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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB3c
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI141980
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                             47_5_112R
Radausführungskennz.:                                      112R PCD
Radgröße:                                                   8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           47 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              Ø57,1-Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                         850 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr.
55425*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm KIT0338     140 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm KIT0338     120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB3c
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
16                          e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET47     9Jx19H2, ET41
77 bis 162    VW Beetle              225/35R19         225/35R19                                 A01) bis A10)
              (Limousine, Cabrio)                                                                BF1) E99)
                                     225/40R19         225/40R19                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) E99)
                                                235/35R19               235/35R19                A01) bis A10)
                                                K03)                                             BF1) E99)
                                                235/40R19               235/40R19                A01) bis A10)
                                                K03)                                             BF1) E99) GD0)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                          e1*2018/858*00306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET47     9Jx19H2, ET41
89            VW ID.7                235/50R19         255/45R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                245/45R19               265/40R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) V00)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
16                           e1*2007/46*0539*..
16H                          e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET47    9Jx19H2, ET41
77 bis 155    VW Jetta, Jetta Hybrid 225/35R19         225/35R19                                 A01) bis A10)
                                      K13) K22)                                                  BF2) E95)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB3c
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                            e1*2001/116*0307*..
3C                            e1*2007/46*0502*..
3C                            e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET47    9Jx19H2, ET41
75 bis 155    VW Passat                225/35R19        225/35R19                                A01) bis A10)
              (B6 / B7, Limousine,                                                               BF2) E87) E93) G0P) T88)
              Kombi, kleinste          235/35R19        235/35R19                                A01) bis A10)
              Serienreifen in 16Zoll,                                                            BF2) E87) E93) G0Y)
              außer Alltrack)          245/30R19        245/30R19                                A01) bis A10)
                                       K03)                                                      BF2) E87) E93) T89)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                            e1*2001/116*0307*..
3C                            e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET47    9Jx19H2, ET41
184 bis 220   VW Passat                235/35R19        235/35R19                                A01) bis A10)
              (B6 / B7, Limousine,                                                               BF2) E87) E93)
              Kombi, kleinste
              Serienreifen in 17Zoll,
              außer Alltrack)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                           e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET47     9Jx19H2, ET41
81 bis 110    VW T-Roc               225/35R19         225/35R19                                 A01) bis A10)
              (Frontantrieb)         A93a)                                                       BF1) G01)
                                     235/35R19         235/35R19                                 A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) G01)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB3c
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                            e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse       Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET47     9Jx19H2, ET41
110 bis 140   VW T-Roc                225/40R19         225/40R19                                A02) bis A10)
              (Allradantrieb)                                                                    BF1)
                                      235/40R19         235/40R19                                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                245/35R19               245/35R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                            e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse       Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET47     9Jx19H2, ET41
221           VW T-Roc R              225/40R19         225/40R19                                A02) bis A10)
              (Allradantrieb)         A93a)                                                      BF1)
                                      235/40R19         235/40R19                                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                245/35R19               245/35R19                A02) bis A10)
                                                A93a)                                            BF1)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                           e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET47     9Jx19H2, ET41
81 bis 110    VW T-Roc Cabrio        225/40R19         225/40R19                                 A02) bis A10)
              (Frontantrieb)                                                                     BF1)
                                     235/40R19         235/40R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                245/35R19               245/35R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1)
Die Verwendung des Rades FMI141980, 47_5_112R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI141990, 41_5_112R (ABE-Nr. 55425*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB3c
Seite :                      5/7
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: KIT0338
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: KIT0338
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB3c
Seite :                      6/7
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit
       den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

E95)   Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15

E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17,
       215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 215/55R16,
       235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GD0)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 235/35R20,
       235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55421 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001384-A0-072
Anlage-Nr. :                 AB3c
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI141980


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage AB3c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI141980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2024