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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4c
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    FMI121980
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Fondmetal
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                               325112
Radausführungskennz.:                                       112 PCD
Radgröße:                                                   8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         900 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                              130 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                    150 Nm
                Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4c
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
218                           e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
150           Mercedes CLS             245/35R19        245/35R19                                A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi;                                                                 BF1) EF1)
              Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen
              245/45R17)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS                      e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
143 bis 270   Mercedes CLS           245/35R19 M+S     245/35R19 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2)
                                                245/40R19 M+S           245/40R19 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2)
                                                245/40R19               275/35R19                A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                          e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET32   9Jx19H2, ET30
120 bis 220   Mercedes E-Klasse         235/40R19       235/40R19                                A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;                                                                    A11) BF2)
              Ausführungen mit          245/35R19       245/35R19                                A02) bis A10)
              kleinsten Serienreifen ab                                                          A11) BF2)
              225/..)                   245/40R19       245/40R19                                A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4c
Seite :                      3/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC                          e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                        8Jx19H2, ET32   9Jx19H2, ET30
120 bis 270   Mercedes E-Klasse         245/35R19       245/35R19                                A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio;                                                                    A11) BF2)
              Ausführungen mit
              kleinsten Serienreifen ab 245/40R19       245/40R19                                A02) bis A10)
              245/..)                                                                            A11) BF2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
212                         e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
110 bis 270   Mercedes E-Klasse      225/40R19         225/40R19                                 A02) bis A10)
              (W213, Limousine)                                                                  A11) BF2) E111a) N235)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                         e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
120 bis 243   Mercedes GLC            255/50R19        255/50R19                                 A02) bis A10)
              (X253, mit                                                                         A11) BF2)
              Verbreiterung)          235/55R19        255/50R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 255/45R19           255/45R19                                 A02) bis A10)
              GLC 43 AMG Coupe                                                                   BF2)
              (X253, C253)           255/50R19         255/50R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF2)
                                                235/55R19               255/50R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4c
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980



Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
204X AMG                    e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
350 bis 375   Mercedes GLC 63 AMG, 255/50R19           255/50R19                                 A02) bis A10)
              GLC 63S AMG, GLC                                                                   BF2) N265)
              63 AMG Coupe, GLC      235/55R19         255/50R19                                 A02) bis A10)
              63S AMG Coupe          N245)                                                       BF2)
              (X253, C253)           245/55R19         265/50R19                                 A02) bis A10)
                                     N255)                                                       BF2) V00)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 255/50R19             255/50R19                                 A02) bis A10)
              (C253, mit                                                                         A11) BF2)
              Radhausverbreiterungen 235/55R19         255/50R19                                 A02) bis A10)
              an Achse 2)                                                                        A11) BF2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                      8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
120 bis 198   Mercedes GLC            235/55R19        255/50R19                                 A02) bis A10)
              (X254, mit                                                                         A11e) BF2) E131) E133)
              Verbreiterung, Mild-
              Hybrid)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4c
Seite :                      5/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC                        e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                       8Jx19H2, ET32    9Jx19H2, ET30
145 bis 185   Mercedes GLC             235/55R19        255/50R19                                A02) bis A10)
              (X254, mit                                                                         A11f) BF2) E131) E133) ER1)
              Verbreiterung, Plug-in-
              Hybrid)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                        e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
145           Mercedes EQC           235/55R19         255/50R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
150 bis 285   Mercedes S-Klasse,     235/40R19         235/40R19                                 A02) bis A10)
              Heckantrieb            T95)                                                        A11) BF2) E97a)
              (W221)                 235/45R19         235/45R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2) E97a)
                                                245/40R19               245/40R19                A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2) E97a)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4c
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
155 bis 285   Mercedes S-Klasse, 4- 235/40R19          235/40R19                                 A02) bis A10)
              MATIC                  T95)                                                        BF2) E97a)
              (W221)                 235/45R19         235/45R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E97a)
                                                245/40R19               245/40R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) E97a)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
150 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/45R19         245/45R19                                 A02) bis A10)
              (W222, ab Modell 2014)                                                             A11) BF2) E98b)
                                     245/45R19 M+S     245/45R19 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                 A11) BF2) E98b)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
221                         e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
270 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/45R19         245/45R19                                 A02) bis A10)
              Coupe, Cabrio                                                                      BF2)
              (C217, A217)           245/45R19         275/40R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF2)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
172                         e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
115 bis 180   Mercedes SLC           225/35R19         225/35R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) G1R)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4c
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
172                         e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8Jx19H2, ET32     9Jx19H2, ET30
135 bis 225   Mercedes SLK           225/35R19         225/35R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) G1R)
Die Verwendung des Rades FMI121980, 325112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI121990, 305112 (ABE-Nr. 54865*00) an der Hinterachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
         durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
         wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
         Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
         zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
         Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
         die Radkontur hinausragen.

A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
         Befestigungsteile zu verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
         erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
         des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
         sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
         denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
         wird.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4c
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
        Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
        oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)    Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
        Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
        eingetragen haben.

A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
        Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)    Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
        Achse: 1+2
        Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
        Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)    Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
        Achse: 1+2
        Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
        Anzugsmoment: 150 Nm

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
       mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489).

EF1)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
        ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind
        oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
        bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
        gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
        Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
        Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
        wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G1R)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
        in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
        in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
        beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54863 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001336-A0-072
Anlage-Nr. :                 EF4c
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   FMI121980


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage EF4c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ FMI121980 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2023