Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : AB6c Seite : 1/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI112195 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Hinterachse ) Radausführung: 20 5112N Radausführungskennz.: PCD 112N Radgröße: 9½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 20 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54732*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 900 kg Reifenabrollumfang: 2500 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0455 150 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : AB6c Seite : 2/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0480 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 21H2, ET40 9 21H2, ET20 100 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A01) bis A10) ( 253, ohne K04) A11) BF1) Verbreiterung) 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10) K04) A11) BF1) Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0480 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 21H2, ET40 9 21H2, ET20 120 bis 243 Mercedes GLC 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) §22 54732*00 ( 253, mit N255) A11) BF1) Verbreiterung) 245/40R21 M S 245/40R21 M S A02) bis A10) A11) BF1) 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) A11) BF1) Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0480 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 21H2, ET40 9 21H2, ET20 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10) (C253, mit N255) A11) BF1) Radhausverbreiterungen 245/40R21 M S 245/40R21 M S A02) bis A10) an Achse 2) A11) BF1) 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10) A11) BF1) Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : AB6c Seite : 3/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0598 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 21H2, ET40 9 21H2, ET20 190 bis 335 Mercedes GLE Coupe 265/45R21 M S 265/45R21 M S A02) bis A10) BF1) E109) W275) 275/45R21 275/45R21 A02) bis A10) N285) BF1) E109) 275/45R21 M S 275/45R21 M S A02) bis A10) BF1) E109) Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1 e1 2007 4 0598 .. 1 AMG e1 2007 4 082 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 54732*00 (kW) Vorderachse Hinterachse 8 21H2, ET40 9 21H2, ET20 410 bis 430 Mercedes GLE 275/45R21 M S 275/45R21 M S A02) bis A10) Coupe , AMG 63, BF1) E109) AMG 63S Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : AB6c Seite : 4/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach §22 54732*00 Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: KIT0455 Anzugsmoment: 150 Nm E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO Nr. : RA-001310-A0-072 Anlage-Nr. : AB6c Seite : 5/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI112195 W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage AB6c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI112195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 07.06.2023 §22 54732*00