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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      1/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI112195
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                        Hinterachse     )
               Radausführung:                                              20 5112N
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112N
               Radgröße:                                                  9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 54732*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                        KIT0458     140 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               BF2       1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25,                        KIT0458    160 Nm
                               Schaftlänge 29,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      2/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G GT                        e1 2007 4 1791 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    21H2, ET19 9      21H2, ET20
               120 bis 265   BMW 6er GT             245/35R21         245/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) T96)                                 A11) BF1)
                                                    245/35R21         275/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11) BF1)
                                                    245/35R21         285/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               7L                           e1 2007 4 027 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
§22 54732*00




                                                     8    21H2, ET19 9     21H2, ET20
               155 bis 390   BMW 7er                 245/35R21        245/35R21                                 A01) bis A10)
                             (Baureihe G11)                           K04) T96)                                 A11) BF1)
                                                     255/35R21        255/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K28)                                 A11) BF1) G01)
                                                     245/35R21        275/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K28) K76)                            A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               BMWI-N                      e1 2018 858 00109 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    21H2, ET19 9      21H2, ET20
               102           BMW i xDrive 40        265/45R21         265/45R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1)
                                                    275/45R21         275/45R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      3/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3                          e1 2007 4 1797 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    21H2, ET19 9      21H2, ET20
               100 bis 210   BMW 3                  245/35R21         245/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K78) T96)                            A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4                          e1 2007 4 1881 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    21H2, ET19 9      21H2, ET20
               120 bis 210   BMW 4                  245/35R21         245/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) T96)                                 A11) BF1)
                                                    245/40R21         245/40R21                                 A01) bis A10)
§22 54732*00




                                                                      K04)                                      A11) BF1)
                                                    255/35R21         255/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      A11) BF1)
                                                    245/35R21         285/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      A11) BF1) V00)
                                                    245/40R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4                          e1 2007 4 1881 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8   21H2, ET19 9       21H2, ET20
               240 bis 265   BMW 4 M40d, 4 M40i 245/40R21             275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      4/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G5                          e1 2007 4 1918 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    21H2, ET19 9      21H2, ET20
               155 bis 250   BMW 5                  255/40R21         255/40R21                                 A02) bis A10)
                                                                      T102)                                     BF2) E71) EF1) ER1)
                                                    255/45R21         255/45R21                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E71) EF1) ER1)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.
§22 54732*00




               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                        wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                        Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                        zulässig.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                        die Radkontur hinausragen.

               A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                        erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                        des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                        sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      5/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
                      Zubehörkit: KIT0458
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm
§22 54732*00




                      Zubehörkit: KIT0458
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E71)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                      bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                      gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K76)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von der
                      Stoßfängeroberkante bis 45 nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und klebend zu
                      befestigen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      6/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5
                         mm zu kürzen,
                         der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
                         gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.
§22 54732*00




               Die Anlage AB2a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI112195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 07.06.2023