Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 1/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: FMI112195
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 20 5112N
Radausführungskennz.: PCD 112N
Radgröße: 9½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 54732*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 27 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 A01) bis A10)
( 253, ohne A11) BF1) K01) K04)
Verbreiterung) 255/40R21
265/35R21
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 2/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 A01) bis A10)
( 253, mit N255) A11) BF1) K01)
Verbreiterung)
245/40R21 M S
255/40R21
265/35R21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
204 AMG e1 2007 4 1884 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54732*00
350 bis 375 Mercedes GLC 63 AMG, 245/40R21 A02) bis A10)
GLC 63S AMG, GLC A94) BF1)
63 AMG Coupe, GLC
63S AMG Coupe 255/40R21
( 253, C253)
265/35R21
A01) A94a) K01)
265/40R21
A01) K01)
275/35R21
A01) K01)
285/35R21
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
BF1)
255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1 2018 858 0018 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 198 Mercedes GLC 245/40R21 A01) bis A10)
( 254, ohne A11e) BF2) E131) E133)
Verbreiterung, Mild- 255/40R21 K01) K02)
Hybrid)
275/35R21
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 3/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1 2001 11 0480 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
145 Mercedes E C 245/40R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) A94) K02) BF1) V00)
255/40R21 285/35R21 A01) bis A10)
K01) K02) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1 e1 2007 4 0598 ..
1 AMG e1 2007 4 082 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M S A01) bis A10)
AMG 63S K15) K131) BF1) E108) K01)
265/35R21
K04)
§22 54732*00
265/40R21
K04) K15) K107) K131)
275/35R21
K02) K15) K131)
285/35R21
K02) K15) K26) K108) K131)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1 2001 11 0335 ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/35R21 A01) bis A10)
Coupe, Cabrio K04) BF1) K01) K125)
(C217, A217)
255/30R21
K02) T93)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 4/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 54732*00
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: KIT0455
Anzugsmoment: 150 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 5/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1 2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
herzustellen.
§22 54732*00
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
aufzuweiten.
K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
mm zu kürzen.
K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden,
die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001310-A0-072
Anlage-Nr. : 2b
Seite : 6/6
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : FMI112195
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
Die Anlage 2b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI112195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 07.06.2023
§22 54732*00