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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1a
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI141980
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                             26_5_112R
Radausführungskennz.:                                      112R PCD
Radgröße:                                                   8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           26 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              Ø57,1-Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr.
55425*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm KIT0338     120 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm KIT0338     150 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1a
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET26    9Jx19H2, ET41
77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     225/35R19        225/35R19                                 A01) bis A10)
              A3 Cabrio               K01) K25) K74)                                             BF1) E75)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen die max. 18 245/30R19         245/30R19                                 A01) bis A10)
              Zoll Räder verbaut      K01) K74)                                                  BF1) E75)
              oder eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET26    9Jx19H2, ET41
77 bis 140    Audi A3 Stufenheck,     225/35R19        225/35R19                                 A01) bis A10)
              A3 Cabrio               K01) K25) K74)                                             BF1) E76)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen die
              serienmäßig 19 Zoll     245/30R19        245/30R19                                 A01) bis A10)
              Räder verbaut und/      K01) K74)                                                  BF1) E76)
              oder eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET26    9Jx19H2, ET41
210 bis 228   Audi S3 Stufenheck,     225/35R19        225/35R19                                 A01) bis A10)
              S3 Cabrio               K01) K25) K74)                                             BF1)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen die max. 18 245/30R19         245/30R19                                 A01) bis A10)
              Zoll Räder verbaut      K01) K74)                                                  BF1)
              oder eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1a
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                           e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET26    9Jx19H2, ET41
206 bis 228   Audi S3 Stufenheck,     225/35R19        225/35R19                                 A01) bis A10)
              S3 Cabrio               K01) K25) K74)                                             BF1)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen die
              serienmäßig 19 Zoll     245/30R19        245/30R19                                 A01) bis A10)
              Räder verbaut und/      K01) K74)                                                  BF1)
              oder eingetragen haben)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                          e1*2001/116*0198*..
4E                          e1*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET26     9Jx19H2, ET41
154 bis 331   Audi A8                235/45R19         235/45R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E44) N245)
                                                235/45R19 M+S           235/45R19 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E44)
                                                245/40R19               245/40R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E44) N255)
                                                245/40R19 M+S           245/40R19 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E44)
                                                245/45R19               245/45R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E44) N255)
                                                245/45R19 M+S           245/45R19 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E44)
                                                235/45R19               265/40R19                A02) bis A10)
                                                N245)                                            BF2) E44) V00)
                                                245/40R19               275/35R19                A01) bis A10)
                                                N255)                                            BF2) E44) V00)
                                                245/45R19               275/40R19                A01) bis A10)
                                                N255)                                            BF2) E44) V00)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 26_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                        RA-001384-A0-072
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: KIT0338
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: KIT0338
       Anzugsmoment: 150 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB1a
Seite :                      5/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
       oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 (dann
       auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
          entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°nach
          hinten umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage AB1a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI141980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2024