Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI112195 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 20 5112N Radausführungskennz.: PCD 112N Radgröße: 9½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 20 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54732*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2500 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF2 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm BF3 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm BF4 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 160 Nm Schaftlänge 30 mm BF5 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, 180 Nm Schaftlänge 27 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1 2007 4 1801 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 Audi A6 255/30R21 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, BF1) E21) K01) K02) Frontantrieb) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1 2007 4 1801 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 250 Audi A6 255/30R21 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, A11) BF1) E21) E54) K01) Allradantrieb) K02) T93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1 2007 4 1840 .. §22 54732*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 441 bis 463 Audi RS6 Avant 245/40R21 M S A02) bis A10) A93) B106) BF2) 255/35R21 M S A93) 255/40R21 M S A93a) 265/35R21 M S A93) 275/35R21 M S A93) 285/35R21 M S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 0544 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 412 Audi RS6 Avant 245/35R21 M S A02) bis A10) A93a) BF3) 255/35R21 M S A01) G01) 265/30R21 M S 275/30R21 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1 2007 4 1801 .. F2 e1 2007 4 1840 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 250 Audi A7 Sportback 245/35R21 A01) bis A10) N255) BF1) E21) K04) 265/30R21 K03) 275/30R21 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1 2007 4 1751 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 338 Audi A8, A8 L 255/35R21 A01) bis A10) §22 54732*00 K04) N265) T98) A11) BF3) E44) K01) 265/35R21 K02) 275/30R21 K02) T98) 275/35R21 GDM) K02) 285/30R21 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1 2001 11 0473 .. 8R e1 2001 11 0497 .. 8R1 e13 2007 4 1083 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi 5 245/40R21 A01) bis A10) (ohne N255) BF4) K01) K04) Serienverbreiterung) 255/40R21 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1 2001 11 0473 .. 8R e1 2001 11 0497 .. 8R1 e13 2007 4 1083 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi 5 245/40R21 A01) bis A10) (mit N255) BF4) K01) K04) Serienverbreiterung) 255/40R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1 2001 11 0473 .. 8R1 e13 2007 4 1083 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 260 Audi 5, S 5, S 5 TDI 255/40R21 A01) bis A10) (mit BF4) K01) K04) Serienverbreiterung) §22 54732*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1 2007 4 1550 .. FY e1 2007 4 1 85 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi 5, 5 Sportback 245/40R21 A01) bis A10) (ohne Verbreiterungs- A11) BF4) E44) K01) K02) Flaps vorne u. hinten) 255/40R21 265/35R21 265/40R21 275/35R21 285/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1 2007 4 1550 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi S 5, S 5 255/40R21 A01) bis A10) Sportback BF4) K01) K02) (ohne Verbreiterungs- 265/35R21 Flaps vorne u. hinten) 265/40R21 275/35R21 285/35R21 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1 2007 4 1550 .. FY e1 2007 4 1 85 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi 5, 5 Sportback 245/40R21 A01) bis A10) (mit Verbreiterungs- A11) BF4) E44) K01) K02) Flaps vorne u. hinten) 255/40R21 265/35R21 265/40R21 275/35R21 285/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1 2007 4 1550 .. §22 54732*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi S 5, S 5 255/40R21 A01) bis A10) Sportback BF4) K01) K02) (mit Verbreiterungs- 265/35R21 Flaps vorne u. hinten) 265/40R21 275/35R21 285/35R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. 4L e1 2001 11 03 7 .. 4L1 e13 2007 4 1081 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi 7 255/45R21 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- N265) BF5) E78a) ER1) Flaps) 255/45R21 M S 265/40R21 N275) 265/40R21 M S 275/40R21 A01) K03) K04) N285) 275/40R21 M S A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. 4L e1 2001 11 03 7 .. 4L1 e13 2007 4 1081 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi 7 255/45R21 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- N265) BF5) E78a) ER1) Flaps) 255/45R21 M S 265/40R21 N275) 265/40R21 M S 275/40R21 N285) 275/40R21 M S §22 54732*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. 4L1 e13 2007 4 1081 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi S 7 255/45R21 M S A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- BF5) E78a) ER1) Flaps) 265/40R21 M S 275/40R21 M S A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. 4L1 e13 2007 4 1081 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi S 7 255/45R21 M S A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- BF5) E78a) ER1) Flaps) 265/40R21 M S 275/40R21 M S Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 250 Audi 8 265/45R21 A02) bis A10) A93) N275) A11) BF5) 275/40R21 A93) N285) 275/45R21 A93) N285) 285/40R21 A93) 285/45R21 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. §22 54732*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi S 8 265/45R21 M S A02) bis A10) A93) BF5) 275/40R21 M S A93) 275/45R21 M S A93) 285/40R21 M S A93) 285/45R21 M S Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. §22 54732*00 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B106) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage. BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: KIT0455 Anzugsmoment: 160 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Anzugsmoment: 180 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 §22 54732*00 ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21, 265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 54732*00 N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 2 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI112195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 07.06.2023