Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2 Seite : 1/3 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI122085 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorderachse ) Radausführung: 34 5112S Radausführungskennz.: 112S Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 34 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54860*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1000 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm Schaftlänge 45 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2 Seite : 2/3 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 043 .. 4G1 e13 2007 4 1147 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 100 bis 245 Audi A6 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K13) K22) K25) BF1) E54) K73) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 043 .. 4G1 e13 2007 4 1147 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 §22 54860*00 309 bis 331 Audi S6 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K13) K22) K25) BF1) K73) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2 Seite : 3/3 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: §22 54860*00 Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 140 Nm E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. Die Anlage AB2 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI122085 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 13.06.2023