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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI122085
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                        Vorderachse     )
               Radausführung:                                              34 5112S
               Radausführungskennz.:                                         112S
               Radgröße:                                                  8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 54860*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                              150 Nm
                               Schaftlänge 45 mm
               BF2       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           150 Nm
                               Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                      e1 2007 4 1818 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET22
               143 bis 270   Mercedes CLS           245/35R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
                                                               245/35R20               285/30R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                          e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    20H2, ET34 9     20H2, ET22
               100 bis 243   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20                                 A01) bis A10)
§22 54860*00




                             ( 253, ohne                                                                        A11) BF1)
                             Verbreiterung)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                          e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    20H2, ET34 9     20H2, ET22
               120 bis 243   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20                                 A02) bis A10)
                             ( 253, mit                                                                         A11) BF1)
                             Verbreiterung)          265/45R20        265/45R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
                                                               255/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET22
               270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 255/40R20           255/40R20                                 A02) bis A10)
                             GLC 43 AMG Coupe                                                                   BF1)
                             ( 253, C253)           255/45R20         255/45R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF1)
                                                               265/45R20               265/45R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1)
                                                               235/45R20               265/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) V00)
                                                               245/45R20               275/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
§22 54860*00




               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET22
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 255/45R20             255/45R20                                 A01) bis A10)
                             (C253, ohne                                                                        A11) BF1)
                             Radhausverbreiterungen 235/45R20         265/40R20                                 A01) bis A10)
                             an Achse 2)                                                                        A11) BF1) V00)
                                                    245/45R20         275/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET22
               100 bis 243   Mercedes GLC Coupe 255/45R20             255/45R20                                 A02) bis A10)
                             (C253, mit                                                                         A11) BF1)
                             Radhausverbreiterungen 265/45R20         265/45R20                                 A02) bis A10)
                             an Achse 2)                                                                        A11) BF1)
                                                    235/45R20         265/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
                                                               245/45R20               275/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
§22 54860*00




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1 2018 858 0018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    20H2, ET34 9     20H2, ET22
               120 bis 198   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20                                 A01) bis A10)
                             ( 254, ohne                                                                        A11e) BF1) E131) E133)
                             Verbreiterung, Mild-    245/45R20        275/40R20                                 A01) bis A10)
                             Hybrid)                                                                            A11e) BF1) E131) E133)
                                                                                                                V00)
                                                               245/45R20               HL 275/40R20             A01) bis A10)
                                                                                                                A11e) BF1) E131) E133)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11e) BF1) E131) E133)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1 2018 858 0018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    20H2, ET34 9     20H2, ET22
               120 bis 198   Mercedes GLC            255/45R20        255/45R20                                 A02) bis A10)
                             ( 254, mit                                                                         A11e) BF1) E131) E133)
                             Verbreiterung, Mild-    245/45R20        275/40R20                                 A01) bis A10)
                             Hybrid)                                                                            A11e) BF1) E131) E133)
                                                                                                                V00)
                                                               245/45R20               HL 275/40R20             A01) bis A10)
                                                                                                                A11e) BF1) E131) E133)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11e) BF1) E131) E133)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 54860*00




               R2CGLC                        e1 2018 858 0018 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8    20H2, ET34 9     20H2, ET22
               145 bis 185   Mercedes GLC             235/45R20        265/40R20                                A02) bis A10)
                             ( 254, mit                                                                         A11f) BF1) E131) E133) V00)
                             Verbreiterung, Plug-in- 245/45R20         275/40R20                                A01) bis A10)
                             Hybrid)                                                                            A11f) BF1) E131) E133) V00)
                                                      245/45R20        HL 275/40R20                             A01) bis A10)
                                                                                                                A11f) BF1) E131) E133) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11f) BF1) E131) E133)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0480 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET22
               145           Mercedes E C           235/50R20         255/45R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                BF1)
                                                               235/50R20               285/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) V00)
                                                               245/45R20               265/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                         e1 2007 4 1885 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8    20H2, ET34 9     20H2, ET22
               210 bis 360   Mercedes GLS             275/50R20        275/50R20                                A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterung,     K01)                                                      A11) BF2) E125a)
                             Serie bis 21Zoll)        285/50R20        285/50R20                                A01) bis A10)
                                                      K01)                                                      A11) BF2) E125a) G01)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               H1GLE                         e1 2007 4 1885 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                                       8    20H2, ET34 9    20H2, ET22
               210 bis 360   Mercedes GLS              275/50R20       275/50R20                                A01) bis A10)
§22 54860*00




                             (mit Verbreiterung, Serie K01)                                                     A11) BF2) E125a)
                             bis 21Zoll )              285/50R20       285/50R20                                A01) bis A10)
                                                       K01)                                                     A11) BF2) E125a) G01)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1 2001 11 0335 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET22
               270 bis 345   Mercedes S-Klasse      255/35R20         255/35R20                                 A01) bis A10)
                             Coupe, Cabrio                                                                      BF1)
                             (C217, A217)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 22 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                        wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                        Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

               A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 54860*00




               A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

               A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)    Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11f)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der
                       Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)    Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1 2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)    Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1 2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2a
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               E125a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern ausgerüstet
                      sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                      COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.

               E133) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Airmatic DC / Luftfederung Semiaktiv (SA-Code 489).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
§22 54860*00




                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage AB2a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI122085 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 13.06.2023