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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      1 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Technische Daten Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     FMI112090
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Fondmetal
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                               4     112N
               Radausführungskennz.:                                       PCD 112N
               Radgröße:                                                    9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                               46 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                          5
               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
§22 54730*00




               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                             930 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        KIT0455     130 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                        KIT0455     150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF3       1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                      150 Nm
                               Schaftlänge 27 mm

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                       e1 2007 4 1912 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310   Mercedes CLA 45 AMG , 245/30R20                                A01) bis A10)
                             CLA AMG 45 S                                                   BF1) K14)
                             (Limousine, Kombi)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1 2001 11 0 01 ..
               212G                          e1 2007 4 0484 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225   Mercedes E-Klasse       235/30R20                               A02) bis A10)
                             (W212, Limousine,                                               A11) BF1) E111) EB1) M00)
                             Ausführungen mit                                                T88)
                             kleinsten Serienreifen
                             in 16Zoll)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1 2001 11 0 01 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     235/35R20                                 A02) bis A10)
                             (W213, Limousine)     A94) N245) T92)                           A11) BF2) E111a)

                                                     245/35R20
§22 54730*00




                                                     N255) T95)

                                                     255/30R20
                                                     A94) N265) T92)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/35R20           265/30R20           A02) bis A10)
                                                     N245)               A94a) N275) T94)    A11) BF2) E111a) V00)
                                                     245/35R20           275/30R20           A02) bis A10)
                                                                         T97)                A11) BF2) E111a)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1 2007 4 1 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse     245/35R20                                 A02) bis A10)
                             (S213, Kombi)                                                   A11) BF2) N255) T95)
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    245/35R20           275/30R20            A02) bis A10)
                                                                        T97)                 A11) BF2)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      3 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1909 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139    Mercedes E A, E B     235/40R20                          A01) bis A10)
                                                   K04) T96)                          BF2) K01)

                                                    235/45R20
                                                    K04) K120)

                                                    245/40R20
                                                    K04)

                                                    255/40R20
                                                    K02) K120)

                                                    265/35R20
                                                    K02) K61)

                                                    265/40R20
                                                    K02) K61) K120)
§22 54730*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2E EW                       e1 2018 8 8 0003 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135   Mercedes E E           235/45R20                         A02) bis A10)
                             (V295, ohne und mit    A94) N245)                        BF3) E130)
                             Hinterachslenkung bis
                             5 , SA Code 201, nicht 235/45R20 M S
                             für AMG)               A94) W245)

                                                    255/40R20
                                                    A01) A94) K04)

                                                    265/40R20
                                                    A01) A94a) K04)

                                                    275/35R20
                                                    A01) A94a) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      4 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2E EW                       e1 2018 8 8 0003 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               109 bis 135   Mercedes E E           235/45R20                         A02) bis A10)
                             (V295,                 A94) N245)                        BF3) E130a)
                             Hinterachslenkung
                             10 , SA Code 216,      255/40R20
                             nicht für AMG)         A01) A94) K04)

                                                    265/40R20
                                                    A01) A94a) K04)

                                                    275/35R20
                                                    A01) A94a) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1 4G                        e1 2001 11 0340 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54730*00




               155 bis 285   Mercedes GL- Klasse   265/50R20                          A01) bis A10)
                                                   N275)                              BF2) ER2) K01)

                                                    265/50R20 M S

                                                    275/50R20


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 98 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/50R20                           A01) bis A10)
                             GLS                   N275)                              BF2) EF0) ER2) K01) K04)
                             (Ausführungen ohne
                             serienmäßige          275/45R20
                             Radhausverbreiterung)
                                                   275/50R20

                                                    285/45R20


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                            e1 2007 4 0 98 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/50R20                           A02) bis A10)
                             GLS                    N275)                             BF2) EF0) ER2)
                             (Ausführungen mit
                             serienmäßiger          275/45R20
                             Radhausverbreiterung
                             und Serienreifen       275/50R20
                             295/40R21)
                                                    285/45R20
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      5 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 98 ..
               1 AMG                       e1 2007 4 082 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410           Mercedes GL 63        275/45R20 M S                     A02) bis A10)
                             AMG, GLS 63 AMG                                         BF2) EF0) ER2)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               24 G                        e1 2001 11 0470 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155    Mercedes GLA          235/35R20                         A02) bis A10)
                                                                                     BF1)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1909 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54730*00




               85 bis 165    Mercedes GLA          235/45R20                         A01) bis A10)
                             (H247)                K04) K120)                        A11) BF1) K01)

                                                    245/40R20
                                                    K04)

                                                    255/40R20
                                                    K02) K120)

                                                    265/40R20
                                                    K02) K61) K120)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1909 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225 bis 310   Mercedes GLA 35 AMG, 235/40R20                          A02) bis A10)
                             GLA 45 AMG, GLA 45                                      A94) BF1)
                             S AMG                 235/45R20
                             (H247)
                                                   245/40R20

                                                    255/40R20

                                                    265/35R20
                                                    A01) K01)

                                                    265/40R20
                                                    A01) K01)

                                                    275/35R20
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      6 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1909 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165    Mercedes GLB          235/45R20                         A01) bis A10)
                             ( 247)                K04) K120)                        BF1) K01)

                                                    245/40R20
                                                    K04)

                                                    255/40R20
                                                    K02) K120)

                                                    265/40R20
                                                    K02) K61) K120)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                         e1 2007 4 1909 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54730*00




               225           Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20                           A02) bis A10)
                             ( 247)                                                  A94) BF1)
                                                   235/45R20

                                                    245/40R20

                                                    255/40R20

                                                    265/35R20
                                                    A01) K01)

                                                    265/40R20
                                                    A01) K01)

                                                    275/35R20
                                                    A01) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 98 ..
               1 AMG                       e1 2007 4 082 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 255/45R20 M S                      A02) bis A10)
                             AMG 63S                                                 BF2) E108)
                                                   265/40R20

                                                    265/45R20

                                                    275/40R20
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      7 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 98 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               150 bis 335   Mercedes M-Klasse,    245/45R20                                A02) bis A10)
                             GLE-Klasse            N255)                                    A11) BF2) E107) E108)
                             (W166)
                                                   255/45R20
                                                   A01) K03) K04) N265)

                                                    265/45R20
                                                    A01) K03) K04)

                                                    275/40R20
                                                    A01) K01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1 4                         e1 2001 11 031 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
§22 54730*00




               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285   Mercedes ML-Klasse    245/45R20                                A02) bis A10)
                                                   N255)                                    BF2)

                                                    255/45R20
                                                    A01) K01)

                                                    265/45R20
                                                    A01) K01)

                                                    275/40R20
                                                    A01) K01)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    245/45R20           275/40R20           A02) bis A10)
                                                    N255)                                   BF2) V00)
                                                    245/45R20 M S       275/40R20 M S       A02) bis A10)
                                                                                            BF2) V00)
                                                    275/40R20           245/45R20           A01) bis A10)
                                                    K01)                N255)               BF2) V00)
                                                    275/40R20 M S       245/45R20 M S       A01) bis A10)
                                                    K01)                                    BF2) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0 98 ..
               1 AMG                       e1 2007 4 082 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               386 bis 410   Mercedes ML63 AMG 275/40R20                                    A02) bis A10)
                                                                                            BF2)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      8 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               2 1                         e1 2001 11 0341 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               140 bis 285   Mercedes R-Klasse     235/45R20                            A02) bis A10)
                                                   N245) T100)                          A94) BF2)

                                                    235/45R20 M S
                                                    T100)

                                                    245/45R20
                                                    A01) K03) K04) N255)

                                                    245/45R20 M S
                                                    A01) K03) K04)

                                                    255/45R20
                                                    A01) K01) K04)

                                                    265/40R20
                                                    A01) K01) K04)
§22 54730*00




                                                    265/45R20
                                                    A01) K01) K04)

                                                    275/40R20
                                                    A01) K01) K02)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               2 1                         e1 2001 11 0341 ..
               2 1 AMG                     e1 2001 11 0404 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               375           Mercedes R63 AMG      255/45R20 M S                        A01) bis A10)
                                                   K04)                                 A94) BF2) K01)

                                                    265/40R20
                                                    K04)

                                                    265/45R20
                                                    K04)

                                                    275/40R20
                                                    K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      9 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.
§22 54730*00




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: KIT0455
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      10 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: KIT0455
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
                     mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
                      mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
§22 54730*00




               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und
                         gelochter Scheibe Ø400x36 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und
                         gelochter Scheibe Ø400x36 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Stern 375/400x36 mit belüfteter und
                         gelochter Scheibe Ø400x36 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                      als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1840 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      11 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 54730*00




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
                      warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
                      Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45 vor und 45 hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                      Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                      jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54730 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001308-A0-072
               Anlage-Nr. :                 6b
               Seite :                      12 / 12
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112090



               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 54730*00




               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 6b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               FMI112090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 23.03.2023