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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      1 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI122085
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              34 5112S
               Radausführungskennz.:                                         112S
               Radgröße:                                                  8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 54860*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              Ø57,1-Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0459     120 Nm
                               Schaftlänge 45 mm
               BF2       1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0459    150 Nm
                               Schaftlänge 45 mm
               BF3       1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0459    140 Nm
                               Schaftlänge 45 mm
               BF4       1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0459    160 Nm
                               Schaftlänge 45 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                            e1 2001 11 0254 ..
               4F1                           e13 2007 4 1080 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160    Audi A6                 225/35R20                         A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit       G4K)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
                             kleinsten Serienreifen                                    T90)
                             205/..)                 245/30R20
                                                     K01) K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                            e1 2001 11 0254 ..
               4F1                           e13 2007 4 1080 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257   Audi A6                 225/35R20                         A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit       G2Y)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
                             kleinsten Serienreifen                                    T90)
§22 54860*00




                             225/..)                 245/30R20
                                                     K01) K28)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                          e1 2001 11 0198 ..
               4E                          e1 2001 11 024 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               154 bis 331   Audi A8               235/35R20                           A02) bis A10)
                                                   N245) T92)                          BF2) E44)

                                                     245/35R20
                                                     N255) T95)

                                                     245/40R20
                                                     N255)

                                                     255/35R20
                                                     A01) K04) K35) N265)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
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               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                           e1 2007 4 1552 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140    Audi 2                 225/35R20                         A01) bis A10)
                             (ohne                  A93) K04)                         BF3) K01)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/30R20
                                                    A93) K04) T88)

                                                    235/35R20
                                                    K04)

                                                    245/30R20
                                                    A93a) K02)

                                                    255/30R20
                                                    K02) K78)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54860*00




               GA                           e1 2007 4 1552 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140    Audi 2                 225/35R20                         A01) bis A10)
                             (mit                   A93) K04)                         BF3) K01)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/30R20
                                                    A93) K04) T88)

                                                    235/35R20
                                                    K04)

                                                    245/30R20
                                                    A93a) K02)

                                                    255/30R20
                                                    K02) K78)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      4 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                          e1 2007 4 1552 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221           Audi S 2              225/35R20 M S                      A01) bis A10)
                                                   A93) K04)                          BF3) K01)

                                                    235/30R20
                                                    A93) K04)

                                                    235/35R20
                                                    K04)

                                                    245/30R20
                                                    A93a) K02)

                                                    255/30R20
                                                    K02) K78)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54860*00




               8U                           e1 2007 4 0591 ..
               8U1                          e13 2007 4 11 3 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162    Audi 3                 235/35R20                         A02) bis A10)
                             (ohne                  A93)                              BF4)
                             Serienverbreiterung)
                                                    245/35R20

                                                    255/35R20
                                                    A01) K03) K04)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                           e1 2007 4 0591 ..
               8U1                          e13 2007 4 11 3 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162    Audi 3                 235/35R20                         A02) bis A10)
                             (mit                   A93)                              BF4)
                             Serienverbreiterung)
                                                    245/35R20

                                                    255/35R20
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      5 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                          e1 2007 4 0590 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228 bis 270   Audi 3 RS             225/35R20 M S                      A02) bis A10)
                                                   A93)                               BF4)

                                                    235/35R20
                                                    A93) N245)

                                                    245/35R20
                                                    N255)

                                                    255/35R20


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                           e1 2007 4 1900 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 54860*00




               110 bis 180   Audi 3, 3 Sportback 235/40R20                            A01) bis A10)
                             (ohne                  A93)                              A11) BF4) K04)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/45R20

                                                    245/40R20
                                                    K01)

                                                    255/40R20
                                                    K01)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                           e1 2007 4 1900 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180   Audi 3, 3 Sportback 235/40R20                            A02) bis A10)
                             (mit                   A93)                              A11) BF4)
                             Serienverbreiterung)
                                                    235/45R20

                                                    245/40R20

                                                    255/40R20
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      6 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                          e1 2007 4 2038 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294           Audi RS 3, RS 3       235/40R20 M S                             A02) bis A10)
                             Sportback             A93a)                                     BF4) EB1)

                                                    245/40R20 M S

                                                    255/40R20


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                           e1 2018 858 0000 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 77     Audi 4 e-tron, 4 e-    255/45R20                                A01) bis A10)
                             tron Sportback         K03)                                     BF3)

                                                    265/45R20
§22 54860*00




                                                    K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/50R20           255/45R20           A01) bis A10)
                                                     K03)                                    BF3)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                            e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169   Audi TT                235/30R20                                A01) bis A10)
                             (Coupe, Roadster                                                BF1) E77a) K03) K04) K27)
                             Baureihe 8S Serie bis 245/30R20
                             19 Zoll ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                           e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180   Audi TT                235/30R20                                A01) bis A10)
                             (Coupe, Roadster                                                BF1) E77a) E85) K03) K04)
                             Baureihe 8S Serie auch 245/30R20                                K27)
                             20Zoll ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      7 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                            e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228   Audi TTS               245/30R20                              A01) bis A10)
                             (Coupe, Roadster                                              BF1) E77a) K03) K04) K27)
                             Baureihe 8S Serie bis
                             19 Zoll ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
                             e1*2001/116*0369*17)

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               8                           e1 2001 11 03 9 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 235   Audi TTS               245/30R20                              A01) bis A10)
                             (Coupe, Roadster                                              BF1) E77a) E85) K03) K04)
                             Baureihe 8S Serie auch                                        K27)
                             20Zoll ab EG-
                             Genehmigungs-Nr
§22 54860*00




                             e1*2001/116*0369*17)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      8 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
§22 54860*00




                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                      Zubehörkit: KIT0459
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                      Zubehörkit: KIT0459
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                      Zubehörkit: KIT0459
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                      Zubehörkit: KIT0459
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                       ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      9 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                         Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø380x38 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R19
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                      in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                      beachten.
§22 54860*00




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K35)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45 vor und hinter der Radmitte
                      ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
                      oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 1
               Seite :                      10 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085



               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                        die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an
                        das äußere Karosserieblech anzulegen,
                        vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                         die Blechradhauskante ist von 45 vor bis 45 hinter der Radmitte komplett umzulegen,
                         der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
                         der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der umgelegten
                         Radhauskante zu kürzen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
§22 54860*00




                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI122085 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 13.06.2023