Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI122085 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 34 5112S Radausführungskennz.: 112S Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 34 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54860*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø57,1-Ø66,6 geprüfte Radlast: *) 1000 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0459 120 Nm Schaftlänge 45 mm BF2 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0459 150 Nm Schaftlänge 45 mm BF3 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0459 140 Nm Schaftlänge 45 mm BF4 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, KIT0459 160 Nm Schaftlänge 45 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1 2001 11 0254 .. 4F1 e13 2007 4 1080 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 160 Audi A6 225/35R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit G4K) BF1) E44) E54) K04) K64) kleinsten Serienreifen T90) 205/..) 245/30R20 K01) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4F e1 2001 11 0254 .. 4F1 e13 2007 4 1080 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 257 Audi A6 225/35R20 A01) bis A10) (Ausführungen mit G2Y) BF1) E44) E54) K04) K64) kleinsten Serienreifen T90) §22 54860*00 225/..) 245/30R20 K01) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1 2001 11 0198 .. 4E e1 2001 11 024 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 154 bis 331 Audi A8 235/35R20 A02) bis A10) N245) T92) BF2) E44) 245/35R20 N255) T95) 245/40R20 N255) 255/35R20 A01) K04) K35) N265) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1 2007 4 1552 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Audi 2 225/35R20 A01) bis A10) (ohne A93) K04) BF3) K01) Serienverbreiterung) 235/30R20 A93) K04) T88) 235/35R20 K04) 245/30R20 A93a) K02) 255/30R20 K02) K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 54860*00 GA e1 2007 4 1552 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Audi 2 225/35R20 A01) bis A10) (mit A93) K04) BF3) K01) Serienverbreiterung) 235/30R20 A93) K04) T88) 235/35R20 K04) 245/30R20 A93a) K02) 255/30R20 K02) K78) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1 2007 4 1552 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 221 Audi S 2 225/35R20 M S A01) bis A10) A93) K04) BF3) K01) 235/30R20 A93) K04) 235/35R20 K04) 245/30R20 A93a) K02) 255/30R20 K02) K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 54860*00 8U e1 2007 4 0591 .. 8U1 e13 2007 4 11 3 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi 3 235/35R20 A02) bis A10) (ohne A93) BF4) Serienverbreiterung) 245/35R20 255/35R20 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1 2007 4 0591 .. 8U1 e13 2007 4 11 3 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 162 Audi 3 235/35R20 A02) bis A10) (mit A93) BF4) Serienverbreiterung) 245/35R20 255/35R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1 2007 4 0590 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 228 bis 270 Audi 3 RS 225/35R20 M S A02) bis A10) A93) BF4) 235/35R20 A93) N245) 245/35R20 N255) 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1 2007 4 1900 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 54860*00 110 bis 180 Audi 3, 3 Sportback 235/40R20 A01) bis A10) (ohne A93) A11) BF4) K04) Serienverbreiterung) 235/45R20 245/40R20 K01) 255/40R20 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1 2007 4 1900 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Audi 3, 3 Sportback 235/40R20 A02) bis A10) (mit A93) A11) BF4) Serienverbreiterung) 235/45R20 245/40R20 255/40R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1 2007 4 2038 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 294 Audi RS 3, RS 3 235/40R20 M S A02) bis A10) Sportback A93a) BF4) EB1) 245/40R20 M S 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FZ e1 2018 858 0000 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 77 Audi 4 e-tron, 4 e- 255/45R20 A01) bis A10) tron Sportback K03) BF3) 265/45R20 §22 54860*00 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R20 255/45R20 A01) bis A10) K03) BF3) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e1 2001 11 03 9 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 169 Audi TT 235/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Roadster BF1) E77a) K03) K04) K27) Baureihe 8S Serie bis 245/30R20 19 Zoll ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e1 2001 11 03 9 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 180 Audi TT 235/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Roadster BF1) E77a) E85) K03) K04) Baureihe 8S Serie auch 245/30R20 K27) 20Zoll ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e1 2001 11 03 9 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 228 Audi TTS 245/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Roadster BF1) E77a) K03) K04) K27) Baureihe 8S Serie bis 19 Zoll ab EG- Genehmigungs-Nr e1*2001/116*0369*17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8 e1 2001 11 03 9 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 235 Audi TTS 245/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Roadster BF1) E77a) E85) K03) K04) Baureihe 8S Serie auch K27) 20Zoll ab EG- Genehmigungs-Nr §22 54860*00 e1*2001/116*0369*17) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf §22 54860*00 den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: KIT0459 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: KIT0459 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: KIT0459 Anzugsmoment: 140 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Zubehörkit: KIT0459 Anzugsmoment: 160 Nm E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S): ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 E85) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination 255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø380x38 mm G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. §22 54860*00 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45 vor und hinter der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Blechradhauskante ist von 45 vor bis 45 hinter der Radmitte komplett umzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit §22 54860*00 Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI122085 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 13.06.2023