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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      1 / 10
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        FMI141980
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Fondmetal
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 26_5_112R
Radausführungskennz.:                                          112R PCD
Radgröße:                                                       8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                               26 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         66,50 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 Ø57,1-Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                             850 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm          KIT0338     120 Nm
BF2       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm          KIT0338     140 Nm
BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm          KIT0338     150 Nm
BF4       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm          KIT0338     160 Nm
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Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     215/35R19                         A01) bis A10)
              A3 Cabrio               N225) T85)                        BF1) E75) K01) K04) K28)
              (Nur zulässig an                                          K71)
              Fahrzeugen die max. 18 215/35R19 M+S
              Zoll Räder verbaut      T85) W225)
              oder eingetragen haben)
                                      225/30R19
                                      T84)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     215/35R19                         A01) bis A10)
              A3 Cabrio               T85)                              BF1) E76) K01) K04) K28)
              (Nur zulässig an                                          K71)
              Fahrzeugen die          225/30R19
              serienmäßig 19 Zoll     T84)
              Räder verbaut und/
              oder eingetragen haben)




Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GY                           e1*2007/46*2060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147    Audi A3 Sportback, A3 215/35R19                           A01) bis A10)
              Limousine                                                 A11) BF2) K01) K04) K83)
              (Ausführungen mit                                         N225) T85)
              Mehrlenker- und
              Verbundlenker -
              Hinterachse)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160    Audi A6                 225/40R19                         A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                         BF1) E44) E54) K01) K04)
              kleinsten Serienreifen                                    K64)
              205/..)
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Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                            e1*2001/116*0254*..
4F1                           e13*2007/46*1080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257   Audi A6                 225/40R19                         A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                         BF1) E44) E54) K01) K04)
              kleinsten Serienreifen                                    K64) T93)
              225/..)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                          e1*2001/116*0198*..
4E                          e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
154 bis 331   Audi A8               235/45R19                           A02) bis A10)
                                    N245)                               BF3) E44)

                                      235/45R19 M+S

                                      245/40R19
                                      A01) K04) K35) N255)

                                      245/40R19 M+S
                                      A01) K04) K35)

                                      245/45R19
                                      A01) K04) K35) N255)

                                      245/45R19 M+S
                                      A01) K04) K35)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Audi Q2                225/35R19                          A01) bis A10)
              (ohne                  T88)                               BF2) K01) K02)
              Serienverbreiterung)
                                     225/40R19

                                      235/35R19

                                      235/40R19

                                      245/35R19
                                      K78)
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Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                           e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Audi Q2                225/35R19                         A01) bis A10)
              (mit                   T88)                              BF2) K01) K02)
              Serienverbreiterung)
                                     225/40R19

                                     235/35R19

                                     235/40R19

                                     245/35R19
                                     K78)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                          e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
221           Audi SQ2              225/40R19 M+S                      A01) bis A10)
                                                                       BF2) K01) K02)
                                     235/35R19

                                     235/40R19

                                     245/35R19
                                     K78)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                           e1*2007/46*0591*..
8U1                          e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162    Audi Q3                225/45R19                         A02) bis A10)
              (ohne                  N235)                             BF4)
              Serienverbreiterung)
                                     235/45R19
                                     A01) GAT) K03) K04)

                                     245/40R19
                                     A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 1
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                           e1*2007/46*0591*..
8U1                          e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162    Audi Q3                225/45R19                         A02) bis A10)
              (mit                   N235)                             BF4)
              Serienverbreiterung)
                                     235/45R19
                                     GAT)

                                     245/40R19


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                          e1*2007/46*0590*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
228 bis 270   Audi Q3 RS            225/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                                    A01) G01)                          BF4)

                                     225/45R19 M+S

                                     235/40R19
                                     N245)

                                     235/45R19
                                     N245)

                                     245/40R19
                                     N255)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                           e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                          A01) bis A10)
              (ohne                                                    A11) BF4) K01) K04)
              Serienverbreiterung)   245/45R19

                                     255/45R19


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                           e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180   Audi Q3, Q3 Sportback 235/45R19                          A02) bis A10)
              (mit                                                     A11) BF4)
              Serienverbreiterung)   245/45R19
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Anlage-Nr. :                 1
Seite :                      6 / 10
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                          e1*2007/46*2038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
294           Audi RS Q3, RS Q3     225/50R19 M+S                           A02) bis A10)
              Sportback                                                     BF4) EB1)
                                    235/50R19 M+S
                                    A01) G01) K03) K04) K82)

                                     245/45R19 M+S


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                           e1*2018/858*00006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne            hinten
70 bis 89     Audi Q4 e-tron, Q4 e-   235/55R19        255/50R19            A01) bis A10)
              tron Sportback          K01)             K02)                 BF2)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: KIT0338
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: KIT0338
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: KIT0338
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: KIT0338
       Anzugsmoment: 160 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
       oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
       auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø380x38 mm
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G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAT)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17, 235/50R18,
       235/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der Radmitte
       ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
         das äußere Karosserieblech anzulegen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
         Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng an
       das Blechradhaus anzulegen.
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K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       • der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der umgelegten
          Radhauskante zu kürzen.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen,
       der Flap im Bereich der Stoßfängeroberkante ist entsprechend der Blechradhauskante
       anzupassen.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 40° nach hinten umzulegen
          und der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und
          hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Teiletyp :                   FMI141980



W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI141980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2024