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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI122110
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                              38 5112S
Radausführungskennz.:                                       38 5112S
Radgröße:                                                  10Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      2 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                              moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                                    150 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                                         140 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                                                130 Nm
                Schaftlänge 45 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                                                       150 Nm
                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                                         150 Nm
                Schaftlänge 44 mm
BF6       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                                                150 Nm
                Schaftlänge 45 mm

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
80 bis 139    Mercedes EQA, EQB      255/35R21         255/35R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02) T98)                                 BF1)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                        e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
155 bis 285   Mercedes GL- Klasse    265/45R21         265/45R21                                 A01) bis A10)
                                                       K04)                                      BF2) N275)
                                     265/45R21 M+S     265/45R21 M+S                             A01) bis A10)
                                                       K04)                                      BF2)
                                     275/45R21         275/45R21                                 A01) bis A10)
                                                       K04)                                      BF2)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      3 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/45R21           265/45R21                                 A01) bis A10)
              GLS                                      K04)                                      BF1) EF1) N275)
              (Ausführungen ohne
              serienmäßige           275/45R21         275/45R21                                 A01) bis A10)
              Radhausverbreiterung)                    K02) K113)                                BF1) EF1)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
166                          e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET48    10Jx21H2, ET38
190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/45R21           265/45R21                                 A02) bis A10)
              GLS                                                                                BF1) EF1) N275)
              (Ausführungen mit
              serienmäßiger
              Radhausverbreiterung 275/45R21           275/45R21                                 A01) bis A10)
              und Serienreifen                         K113)                                     BF1) EF1)
              295/40R21)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
85 bis 165    Mercedes GLA           255/35R21         255/35R21                                 A01) bis A10)
              (H247)                                   K02)                                      A11) BF3)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
225 bis 310   Mercedes GLA 35 AMG, 255/35R21           255/35R21                                 A01) bis A10)
              GLA 45 AMG, GLA 45                       K02)                                      BF3)
              S AMG                  265/30R21         265/30R21                                 A01) bis A10)
              (H247)                                   K02)                                      BF3)
                                     265/35R21         265/35R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF3)
                                     275/30R21         275/30R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF3)
                                     275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF3)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
85 bis 165    Mercedes GLB           255/35R21         255/35R21                                 A01) bis A10)
              (X247)                                   K02)                                      BF3)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B                         e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
225           Mercedes GLB 35 AMG 255/35R21            255/35R21                                 A01) bis A10)
              (X247)                                   K02)                                      BF3)
                                     265/30R21         265/30R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF3)
                                     265/35R21         265/35R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF3)
                                     275/30R21         275/30R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF3)
                                     275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF3)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      5 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
190 bis 335   Mercedes GLE Coupe 265/45R21 M+S         265/45R21 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E109) W275)
                                                275/45R21               275/45R21                A02) bis A10)
                                                                        N285)                    BF1) E109)
                                                275/45R21 M+S           275/45R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E109)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
410 bis 430   Mercedes GLE           275/45R21 M+S     275/45R21 M+S                             A02) bis A10)
              Coupe , AMG 63,                                                                    BF1) E109)
              AMG 63S
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                         e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET48    10Jx21H2, ET38
180 bis 270   Mercedes GLE             265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
              (ohne                                     K02)                                     A11) BF4) E124)
              Radhausverbreiterungen 275/40R21          275/40R21                                A01) bis A10)
              , nur                                     K02)                                     A11) BF4) E124) G01)
              Fahrzeugausführungen 245/45R21            275/40R21                                A01) bis A10)
              mit Serienreifen bis                      K02)                                     A11) BF4) E124) G01) V00)
              265/..)                  245/45R21 M+S    275/40R21 M+S                            A01) bis A10)
                                                        K02)                                     A11) BF4) E124) G01) V00)
                                       265/40R21        305/35R21                                A01) bis A10)
                                                        K02)                                     A11) BF4) E124) V00)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      6 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                         e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET48    10Jx21H2, ET38
143 bis 360   Mercedes GLE, GLE        275/45R21        275/45R21                                A02) bis A10)
              Coupe                                                                              A11) BF4) E124a) EF0)
              (mit
              Radhausverbreiterungen
              , nur
              Fahrzeugausführungen
              mit Serienreifen ab
              275/..)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                         e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       9Jx21H2, ET48    10Jx21H2, ET38
210 bis 360   Mercedes GLS             275/45R21        275/45R21                                A01) bis A10)
              (ohne Verbreiterung,                      K02) N285)                               A11) BF4) E125a)
              Serie bis 21Zoll)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE                         e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET48   10Jx21H2, ET38
210 bis 360   Mercedes GLS              275/45R21       275/45R21                                A02) bis A10)
              (mit Verbreiterung, Serie                                                          A11) BF4) E125a)
              bis 21Zoll )
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      7 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
150 bis 335   Mercedes M-Klasse,     255/40R21         255/40R21                                 A01) bis A10)
              GLE-Klasse                               K02)                                      A11) BF5) E107) E108)
              (W166)                                                                             N265)
                                     265/40R21         265/40R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      A11) BF5) E107) E108)
                                     275/40R21         275/40R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02) K108)                                A11) BF5) E107) E108) G5K)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
164                         e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
140 bis 285   Mercedes ML-Klasse     255/40R21         255/40R21                                 A01) bis A10)
                                                       K04)                                      BF6)
                                     265/40R21         265/40R21                                 A01) bis A10)
                                                       K04)                                      BF6)
                                     275/35R21         275/35R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF6)
                                     275/40R21         275/40R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02)                                      BF6) G5K)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
166                         e1*2007/46*0598*..
166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET48     10Jx21H2, ET38
386 bis 410   Mercedes ML63 AMG 275/40R21              275/40R21                                 A01) bis A10)
                                                       K02) K15) K108)                           BF1)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 48 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      8 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      9 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite von
      265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
      zugelassen sind.

E124a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
       275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E125a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern ausgerüstet
       sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
       COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      10 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K108) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunstoffinnenkotlügel
         ist auszuschneiden oder um 10 mm einzuformen,
      • die dahinter befindliche Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen

K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD7b
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Die Anlage CD7b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ FMI122110 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023