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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD3d
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI122110
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                              38 5112S
Radausführungskennz.:                                       38 5112S
Radgröße:                                                   10Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              Ø57,1-Ø66,6
geprüfte Radlast: *)                                         1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI122190, 30 5112S (ABE-Nr. 54862*00)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp FMI122190, 30 5112S (ABE-Nr. 54862*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                     150 Nm
                Schaftlänge 47 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    140 Nm
                Schaftlänge 47 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD3d
Seite :                      2/4
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                          e1*2007/46*0452*..
3D                          e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse         Hinterachse
                                     9Jx21H2, ET30       10Jx21H2, ET38
165 bis 331   VW Phaeton             265/30R21           265/30R21                               A01) bis A10)
                                                         K04)                                    BF1)
                                     275/30R21           275/30R21                               A01) bis A10)
                                                         K04) K63)                               BF1)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 30 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                           e1*2001/116*0450*..
5N                           e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET30    10Jx21H2, ET38
81 bis 155    VW Tiguan 1             265/30R21        265/30R21                                 A01) bis A10)
              (ohne Verbreiterungen)                   K02) K80)                                 BF2) E98)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 30 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                           e1*2001/116*0450*..
5N                           e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      9Jx21H2, ET30    10Jx21H2, ET38
81 bis 155    VW Tiguan 1             265/30R21        265/30R21                                 A01) bis A10)
              (Ausführungen mit Serie                  K85)                                      BF2) E98)
              255/40R19 und
              Verbreiterungen)
Die Verwendung des Rades FMI122110, 38 5112S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122190, 30 5112S (ABE-Nr. 54862*00) an der Vorderachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD3d
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 47 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 47 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54864 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001345-A0-072
Anlage-Nr. :                 CD3d
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI122110


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
       Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis
          zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
          Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
          Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K85)   An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
       Blechkante zu kürzen.

Die Anlage CD3d mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI122110 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 15.11.2023