Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 3d Seite : 1/7 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Technische Daten Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI112090 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 34 112N Radausführungskennz.: PCD 112N Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 34 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54730*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø57,1-Ø66,6 geprüfte Radlast: *) 930 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, KIT0335 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm BF2 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0335 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF3 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0335 120 Nm Schaftlänge 27,5 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 3d Seite : 2/7 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NY e8 2007 4 041 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 77 Skoda Enya , Enya 235/50R20 A01) bis A10) Coupe K03) K04) M00) N245) BF1) (Heck- und Allradantrieb, inklusive RS-Modelle) 245/45R20 K03) N255) 255/45R20 K03) K04) 265/45R20 K03) K04) 275/40R20 K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 54730*00 vorne hinten 235/50R20 255/45R20 A01) bis A10) K03) M00) K04) BF1) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K03) K04) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8 2007 4 0272 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Skoda Karo 235/35R20 A01) bis A10) (Frontantrieb) GKF) BF2) K01) K02) 255/30R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8 2007 4 0272 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Skoda Karo 235/30R20 A01) bis A10) (Allradantrieb) M00) T88) BF2) K01) K02) 245/30R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NU e8 2007 4 0272 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Skoda Karo Scout 235/35R20 A01) bis A10) (Frontantrieb) BF2) K01) K02) 255/30R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 3d Seite : 3/7 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8 2007 4 0249 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 147 Skoda Kodia , Skoda 235/40R20 A02) bis A10) Kodia Scout A93a) BF2) E27) 235/45R20 G4M) 245/40R20 A01) K03) K04) 255/40R20 A01) K03) K04) 265/35R20 A01) K01) K04) 265/40R20 A01) G4M) K01) K04) §22 54730*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8 2007 4 0249 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 bis 180 Skoda Kodia RS 235/40R20 A02) bis A10) A93a) BF2) 235/45R20 245/40R20 A01) K03) K04) 255/40R20 A01) K03) K04) 265/35R20 A01) K01) K04) 265/40R20 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3T e11 2001 11 032 .. 3T e11 2007 4 0014 .. 3T e8 2007 4 0317 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 206 Skoda Superb 3 235/30R20 A01) bis A10) (3V Limousine, A11) BF2) E60a) K01) Kombi ab Modelljahr K04) M00) T88) 2015) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 3d Seite : 4/7 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L e11 2007 4 0010 .. L e11 2007 4 0034 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Skoda Yeti 235/30R20 A01) bis A10) M00) T88) BF3) G0U) K01) K02) 245/30R20 T90) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den §22 54730*00 Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 3d Seite : 5/7 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: KIT0335 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: KIT0335 §22 54730*00 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: KIT0335 Anzugsmoment: 120 Nm E27) Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen. E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3): ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22 ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18, 215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 3d Seite : 6/7 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54730*00 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K48) An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm in Richtung Vorderachse einzuformen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 3d Seite : 7/7 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 3d mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder §22 54730*00 Typ FMI112090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 23.03.2023