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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2b
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    FMI122085
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                        Vorderachse     )
               Radausführung:                                              34 5112S
               Radausführungskennz.:                                         112S
               Radgröße:                                                  8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           34 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 54860*00




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00)
               an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
               für den Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                                     130 Nm
                               Schaftlänge 45 mm
               BF2       1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             150 Nm
                               Schaftlänge 45 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2b
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                         e1 2001 11 0431 ..
               204 AMG                     e1 2001 11 04 4 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET43
               350 bis 375   Mercedes C-Klasse C63 245/30R20          265/30R20                                 A01) bis A10)
                             AMG, C63 S AMG                                                                     BF1) V00)
                             (Limousine, W205)      255/30R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                        e1 2001 11 0457 ..
               204K AMG                    e1 2001 11 04 3 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
§22 54860*00




                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET43
               350 bis 375   Mercedes C-Klasse C63 245/30R20          265/30R20                                 A01) bis A10)
                             AMG, C63 S AMG                                                                     BF1) V00)
                             (Kombi, S205)          255/30R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1 2007 4 1      ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                                       8    20H2, ET34 9    20H2, ET43
               120 bis 220   Mercedes E-Klasse         255/35R20       255/35R20                                A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio                                                                     A11) BF2)
                             Ausführungen mit          245/35R20       275/30R20                                A02) bis A10)
                             kleinsten Serienreifen ab                                                          A11) BF2)
                             225/..)                   245/35R20       285/30R20                                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) V00)
                                                               255/35R20               285/30R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2b
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1 2007 4 1      ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                                       8    20H2, ET34 9    20H2, ET43
               120 bis 270   Mercedes E-Klasse         255/35R20       255/35R20                                A02) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio                                                                     A11) BF2)
                             Ausführungen mit          245/35R20       275/30R20                                A02) bis A10)
                             kleinsten Serienreifen ab                                                          A11) BF2)
                             245/..)                   245/35R20       285/30R20                                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) V00)
                                                               255/35R20               285/30R20                A01) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1 2001 11 0501 ..
§22 54860*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET43
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse      255/35R20         255/35R20                                 A01) bis A10)
                             (W213, Limousine)      K01)                                                        A11) BF2) E111a) GEE)
                                                    235/35R20         265/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01) N245)                                                  A11) BF2) E111a) V00)
                                                    245/35R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2) E111a)
                                                    245/35R20         285/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2) E111a) V00)
                                                    255/35R20         285/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2) E111a) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1 2007 4 15 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET43
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse      255/35R20         255/35R20                                 A01) bis A10)
                             (S213, Kombi)          K01)                                                        A11) BF2) GEE)
                                                    245/35R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2)
                                                    245/35R20         285/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2) V00)
                                                    255/35R20         285/30R20                                 A01) bis A10)
                                                    K01)                                                        A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2b
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1 2007 4 15 0 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET43
               143 bis 250   Mercedes E-Klasse All- 255/35R20         255/35R20                                 A01) bis A10)
                             Terrain                K03) K134)                                                  BF2)
                                                    245/40R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                                                    K134)                                                       BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2E EW                       e1 2018 858 0003 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    20H2, ET34 9     20H2, ET43
               109 bis 135   Mercedes E E            255/40R20        255/40R20                                 A01) bis A10)
§22 54860*00




                             (V295, ohne und mit     K01)                                                       BF2) E130)
                             Hinterachslenkung bis
                             5 , SA Code 201, nicht
                             für AMG)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1 2001 11 0335 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET43
               150 bis 390   Mercedes S-Klasse      255/35R20         255/35R20                                 A02) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014)                                                             A11) BF2) E98b)
                                                    255/35R20 M S     255/35R20 M S                             A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) E98b)
                                                               255/40R20               255/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) E98b) GAP)
                                                               255/40R20 M S           255/40R20 M S            A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) E98b) GAP)
                                                               245/40R20               275/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) E98b) V00)
                                                               245/40R20               285/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) E98b) V00)
                                                               255/40R20               285/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) E98b) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2b
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1 2001 11 0335 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8    20H2, ET34 9      20H2, ET43
               270 bis 345   Mercedes S-Klasse      255/35R20         255/35R20                                 A02) bis A10)
                             Coupe, Cabrio                                                                      BF2)
                             (C217, A217)           255/40R20         255/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                                                                BF2) G01)
                                                               245/40R20               275/35R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2)
                                                               255/40R20               285/35R20                A01) bis A10)
                                                                                                                BF2) G01) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                          e1 2007 4 2115 ..
§22 54860*00




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    20H2, ET34 9     20H2, ET43
               210 bis 450   Mercedes S-Klasse       255/40R20        255/40R20                                 A02) bis A10)
                             (W223, mit                                                                         A11) BF2) E130)
                             Hinterachslenkung bis 255/40R20          285/35R20                                 A02) bis A10)
                             4,5 )                                                                              A11) BF2) E130)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2E SW                       e1 2018 858 00035 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    20H2, ET34 9     20H2, ET43
               109 bis 135   Mercedes E S            255/45R20        255/45R20                                 A02) bis A10)
                             (V297,                                                                             BF2) E134a)
                             Hinterachslenkung       265/45R20        265/45R20                                 A02) bis A10)
                             4,5 SA Code 201)                                                                   BF2) E134a)
                                                     245/45R20        275/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E134a) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E134a) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2b
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2E SW                       e1 2018 858 00035 ..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8    20H2, ET34 9     20H2, ET43
               109 bis 135   Mercedes E S            255/45R20        255/45R20                                 A02) bis A10)
                             (V297,                                                                             BF2) E130a)
                             Hinterachslenkung 10    265/45R20        265/45R20                                 A02) bis A10)
                             SA Code 216)                                                                       BF2) E130a)
                                                     245/45R20        275/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E130a) V00)
                                                               255/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                                                BF2) E130a) V00)
               Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
               zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 54860*00




                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                        Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                        wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                        Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                        zulässig.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                        die Radkontur hinausragen.

               A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2b
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                      Anzugsmoment: 130 Nm
§22 54860*00




               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1 2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen 222 stehen.

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
                      mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5 Lenkwinkelanpassung
                      (Code 201) ausgerüstet sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese
                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001324-A0-072
               Anlage-Nr. :                 AB2b
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   FMI122085


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                        die Radhauskante ist im Bereich von 45 vor Radmitte bis 45 hinter Radmitte umzulegen,
                        die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante
                        zu kürzen,
                        der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45 vor Radmitte bis 45 hinter Radmitte eng an das
                        Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
§22 54860*00




               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage AB2b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ FMI122085 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 13.06.2023