Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
							                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     1 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Raddaten

                             Radtyp:                                                FMI01_8018
                             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                             Handelsmarke:                                           Fondmetal
                             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
                             Radausführung:                                           29 5112N
                             Radgröße:                                                8Jx18H2
                             Rad-Einpresstiefe:                                        29 mm
                             Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
                             Lochzahl:                                                    5
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             Mittenlochdurchmesser:                                   66,5 mm
                             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                             Zentrierring:                                            ohne Ring
                             geprüfte Radlast: *)                                      730 kg
                              Reifenabrollumfang:                                      2275 mm
                             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                             Allgemeine Anforderungen
                             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                             entsprechend ersetzt werden.

                             Verwendungsbereich
                             Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

                             Radbefestigung
                             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
                             Kürzel                                                                                     moment
                             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           140 Nm
                                         Schaftlänge 27,5 mm
                             BF2         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                             BF3         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                                         Schaftlänge 30 mm
                             BF4         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                        140 Nm
                                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                             BF5         Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                                 160 Nm
                                         Schaftlänge 30 mm
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     2 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                             e1*2001/116*0430*..
                             B81                            e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             88 bis 199      Audi A4, A4 quattro     205/45R18                            A02) bis A10)
                                             (Baureihe B8,           A93) M00) N215) T86)                 BF1) E79)
                                             Limousine, Kombi,
                                             außer S4)               215/45R18
                                                                     N225)

                                                                     225/45R18
                                                                     A01) K03) K04) K64) N235)

                                                                     235/40R18
                                                                     A01) K01) K04) K64) N245)

                                                                     235/45R18
                                                                     A01) G01) K01) K04) K64) N245)
§ 22 51977, Erweiterung 01




                                                                     245/40R18
                                                                     A01) K01) K04) K28) K64)


                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                            e1*2001/116*0430*..
                             B81                           e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             200 bis 245     Audi A4, S4            225/45R18 M+S                         A01) bis A10)
                                             (Baureihe B8,          K03)                                  BF1) E79) K04) K64)
                                             Limousine, Kombi)
                                                                    235/40R18 M+S
                                                                    K01)

                                                                     235/45R18 M+S
                                                                     G01) K01)

                                                                     245/40R18
                                                                     K01) K28)

                                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                     vorne              hinten
                                                                     225/45R18 M+S 245/40R18 M+S A01) bis A10)
                                                                     K03)               K04) K28) K64)     BF1) E79) V00)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     3 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                             e1*2001/116*0430*..
                             B81                            e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             90 bis 210      Audi A4, A4 quattro     205/45R18                          A02) bis A10)
                                             (Baureihe B9,           M00) N215) T86)                    BF1) E79a)
                                             Limousine, Kombi)
                                                                     215/45R18
                                                                     N225)

                                                                      225/40R18

                                                                      225/45R18

                                                                      235/40R18

                                                                      245/40R18
                                                                      A01) K04) K28)
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                            e1*2001/116*0430*..
                             B81                           e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             260             Audi S4                225/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                             (Baureihe B9,                                              BF2) E79a)
                                             Limousine, Kombi )     225/45R18 M+S

                                                                      235/40R18 M+S

                                                                      245/40R18
                                                                      A01) K04) K28)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                              e1*2001/116*0430*..
                             B81                             e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 180     Audi A4 Allroad          225/50R18                         A02) bis A10)
                                             (Baureihe B8)                                              BF3) E79b)
                                                                      235/45R18

                                                                      245/45R18

                                                                      255/45R18
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     4 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                              e1*2001/116*0430*..
                             B81                             e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 200     Audi A4 Allroad          225/45R18                          A02) bis A10)
                                             (Baureihe B9)            A93a)                              BF1) E79c)

                                                                      225/50R18

                                                                      235/45R18
                                                                      A93a)

                                                                      245/45R18

                                                                      255/45R18
                                                                      A01) K03)
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                               e1*2001/116*0430*..
                             B81                              e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 245     Audi A5                   225/45R18                         A02) bis A10)
                                             (5-türer, Coupe, Cabrio, A93) N235)                         BF1) E82) EF0)
                                             Baureihe 8F und 8T)
                                                                       225/45R18 M+S
                                                                       A93) W235)

                                                                      235/40R18
                                                                      N245)

                                                                      235/45R18
                                                                      G4W) N245)

                                                                      245/40R18


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                               e1*2001/116*0430*..
                             B81                              e13*2007/46*1084*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             245 bis 260     Audi S5                   225/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                                             (5-türer, Coupe, Cabrio, A93) W235)                         BF1) E82)
                                             Baureihe 8F und 8T)
                                                                       235/40R18 M+S
                                                                       W245)

                                                                      235/45R18 M+S
                                                                      G4W) W245)

                                                                      245/40R18 M+S
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     5 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                               e1*2001/116*0430*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 210     Audi A5                   225/40R18                         A02) bis A10)
                                             (5-türer, Coupe, Baureihe A93)                              BF1) E82a)
                                             F5)
                                                                       225/45R18
                                                                       A93)

                                                                      235/40R18
                                                                      A93)

                                                                      235/45R18
                                                                      G4W)

                                                                      245/40R18
                                                                      A93)
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                               e1*2001/116*0430*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             255 bis 260     Audi S5                   245/40R18 M+S                     A02) bis A10)
                                             (5-türer, Coupe, Baureihe                                   A93) BF1) E82a)
                                             F5)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                              e1*2001/116*0430*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 210     Audi A5                  225/40R18                          A02) bis A10)
                                             (Cabriolet, Baureihe F5) A93)                               BF1) E82a)

                                                                      225/45R18
                                                                      A93)

                                                                      235/40R18
                                                                      A93)

                                                                      235/45R18
                                                                      G4W)

                                                                      245/40R18
                                                                      A93)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             B8                              e1*2001/116*0430*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             260             Audi S5                  245/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                             (Cabriolet, Baureihe F5)                                    A93) BF1) E82a)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     6 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             4G                             e1*2007/46*0436*..
                             4G1                            e13*2007/46*1147*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 245     Audi A6                 225/50R18                         A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi)      A01) K13) K22) K73)               BF1) E54) EF0)

                                                                     235/45R18

                                                                     235/50R18
                                                                     A01) GBB) K13) K22) K25) K73)

                                                                     245/45R18

                                                                     255/45R18
                                                                     A01) K13) K22) K25) K73)
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2                             e1*2007/46*1801*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 180     Audi A6                 215/55R18                         A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi,      M00) N225)                        BF1) E21) EF0)
                                             Frontantrieb)
                                                                     225/55R18
                                                                     A01) K03) K04)

                                                                     235/50R18
                                                                     A01) K01) K04)

                                                                     235/55R18
                                                                     A01) GG3) K01) K04)

                                                                     245/50R18
                                                                     A01) K01) K02)

                                                                     255/45R18
                                                                     A01) K01) K04)

                                                                     255/50R18
                                                                     A01) GG3) K01) K02)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     7 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2                             e1*2007/46*1801*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             150 bis 250     Audi A6                 215/55R18                            A02) bis A10)
                                             (Limousine, Kombi,      M00) N225)                           BF1) E21) EF0) ER2)
                                             Allradantrieb)
                                                                     225/55R18
                                                                     A01) K03) K04)

                                                                     235/50R18
                                                                     A01) K01) K04)

                                                                     235/55R18
                                                                     A01) GG3) K01) K04)

                                                                     245/50R18
                                                                     A01) K01) K02)
§ 22 51977, Erweiterung 01




                                                                     255/45R18
                                                                     A01) K01) K04)

                                                                     255/50R18
                                                                     A01) GG3) K01) K02)


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             4G                             e1*2007/46*0436*..
                             4G1                            e13*2007/46*1147*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             140 bis 245     Audi A7, A7 Sportback   235/50R18                            A02) bis A10)
                                                                     A93a)                                BF1) EF0)

                                                                     245/45R18
                                                                     A93)

                                                                     255/45R18
                                                                     A93a)

                                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                     vorne              hinten
                                                                     235/50R18          255/45R18          A02) bis A10)
                                                                     A93a)                                 BF1) EF0) V00)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     8 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F2                             e1*2007/46*1801*..
                             F2                             e1*2007/46*1840*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             150 bis 250     Audi A7 Sportback       225/55R18                           A02) bis A10)
                                                                     A93a)                               BF1) E21) EF0) ER2)

                                                                     235/50R18
                                                                     A93)

                                                                     235/55R18

                                                                     245/50R18

                                                                     255/50R18
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             4H                            e1*2007/46*0284*..
                             4H                            e1*2007/46*0398*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             150 bis 368     Audi A8, A8L           235/55R18                            A02) bis A10)
                                                                    N245)                                BF4) E44) EF0) ER2)

                                                                     235/55R18 M+S

                                                                     245/50R18
                                                                     N255)

                                                                     245/55R18
                                                                     A01) GCL) K72) N255)

                                                                     255/50R18

                                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                                                     vorne              hinten
                                                                     235/55R18          255/50R18          A02) bis A10)
                                                                                                           BF4) E44) EF0) ER2) N245) V00)

                             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                             F8                            e1*2007/46*1751*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             210 bis 250     Audi A8, A8 L          235/50R18                            A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) EF0) ER2)
                                                                     235/55R18

                                                                     245/50R18

                                                                     245/55R18
                                                                     GCL)

                                                                     255/50R18
                                                                     A01) K04)
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     9 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8R                              e1*2001/116*0473*..
                             8R                              e1*2001/116*0497*..
                             8R1                             e13*2007/46*1083*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 200     Audi Q5                  225/60R18 M+S                      A01) bis A10)
                                             (ohne                    K03) W235)                         A94) BF5) EF0)
                                             Serienverbreiterung)
                                                                      235/55R18
                                                                      K03) K04)

                                                                      235/60R18
                                                                      K03) K04)

                                                                      245/55R18
                                                                      K01) K04)
§ 22 51977, Erweiterung 01




                                                                      255/50R18
                                                                      K01) K04)

                                                                      255/55R18
                                                                      K01) K04)


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             8R                              e1*2001/116*0473*..
                             8R                              e1*2001/116*0497*..
                             8R1                             e13*2007/46*1083*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 200     Audi Q5                   225/60R18 M+S                     A02) bis A10)
                                             (mit Serienverbreiterung) W235)                             A94) BF5) EF0)

                                                                      235/55R18

                                                                      235/60R18

                                                                      245/55R18

                                                                      255/50R18

                                                                      255/55R18


                             Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                             FY                              e1*2007/46*1550*..
                             FY                              e1*2007/46*1685*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 210     Audi Q5                  235/55R18                          A01) bis A10)
                                             (ohne Verbreiterungs-                                       BF5) E44) ER2) K01) K04)
                                             Flaps vorne u. hinten)   235/60R18

                                                                      245/55R18

                                                                      255/55R18
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     10 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                             FY                               e1*2007/46*1550*..
                             FY                               e1*2007/46*1685*..
                             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                             100 bis 210     Audi Q5                   235/55R18                         A02) bis A10)
                                             (mit Verbreiterungs-                                        BF5) E44) ER2)
                                             Flaps vorne u. hinten)    235/60R18

                                                                      245/55R18
                                                                      A01) K01)

                                                                      255/55R18
                                                                      A01) K01) K04)


                             Auflagen und Hinweise
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                                    zulässig.

                             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                                    über die Radkontur hinausragen.

                             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                    Befestigungsteile zu verwenden.

                             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     11 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                                    werden.

                             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                                    wird.

                             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                                    Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                                    und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                             A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                                   auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                   Fahrzeugherstellers).

                             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                                    Fahrzeugherstellers).

                             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                                    27 mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5
                                    mm
                                    Anzugsmoment: 140 Nm

                             BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                                    Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                    Anzugsmoment: 160 Nm

                             E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

                             E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

                             E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     12 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             E79)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                                    • Audi A4, A4 quattro bis Modelljahr 2015
                                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                                      'C' stehen

                             E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                                   • Audi A4, A4 quattro ab Modelljahr 2016
                                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                                     stehen

                             E79b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8:
                                   • Audi A4 Allroad bis Modelljahr 2015
                                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                                     'C' stehen

                             E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
                                   • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
§ 22 51977, Erweiterung 01




                                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                                     stehen

                             E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
                                    • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein
                                      'C' stehen

                             E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
                                   • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
                                     stehen

                             EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                                    Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                                    Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                                  einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                             G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder
                                  diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                                  Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                                  und G01) zu beachten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     13 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             GBB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
                                  255/35R20, 255/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                                  Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                                  beachten.

                             GCL) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R20,
                                  275/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             GG3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R21,
                                  255/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                                  (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                                  des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§ 22 51977, Erweiterung 01




                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                    Radmitte herzustellen.
                                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                                    kürzen.

                             K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                                    bzw. auszuschneiden.

                             K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                                    mm aufzuweiten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     14 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                             K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                                    • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                                      eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                                    • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                                      Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                                      abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

                             K72)   An Achse 1 sind die an der Radhauskante befindlichen Schrauben (ca. 150mm hinter der
                                    Radmitte) samt den Kunststoffspangen zu entfernen.

                             K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des
                                    Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des
                                    Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende
                                    Freigängigkeit herzustellen.
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                                  Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                                  typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                                  Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                             N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                                   Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                                   I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                             Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51977 nach §22 StVZO
                             Nr. :                       RA-000949-B0-072
                             Anlage-Nr. :                2
                             Seite :                     15 / 15
                             Auftraggeber :              Fondmetal S.p.A.
                             Teiletyp :                  FMI01_8018


                             V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                                    ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                                    sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                                    Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                                    eines entsprechenden Nachweises.

                             W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                             W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                                   nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                                   Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§ 22 51977, Erweiterung 01




                             Die Anlage 2 mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                             Sonderräder Typ FMI01_8018 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                             Geschäftsstelle Essen, 12.09.2019