Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 1 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI122085 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 34 5112S Radausführungskennz.: 112S Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 34 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54860*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1000 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm Schaftlänge 45 mm BF2 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45 mm BF3 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 160 Nm Schaftlänge 45 mm BF4 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 180 Nm Schaftlänge 45 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 2 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 199 Audi A4, A4 uattro 225/35R20 A01) bis A10) (Baureihe B8, N235) T90) BF1) E79) K64) Limousine, Kombi, außer S4) 235/30R20 K03) K04) N245) T88) 245/30R20 K01) K04) K28) T90) 255/30R20 K01) K04) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. §22 54860*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 200 bis 245 Audi A4, S4 245/30R20 A01) bis A10) (Baureihe B8, T90) BF1) E79) K01) K04) K28) Limousine, Kombi) K64) 255/30R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 210 Audi A4, A4 uattro 225/35R20 A02) bis A10) (Baureihe B9, A01) GH1) K76) T90) BF1) E79a) Limousine, Kombi) 235/30R20 T88) 245/30R20 A01) K04) K71) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi S4 225/35R20 M S A01) bis A10) (Baureihe B9, K76) BF1) E79a) T90) Limousine, Kombi ) 245/30R20 K04) K71) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 3 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi A4 Allroad 235/35R20 A02) bis A10) (Baureihe B9) BF1) E79c) 245/35R20 255/30R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, G7R) N235) T90) BF1) E82) Cabrio, Baureihe 8F und §22 54860*00 8T) 245/30R20 T90) 255/30R20 GCF) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. B81 e13 2007 4 1084 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 245 bis 260 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, T90) BF1) E82) Cabrio, Baureihe 8F und 8T) 255/30R20 GCF) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 210 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, G4 ) T90) BF1) E82a) Baureihe F5) 235/30R20 T88) 245/30R20 T90) 255/30R20 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 4 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi S5 245/30R20 A02) bis A10) (5-türer, Coupe, T90) BF1) E82a) Baureihe F5) 255/30R20 G4 ) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi A5 225/35R20 A02) bis A10) (Cabriolet, Baureihe F5) G4 ) T90) BF1) E82a) 245/30R20 T90) §22 54860*00 255/30R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): B8 e1 2001 11 0430 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 260 Audi S5 255/30R20 A02) bis A10) (Cabriolet, Baureihe F5) BF1) E82a) G4 ) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 043 .. 4G1 e13 2007 4 1147 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 245 Audi A6 225/35R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N235) T90) BF1) E54) 235/35R20 N245) T92) 245/35R20 A01) K13) K22) K73) N255) 255/35R20 A01) K13) K22) K25) K73) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 5 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 043 .. 4G1 e13 2007 4 1147 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 309 bis 331 Audi S6 255/35R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) BF1) K13) K22) K25) K73) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1 2007 4 1801 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 195 Audi A6 225/40R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N235) BF1) E21) Frontantrieb) 235/40R20 N245) 245/40R20 A01) K04) N255) §22 54860*00 255/35R20 A01) K03) K04) 255/40R20 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1 2007 4 1801 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 250 Audi A6 225/40R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N235) T94) A11) BF1) E21) E54) Allradantrieb) 235/40R20 N245) T96) 245/40R20 A01) K04) N255) 255/35R20 A01) K03) K04) T97) 255/40R20 A01) K03) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 6 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1 2007 4 1801 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 257 Audi A6 Allroad 235/45R20 A02) bis A10) BF1) 245/40R20 245/45R20 255/40R20 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2 e1 2007 4 1801 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 253 bis 257 Audi S6 255/35R20 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) B59) BF1) §22 54860*00 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 043 .. 4G1 e13 2007 4 1147 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 245 Audi A7, A7 Sportback 245/35R20 A02) bis A10) N255) BF1) 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 043 .. 4G1 e13 2007 4 1147 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 309 bis 331 Audi S7, S7 Sportback 245/35R20 M S A02) bis A10) BF1) 255/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4G e1 2007 4 0544 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 412 bis 445 Audi RS7, RS7 245/35R20 M S A02) bis A10) Sportback BF1) 245/40R20 M S 255/35R20 M S Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 7 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1 2007 4 0284 .. 4H e1 2007 4 0398 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 368 Audi A8, A8L 235/45R20 A02) bis A10) N245) BF2) E44) 245/40R20 N255) 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4H e1 2007 4 0284 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 382 Audi S8 235/45R20 M S A02) bis A10) §22 54860*00 BF2) 245/40R20 M S 255/40R20 M S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F8 e1 2007 4 1751 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 338 Audi A8, A8 L 235/45R20 A02) bis A10) N245) A11) A93a) BF3) E44) EF0) 245/40R20 N255) 255/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1 2001 11 0473 .. 8R e1 2001 11 0497 .. 8R1 e13 2007 4 1083 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi 5 235/45R20 A02) bis A10) (ohne A94) BF3) EF0) Serienverbreiterung) 245/45R20 255/45R20 A01) K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 8 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1 2001 11 0473 .. 8R e1 2001 11 0497 .. 8R1 e13 2007 4 1083 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Audi 5 235/45R20 A02) bis A10) (mit A94) BF3) EF0) Serienverbreiterung) 245/45R20 255/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8R e1 2001 11 0473 .. 8R1 e13 2007 4 1083 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 260 Audi 5, S 5, S 5 TDI 235/45R20 M S A02) bis A10) (mit A94) BF3) §22 54860*00 Serienverbreiterung) 245/45R20 M S 255/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1 2007 4 1550 .. FY e1 2007 4 1 85 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi 5, 5 Sportback 235/45R20 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- A94) A11) BF3) E44) Flaps vorne u. hinten) 245/45R20 A94) 255/45R20 A01) A94) K03) K04) 265/45R20 A01) A94a) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1 2007 4 1550 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi S 5, S 5 255/45R20 A01) bis A10) Sportback A94) K03) BF3) K04) (ohne Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 265/45R20 A94a) K01) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 9 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1 2007 4 1550 .. FY e1 2007 4 1 85 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 Audi 5, 5 Sportback 235/45R20 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- A94) A11) BF3) E44) Flaps vorne u. hinten) 245/45R20 A94) 255/45R20 A94) 265/45R20 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FY e1 2007 4 1550 .. §22 54860*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 251 bis 260 Audi S 5, S 5 255/45R20 A02) bis A10) Sportback A94) BF3) (mit Verbreiterungs- Flaps vorne u. hinten) 265/45R20 A94a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. 4L e1 2001 11 03 7 .. 4L1 e13 2007 4 1081 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi 7 255/45R20 A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- A93) N265) BF4) E78a) Flaps) 255/45R20 M S A93) 255/50R20 N265) 255/50R20 M S 265/45R20 A93a) N275) 265/45R20 M S A93a) 275/45R20 N285) 275/45R20 M S Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 10 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. 4L e1 2001 11 03 7 .. 4L1 e13 2007 4 1081 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 250 Audi 7 255/45R20 A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- A93) N265) BF4) E78a) Flaps) 255/45R20 M S A93) 255/50R20 N265) 255/50R20 M S 265/45R20 A93a) N275) §22 54860*00 265/45R20 M S A93a) 275/45R20 N285) 275/45R20 M S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. 4L1 e13 2007 4 1081 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi S 7 255/45R20 M S A02) bis A10) (ohne Verbreiterungs- A93) BF4) E78a) Flaps) 255/50R20 M S 265/45R20 M S A93a) 275/45R20 M S Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 11 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4L e1 2001 11 0350 .. 4L1 e13 2007 4 1081 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 320 bis 373 Audi S 7 255/45R20 M S A02) bis A10) (mit Verbreiterungs- A93) BF4) E78a) Flaps) 255/50R20 M S 265/45R20 M S A93a) 275/45R20 M S Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur §22 54860*00 StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 12 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). §22 54860*00 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik) BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 160 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 180 Nm E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad E78a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 7 (2. Generation, Modell 4M)": -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* ab Nachtrag 20 -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* ab Nachtrag 5 -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* ab Nachtrag 6 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 13 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 E79) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B8: Audi A4, A4 uattro bis Modelljahr 2015 an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C stehen E79a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: Audi A4, A4 uattro ab Modelljahr 2016 an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2 stehen E79c) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe B9: Audi A4 Allroad ab Modelljahr 2016 an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2 stehen E82) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2016 (Baureihe 8T und 8F) an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss ein C stehen E82a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2017 (Baureihe F5) §22 54860*00 an zweiter Stelle der Variante (Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) muss eine 2 stehen EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4 ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19, 265/30R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 14 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 54860*00 K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45 vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen. K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45 vor bis 45 hinter der Radmitte, eng an das Blechradhaus anzulegen. K73) An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Befestigungsschraube des Innenkotflügels im Bereich 150 mm hinter Radmitte ist zu entfernen, die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 vor bis 45 hinter Radmitte umzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 15 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit §22 54860*00 Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : 2 Seite : 16 / 16 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Die Anlage 2 mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI122085 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 13.06.2023 §22 54860*00