45R20 HL 275/40R20 A02) bis A10) A94) A11e) BF3) E131) E133) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 255/45R20 M S A02) bis A10) AMG 63S BF2) E108) 265/40R20 265/45R20 275/40R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 10 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 4 e1 2001 11 031 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 A01) bis A10) K04) N255) BF2) K01) 255/45R20 K04) 265/45R20 K04) 275/40R20 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K01) N255) K02) BF2) V00) §22 54730*00 245/45R20 M S 275/40R20 M S A01) bis A10) K01) K02) BF2) V00) 275/40R20 245/45R20 A01) bis A10) K01) K04) N255) BF2) V00) 275/40R20 M S 245/45R20 M S A01) bis A10) K01) K04) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 255/45R20 M S A01) bis A10) BF2) K02) 265/45R20 275/40R20 K01) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 11 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1 2001 11 033 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A02) bis A10) Heckantrieb N255) T95) A11) BF2) E97a) (W221) 255/35R20 A01) K01) N265) 265/30R20 A01) K01) N275) T94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N245) T92) N265) A11) BF2) E97a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1 2001 11 033 .. §22 54730*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A02) bis A10) MATIC N255) T95) BF2) E97a) (W221) 255/35R20 A01) K01) 265/30R20 A01) K01) T94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1 2001 11 033 .. 221 AMG e1 2001 11 039 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 M S 275/35R20 M S A01) bis A10) S65 AMG K01) K83) BF2) E97a) V00) (W221) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 12 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1 2001 11 033 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) T99) A11) BF2) E98b) 245/40R20 M S T99) 255/35R20 N265) T97) 255/35R20 M S T97) 255/40R20 GAP) N265) 255/40R20 M S §22 54730*00 GAP) 265/35R20 A01) K03) N275) T99) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) A11) BF2) E98b) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1 2001 11 033 .. 221 AMG e1 2001 11 039 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R20 M S A02) bis A10) S65 AMG BF2) E98b) (Limousine, W222) 265/35R20 M S A01) K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 13 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1 2001 11 033 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10) Coupe, Cabrio A94a) BF2) (C217, A217) 255/35R20 A94a) 255/40R20 A01) G01) 265/35R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) BF2) §22 54730*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1 2001 11 033 .. 221 AMG e1 2001 11 039 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M S A02) bis A10) Coupe, S65 AMG BF2) Coupe, S63 AMG Cabrio 265/35R20 M S (C217, A217) A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1 2007 4 211 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10) (W223, mit N245) T100) A11) BF2) E130) Hinterachslenkung bis 4,5 ) 245/40R20 A94) N255) T99) 255/40R20 A94a) T101) 265/40R20 275/35R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 14 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1 2007 4 211 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10) (W223, mit N245) T100) A11) BF2) Hinterachslenkung bis 10 ) 245/40R20 A94) N255) T99) 255/40R20 A94a) T101) 265/35R20 T99) 265/40R20 275/35R20 §22 54730*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2E SW e1 2018 8 8 0003 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes E S 235/50R20 A02) bis A10) (V297, A94) M00) BF3) Hinterachslenkung 4,5 SA Code 201) 245/45R20 A94) 255/45R20 A94) 265/45R20 A94a) 275/40R20 A01) A94a) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) A94a) K04) BF3) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 15 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2E SW e1 2018 8 8 0003 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes E S 235/50R20 A02) bis A10) (V297, A94) M00) BF3) Hinterachslenkung 10 SA Code 216) 245/45R20 A94) 255/45R20 A94) 265/45R20 A94a) 275/40R20 A01) A94a) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 54730*00 vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) A94a) K04) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1 98 14 01 9 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 380 Mercedes SL 245/30R20 M S A02) bis A10) (Baureihe R230) BF4) E114) EF0) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 16 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. §22 54730*00 A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: KIT0455 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: KIT0455 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 150 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 17 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: KIT0455 Anzugsmoment: 120 Nm E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen 221 stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen 222 stehen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung §22 54730*00 (Code 216) ausgerüstet sind. E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489). EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1840 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 18 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54730*00 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45 nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 19 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, die Radhauskante ist im Bereich 45 vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 54730*00 N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 4b Seite : 20 / 20 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden §22 54730*00 Nachweises. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 4b mit den Seiten 1-20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI112090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 23.03.2023