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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI121980
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                               325112
Radausführungskennz.:                                       112 PCD
Radgröße:                                                   8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                     140 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    150 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    160 Nm
                Schaftlänge 27 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF5       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    180 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
B81                           e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
100 bis 210   Audi A4 Allroad          225/40R19        225/40R19                                A02) bis A10)
              (Baureihe B9)            A93a)                                                     BF1) E79c)
                                       235/40R19        235/40R19                                A02) bis A10)
                                       A93b)                                                     BF1) E79c)
                                       245/40R19        245/40R19                                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E79c)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
B81                           e13*2007/46*1084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
100 bis 245   Audi A5                  225/40R19        225/40R19                                A02) bis A10)
              (5-türer, Coupe,                                                                   BF1) E82) EF1) GCF) N235)
              Cabrio, Baureihe 8F und 235/35R19         235/35R19                                A02) bis A10)
              8T)                                                                                BF1) E82) EF1) N245) T91)
                                       235/40R19        235/40R19                                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E82) EF1) G4W) N245)
                                                245/35R19               245/35R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E82) EF1)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
90 bis 210    Audi A5                  225/35R19        225/35R19                                A02) bis A10)
              (5-türer, Coupe,         A93)                                                      BF1) E82a) T88)
              Baureihe F5)             225/40R19        225/40R19                                A02) bis A10)
                                       A93a)                                                     BF1) E82a)
                                       235/35R19        235/35R19                                A02) bis A10)
                                       A93)                                                      BF1) E82a)
                                       245/35R19        245/35R19                                A02) bis A10)
                                       A93)                                                      BF1) E82a)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
B8                            e1*2001/116*0430*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
100 bis 210   Audi A5                  225/40R19        225/40R19                                A02) bis A10)
              (Cabriolet, Baureihe F5) A93a)                                                     BF1) E82a)
                                       235/35R19        235/35R19                                A02) bis A10)
                                       A93)                                                      BF1) E82a) T91)
                                       245/35R19        245/35R19                                A02) bis A10)
                                       A93)                                                      BF1) E82a)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                          e1*2007/46*0436*..
4G1                         e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
100 bis 245   Audi A6                225/40R19         225/40R19                                 A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                                                 BF1) E54) EF1) N235) T93)
                                     225/40R19 M+S     225/40R19 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E54) EF1) T93) W235)
                                                235/40R19               235/40R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E54) EF1) N245)
                                                235/40R19 M+S           235/40R19 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E54) EF1)
                                                245/40R19               245/40R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E54) EF1) N255)
                                                245/40R19 M+S           245/40R19 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E54) EF1)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4G                          e1*2007/46*0436*..
4G1                         e13*2007/46*1147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
140 bis 245   Audi A7, A7 Sportback 235/45R19          235/45R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) N245)
                                                245/40R19               245/40R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) N255)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F2                          e1*2007/46*1801*..
F2                          e1*2007/46*1840*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
120 bis 250   Audi A7 Sportback      235/45R19         235/45R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E21) EF0)
                                                245/45R19               245/45R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E21) EF0)
                                                255/45R19               255/45R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) E21) EF0)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4H                          e1*2007/46*0284*..
4H                          e1*2007/46*0398*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
150 bis 368   Audi A8, A8L           245/45R19         245/45R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E44) N255)
                                                255/45R19               255/45R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E44)
                                                235/50R19               255/45R19                A02) bis A10)
                                                N245)                                            BF2) E44) V00)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F8                          e1*2007/46*1751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
210 bis 338   Audi A8, A8 L          235/45R19         235/45R19                                 A02) bis A10)
                                     A93a)                                                       A11) BF3) E44) EB1) EF0)
                                                                                                 N245)
                                                245/45R19               245/45R19                A02) bis A10)
                                                A93a)                                            A11) BF3) E44) EB1) EF0)
                                                                                                 N255)
                                                255/45R19               255/45R19                A02) bis A10)
                                                A93a)                                            A11) BF3) E44) EB1) EF0)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
8R                           e1*2001/116*0473*..
8R                           e1*2001/116*0497*..
8R1                          e13*2007/46*1083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
100 bis 200   Audi Q5                 255/45R19        255/45R19                                 A02) bis A10)
              (mit                                                                               BF4) EF0)
              Serienverbreiterung)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L                           e1*2001/116*0367*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
155 bis 250   Audi Q7                 255/50R19        255/50R19                                 A02) bis A10)
              (ohne Verbreiterungs-   A93)                                                       BF5) E78a) EF0) ER3)
              Flaps)                  255/55R19        255/55R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF5) E78a) EF0) ER1)
                                                265/50R19               265/50R19                A02) bis A10)
                                                A93a)                                            BF5) E78a) EF0) ER3)
                                                275/50R19               275/50R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF5) E78a) EF0) ER2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                            e1*2001/116*0350*..
4L                            e1*2001/116*0367*..
4L1                           e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
155 bis 250   Audi Q7                  255/50R19        255/50R19                                A02) bis A10)
              (mit Verbreiterungs-     A93)                                                      BF5) E78a) EF0) ER3)
              Flaps)                   255/55R19        255/55R19                                A02) bis A10)
                                                                                                 BF5) E78a) EF0) ER1)
                                                265/50R19               265/50R19                A02) bis A10)
                                                A93a)                                            BF5) E78a) EF0) ER3)
                                                275/50R19               275/50R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF5) E78a) EF0) ER2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Anzugsmoment: 180 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (2. Generation, Modell 4M)":
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20
      -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5
      -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6

E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9:
      • Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen

E82)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F)
       • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein 'C'
         stehen

E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5)
      • an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine '2'
        stehen
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø420x40 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind
       oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/30R20 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
     255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage EF4 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI121980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2023