Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Technische Daten Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI112090 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 4 112N Radausführungskennz.: PCD 112N Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 46 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54730*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 930 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 130 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 150 Nm Schaftlänge 30 mm BF3 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 27 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1 2007 4 1912 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 285 bis 310 Mercedes CLA 45 AMG , 245/30R20 A01) bis A10) CLA AMG 45 S BF1) K14) (Limousine, Kombi) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1 2001 11 0 01 .. 212G e1 2007 4 0484 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 A02) bis A10) (W212, Limousine, A11) BF1) E111) EB1) M00) Ausführungen mit T88) kleinsten Serienreifen in 16Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1 2001 11 0 01 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10) (W213, Limousine) A94) N245) T92) A11) BF2) E111a) 245/35R20 §22 54730*00 N255) T95) 255/30R20 A94) N265) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R20 265/30R20 A02) bis A10) N245) A94a) N275) T94) A11) BF2) E111a) V00) 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) T97) A11) BF2) E111a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1 2007 4 1 0 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A02) bis A10) (S213, Kombi) A11) BF2) N255) T95) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) T97) A11) BF2) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1909 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 139 Mercedes E A, E B 235/40R20 A01) bis A10) K04) T96) BF2) K01) 235/45R20 K04) K120) 245/40R20 K04) 255/40R20 K02) K120) 265/35R20 K02) K61) 265/40R20 K02) K61) K120) §22 54730*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2E EW e1 2018 8 8 0003 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes E E 235/45R20 A02) bis A10) (V295, ohne und mit A94) N245) BF3) E130) Hinterachslenkung bis 5 , SA Code 201, nicht 235/45R20 M S für AMG) A94) W245) 255/40R20 A01) A94) K04) 265/40R20 A01) A94a) K04) 275/35R20 A01) A94a) K01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2E EW e1 2018 8 8 0003 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 109 bis 135 Mercedes E E 235/45R20 A02) bis A10) (V295, A94) N245) BF3) E130a) Hinterachslenkung 10 , SA Code 216, 255/40R20 nicht für AMG) A01) A94) K04) 265/40R20 A01) A94a) K04) 275/35R20 A01) A94a) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 4G e1 2001 11 0340 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 54730*00 155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/50R20 A01) bis A10) N275) BF2) ER2) K01) 265/50R20 M S 275/50R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A01) bis A10) GLS N275) BF2) EF0) ER2) K01) K04) (Ausführungen ohne serienmäßige 275/45R20 Radhausverbreiterung) 275/50R20 285/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A02) bis A10) GLS N275) BF2) EF0) ER2) (Ausführungen mit serienmäßiger 275/45R20 Radhausverbreiterung und Serienreifen 275/50R20 295/40R21) 285/45R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 Mercedes GL 63 275/45R20 M S A02) bis A10) AMG, GLS 63 AMG BF2) EF0) ER2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 24 G e1 2001 11 0470 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A02) bis A10) BF1) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1909 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 54730*00 85 bis 165 Mercedes GLA 235/45R20 A01) bis A10) (H247) K04) K120) A11) BF1) K01) 245/40R20 K04) 255/40R20 K02) K120) 265/40R20 K02) K61) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1909 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 310 Mercedes GLA 35 AMG, 235/40R20 A02) bis A10) GLA 45 AMG, GLA 45 A94) BF1) S AMG 235/45R20 (H247) 245/40R20 255/40R20 265/35R20 A01) K01) 265/40R20 A01) K01) 275/35R20 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1909 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 235/45R20 A01) bis A10) ( 247) K04) K120) BF1) K01) 245/40R20 K04) 255/40R20 K02) K120) 265/40R20 K02) K61) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1 2007 4 1909 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 54730*00 225 Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20 A02) bis A10) ( 247) A94) BF1) 235/45R20 245/40R20 255/40R20 265/35R20 A01) K01) 265/40R20 A01) K01) 275/35R20 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 255/45R20 M S A02) bis A10) AMG 63S BF2) E108) 265/40R20 265/45R20 275/40R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 245/45R20 A02) bis A10) GLE-Klasse N255) A11) BF2) E107) E108) (W166) 255/45R20 A01) K03) K04) N265) 265/45R20 A01) K03) K04) 275/40R20 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 4 e1 2001 11 031 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise §22 54730*00 (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 A02) bis A10) N255) BF2) 255/45R20 A01) K01) 265/45R20 A01) K01) 275/40R20 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) N255) BF2) V00) 245/45R20 M S 275/40R20 M S A02) bis A10) BF2) V00) 275/40R20 245/45R20 A01) bis A10) K01) N255) BF2) V00) 275/40R20 M S 245/45R20 M S A01) bis A10) K01) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0 98 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 275/40R20 A02) bis A10) BF2) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2 1 e1 2001 11 0341 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes R-Klasse 235/45R20 A02) bis A10) N245) T100) A94) BF2) 235/45R20 M S T100) 245/45R20 A01) K03) K04) N255) 245/45R20 M S A01) K03) K04) 255/45R20 A01) K01) K04) 265/40R20 A01) K01) K04) §22 54730*00 265/45R20 A01) K01) K04) 275/40R20 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2 1 e1 2001 11 0341 .. 2 1 AMG e1 2001 11 0404 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 375 Mercedes R63 AMG 255/45R20 M S A01) bis A10) K04) A94) BF2) K01) 265/40R20 K04) 265/45R20 K04) 275/40R20 K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. §22 54730*00 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: KIT0455 Anzugsmoment: 130 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: KIT0455 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 150 Nm E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen. E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292) E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). §22 54730*00 E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x36 mm EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x36 mm EB4) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø400x36 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1840 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54730*00 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO Nr. : RA-001308-A0-072 Anlage-Nr. : 6b Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112090 N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 54730*00 T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 6b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI112090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 23.03.2023