Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI112195
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 20 5112N
Radausführungskennz.: PCD 112N
Radgröße: 9½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 54732*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm
BF3 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 160 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF5 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, 180 Nm
Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1 2007 4 1801 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195 Audi A6 255/30R21 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, BF1) E21) K01) K02)
Frontantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1 2007 4 1801 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 250 Audi A6 255/30R21 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi, A11) BF1) E21) E54) K01)
Allradantrieb) K02) T93)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1 2007 4 1840 ..
§22 54732*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
441 bis 463 Audi RS6 Avant 245/40R21 M S A02) bis A10)
A93) B106) BF2)
255/35R21 M S
A93)
255/40R21 M S
A93a)
265/35R21 M S
A93)
275/35R21 M S
A93)
285/35R21 M S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4G e1 2007 4 0544 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
412 Audi RS6 Avant 245/35R21 M S A02) bis A10)
A93a) BF3)
255/35R21 M S
A01) G01)
265/30R21 M S
275/30R21
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Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2 e1 2007 4 1801 ..
F2 e1 2007 4 1840 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 Audi A7 Sportback 245/35R21 A01) bis A10)
N255) BF1) E21) K04)
265/30R21
K03)
275/30R21
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F8 e1 2007 4 1751 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 338 Audi A8, A8 L 255/35R21 A01) bis A10)
§22 54732*00
K04) N265) T98) A11) BF3) E44) K01)
265/35R21
K02)
275/30R21
K02) T98)
275/35R21
GDM) K02)
285/30R21
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1 2001 11 0473 ..
8R e1 2001 11 0497 ..
8R1 e13 2007 4 1083 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi 5 245/40R21 A01) bis A10)
(ohne N255) BF4) K01) K04)
Serienverbreiterung)
255/40R21
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Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1 2001 11 0473 ..
8R e1 2001 11 0497 ..
8R1 e13 2007 4 1083 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Audi 5 245/40R21 A01) bis A10)
(mit N255) BF4) K01) K04)
Serienverbreiterung)
255/40R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8R e1 2001 11 0473 ..
8R1 e13 2007 4 1083 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 260 Audi 5, S 5, S 5 TDI 255/40R21 A01) bis A10)
(mit BF4) K01) K04)
Serienverbreiterung)
§22 54732*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1 2007 4 1550 ..
FY e1 2007 4 1 85 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi 5, 5 Sportback 245/40R21 A01) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- A11) BF4) E44) K01) K02)
Flaps vorne u. hinten) 255/40R21
265/35R21
265/40R21
275/35R21
285/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1 2007 4 1550 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi S 5, S 5 255/40R21 A01) bis A10)
Sportback BF4) K01) K02)
(ohne Verbreiterungs- 265/35R21
Flaps vorne u. hinten)
265/40R21
275/35R21
285/35R21
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1 2007 4 1550 ..
FY e1 2007 4 1 85 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 Audi 5, 5 Sportback 245/40R21 A01) bis A10)
(mit Verbreiterungs- A11) BF4) E44) K01) K02)
Flaps vorne u. hinten) 255/40R21
265/35R21
265/40R21
275/35R21
285/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FY e1 2007 4 1550 ..
§22 54732*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
251 bis 260 Audi S 5, S 5 255/40R21 A01) bis A10)
Sportback BF4) K01) K02)
(mit Verbreiterungs- 265/35R21
Flaps vorne u. hinten)
265/40R21
275/35R21
285/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
4L e1 2001 11 03 7 ..
4L1 e13 2007 4 1081 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi 7 255/45R21 A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- N265) BF5) E78a) ER1)
Flaps)
255/45R21 M S
265/40R21
N275)
265/40R21 M S
275/40R21
A01) K03) K04) N285)
275/40R21 M S
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
4L e1 2001 11 03 7 ..
4L1 e13 2007 4 1081 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 250 Audi 7 255/45R21 A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- N265) BF5) E78a) ER1)
Flaps)
255/45R21 M S
265/40R21
N275)
265/40R21 M S
275/40R21
N285)
275/40R21 M S
§22 54732*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
4L1 e13 2007 4 1081 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi S 7 255/45R21 M S A02) bis A10)
(ohne Verbreiterungs- BF5) E78a) ER1)
Flaps) 265/40R21 M S
275/40R21 M S
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
4L1 e13 2007 4 1081 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi S 7 255/45R21 M S A02) bis A10)
(mit Verbreiterungs- BF5) E78a) ER1)
Flaps) 265/40R21 M S
275/40R21 M S
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 250 Audi 8 265/45R21 A02) bis A10)
A93) N275) A11) BF5)
275/40R21
A93) N285)
275/45R21
A93) N285)
285/40R21
A93)
285/45R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4L e1 2001 11 0350 ..
§22 54732*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 373 Audi S 8 265/45R21 M S A02) bis A10)
A93) BF5)
275/40R21 M S
A93)
275/45R21 M S
A93)
285/40R21 M S
A93)
285/45R21 M S
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
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Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 54732*00
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
B106) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Audi Ceramic Bremsanlage.
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: KIT0455
Anzugsmoment: 160 Nm
BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 7 (2. Generation, Modell 4M)":
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
-EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
-EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6
§22 54732*00
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GDM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 265/35R21,
265/40R20, 275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 54732*00
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 2 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI112195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 07.06.2023