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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      1/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                      FMI112195
               Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Fondmetal
               Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                20 5112N
               Radausführungskennz.:                                        PCD 112N
               Radgröße:                                                    9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                             20 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                         112 mm
               Lochzahl:                                                         5
               Mittenlochdurchmesser:                                       66,50 mm
§22 54732*00




               Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                           900 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:    MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                          moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0455     150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                       150 Nm
                               Schaftlänge 27 mm

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                          e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 243   Mercedes GLC           245/40R21                                A01) bis A10)
                             ( 253, ohne                                                     A11) BF1) K01) K04)
                             Verbreiterung)         255/40R21

                                                    265/35R21
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195



               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                          e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 243   Mercedes GLC           245/40R21                                A01) bis A10)
                             ( 253, mit             N255)                                    A11) BF1) K01)
                             Verbreiterung)
                                                    245/40R21 M S

                                                    255/40R21

                                                    265/35R21


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               204 AMG                     e1 2007 4 1884 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54732*00




               350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 245/40R21                                  A02) bis A10)
                             GLC 63S AMG, GLC      A94)                                      BF1)
                             63 AMG Coupe, GLC
                             63S AMG Coupe         255/40R21
                             ( 253, C253)
                                                   265/35R21
                                                   A01) A94a) K01)

                                                    265/40R21
                                                    A01) K01)

                                                    275/35R21
                                                    A01) K01)

                                                    285/35R21
                                                    A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/40R21           275/35R21           A02) bis A10)
                                                                                             BF1)
                                                     255/40R21           285/35R21           A02) bis A10)
                                                                                             BF1)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1 2018 858 0018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 198   Mercedes GLC           245/40R21                                A01) bis A10)
                             ( 254, ohne                                                     A11e) BF2) E131) E133)
                             Verbreiterung, Mild-   255/40R21                                K01) K02)
                             Hybrid)
                                                    275/35R21
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      3/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne             hinten
               145           Mercedes E C           245/40R21         275/35R21            A01) bis A10)
                                                    K01)              A94) K02)            BF1) V00)
                                                    255/40R21         285/35R21            A01) bis A10)
                                                    K01)              K02)                 BF1) V00)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               1                           e1 2007 4 0598 ..
               1 AMG                       e1 2007 4 082 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 255/40R21 M S                            A01) bis A10)
                             AMG 63S               K15) K131)                              BF1) E108) K01)

                                                    265/35R21
                                                    K04)
§22 54732*00




                                                    265/40R21
                                                    K04) K15) K107) K131)

                                                    275/35R21
                                                    K02) K15) K131)

                                                    285/35R21
                                                    K02) K15) K26) K108) K131)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1 2001 11 0335 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               270 bis 345   Mercedes S-Klasse     245/35R21                               A01) bis A10)
                             Coupe, Cabrio         K04)                                    BF1) K01) K125)
                             (C217, A217)
                                                   255/30R21
                                                   K02) T93)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      4/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 54732*00




               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: KIT0455
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      5/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
§22 54732*00




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K107) An Achse 1 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10
                     mm zu kürzen.

               K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                        die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
                        ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
                        die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

               K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                        die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                        Befestigungsniet auszuschneiden,
                        die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                        zu kürzen

               K131) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 5mm zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 2b
               Seite :                      6/6
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 2b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI112195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 07.06.2023
§22 54732*00