Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO Nr. : RA-001384-A0-072 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 1/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI141980 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI141980 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: 26_5_112R Radausführungskennz.: 112R PCD Radgröße: 8Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 26 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø57,1-Ø66,6 geprüfte Radlast: *) 850 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm KIT0338 120 Nm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm KIT0338 150 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO Nr. : RA-001384-A0-072 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 2/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI141980 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET26 9Jx19H2, ET41 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) A3 Cabrio K01) K25) K74) BF1) E75) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) Zoll Räder verbaut K01) K74) BF1) E75) oder eingetragen haben) Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET26 9Jx19H2, ET41 77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) A3 Cabrio K01) K25) K74) BF1) E76) (Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig 19 Zoll 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) Räder verbaut und/ K01) K74) BF1) E76) oder eingetragen haben) Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET26 9Jx19H2, ET41 210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) S3 Cabrio K01) K25) K74) BF1) (Nur zulässig an Fahrzeugen die max. 18 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) Zoll Räder verbaut K01) K74) BF1) oder eingetragen haben) Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO Nr. : RA-001384-A0-072 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 3/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI141980 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8V e1*2007/46*0607*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET26 9Jx19H2, ET41 206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) S3 Cabrio K01) K25) K74) BF1) (Nur zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig 19 Zoll 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10) Räder verbaut und/ K01) K74) BF1) oder eingetragen haben) Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8Jx19H2, ET26 9Jx19H2, ET41 154 bis 331 Audi A8 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10) BF2) E44) N245) 235/45R19 M+S 235/45R19 M+S A02) bis A10) BF2) E44) 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) BF2) E44) N255) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) BF2) E44) 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) BF2) E44) N255) 245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10) BF2) E44) 235/45R19 265/40R19 A02) bis A10) N245) BF2) E44) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) N255) BF2) E44) V00) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) N255) BF2) E44) V00) Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO Nr. : RA-001384-A0-072 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 4/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI141980 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: KIT0338 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: KIT0338 Anzugsmoment: 150 Nm E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO Nr. : RA-001384-A0-072 Anlage-Nr. : AB1a Seite : 5/5 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI141980 E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K74) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°nach hinten umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB1a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI141980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 03.04.2024