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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB5f
               Seite :                      1/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI112195
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                        Hinterachse      )
               Radausführung:                                              20 5112N
               Radausführungskennz.:                                      PCD 112N
               Radgröße:                                                  9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 54732*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Ø57,1-Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00)
               an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                KIT0335     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB5f
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                           e1 2001 11 0450 ..
               5N                           e1 2007 4 0487 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    21H2, ET40 9     21H2, ET20
               81 bis 155    VW Tiguan 1             255/30R21        255/30R21                                 A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit Serie                  K04) K80) K85)                            BF1) E98)
                             255/40R19 und
                             Verbreiterungen)
               Die Verwendung des Rades FMI112195, 20 5112N ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte Hinterachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI112185, 40 5112N (ABE-Nr. 54731 00) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
§22 54732*00




                        Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                        wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                        Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                        zulässig.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                        die Radkontur hinausragen.

               A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                        erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                        des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                        sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54732 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001310-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB5f
               Seite :                      3/3
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI112195


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: KIT0335
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Tiguan 1 :
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
§22 54732*00




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
                      sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                         die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis
                         zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
                         Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
                         der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
                         Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K85)   An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
                      Blechkante zu kürzen.

               Die Anlage AB5f mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI112195 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 07.06.2023