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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2c
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI112195
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                        Hinterachse     )
               Radausführung:                                              20 5112N
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112N
               Radgröße:                                                  9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 54732*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                       KIT0455     150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1 2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    150 Nm
                               Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2c
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                          e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    21H2, ET19 9     21H2, ET20
               100 bis 243   Mercedes GLC            245/40R21        245/40R21                                 A01) bis A10)
                             ( 253, ohne                              K04)                                      A11) BF1)
                             Verbreiterung)          255/40R21        255/40R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                          e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    21H2, ET19 9     21H2, ET20
               120 bis 243   Mercedes GLC            245/40R21        245/40R21                                 A01) bis A10)
§22 54732*00




                             ( 253, mit                               N255)                                     A11) BF1)
                             Verbreiterung)          245/40R21 M S    245/40R21 M S                             A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
                                                               255/40R21               255/40R21                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               204 AMG                     e1 2007 4 1884 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    21H2, ET19 9      21H2, ET20
               350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 255/40R21           255/40R21                                 A02) bis A10)
                             GLC 63S AMG, GLC                                                                   BF1) N265)
                             63 AMG Coupe, GLC      235/45R21         265/40R21                                 A02) bis A10)
                             63S AMG Coupe                            N275)                                     BF1) V00)
                             ( 253, C253)           245/40R21         275/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                      N285)                                     BF1) V00)
                                                    255/40R21         285/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                      N295)                                     BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2c
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1 2018 858 0018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    21H2, ET19 9     21H2, ET20
               120 bis 198   Mercedes GLC            245/40R21        245/40R21                                 A01) bis A10)
                             ( 254, ohne                              K02)                                      A11e) BF2) E131) E133)
                             Verbreiterung, Mild-    255/40R21        255/40R21                                 A01) bis A10)
                             Hybrid)                                  K02)                                      A11e) BF2) E131) E133)
                                                     235/45R21        265/40R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11e) BF2) E131) E133)
                                                                                                                V00)
                                                               235/45R21               HL 265/40R21             A01) bis A10)
                                                                                       K02)                     A11e) BF2) E131) E133)
                                                                                                                V00)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54732*00




               R2CGLC                       e1 2018 858 0018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    21H2, ET19 9     21H2, ET20
               120 bis 198   Mercedes GLC            245/40R21        245/40R21                                 A01) bis A10)
                             ( 254, mit                                                                         A11e) BF2) E131) E133)
                             Verbreiterung, Mild-    255/40R21        255/40R21                                 A01) bis A10)
                             Hybrid)                                                                            A11e) BF2) E131) E133)
                                                     235/45R21        265/40R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      A11e) BF2) E131) E133)
                                                                                                                V00)
                                                               235/45R21               HL 265/40R21             A01) bis A10)
                                                                                       K04)                     A11e) BF2) E131) E133)
                                                                                                                V00)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                        e1 2018 858 0018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8    21H2, ET19 9     21H2, ET20
               145 bis 185   Mercedes GLC             235/45R21        265/40R21                                A01) bis A10)
                             ( 254, mit                                K04)                                     A11f) BF1) E131) E133) ER1)
                             Verbreiterung, Plug-in-                                                            V00)
                             Hybrid)                  235/45R21        HL 265/40R21                             A01) bis A10)
                                                                       K04)                                     A11f) BF1) E131) E133) ER1)
                                                                                                                V00)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2c
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    21H2, ET19 9      21H2, ET20
               145           Mercedes E C           235/45R21         255/40R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF1)
                                                    245/40R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K02)                                 BF1) V00)
                                                    255/40R21         285/35R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1 2001 11 0335 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
§22 54732*00




                                                    8    21H2, ET19 9      21H2, ET20
               270 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/35R21         245/35R21                                 A01) bis A10)
                             Coupe, Cabrio                            K04) K125)                                BF1)
                             (C217, A217)           255/30R21         255/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) K125)                                BF1) T93)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2E SW                       e1 2018 858 00035 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    21H2, ET19 9     21H2, ET20
               109 bis 135   Mercedes E S            255/40R21        255/40R21                                 A01) bis A10)
                             (V297,                                   K02)                                      BF2) E134a)
                             Hinterachslenkung
                             4,5 SA Code 201)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 19 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2c
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.
§22 54732*00




               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

               A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)    Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
                       Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2c
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: KIT0455
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489).

               E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5 Lenkwinkelanpassung
                      (Code 201) ausgerüstet sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
                      bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                      gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 54732*00




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                        die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                        Befestigungsniet auszuschneiden,
                        die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                        zu kürzen

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2c
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195



               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.
§22 54732*00




               Die Anlage AB2c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI112195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 07.06.2023