Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2b Seite : 1/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: FMI122085 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Fondmetal Montageposition: Vorderachse ) Radausführung: 34 5112S Radausführungskennz.: 112S Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 34 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 54860*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1000 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm Schaftlänge 45 mm BF2 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm Schaftlänge 45 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2b Seite : 2/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1 2001 11 0431 .. 204 AMG e1 2001 11 04 4 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10) AMG, C63 S AMG BF1) V00) (Limousine, W205) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1 2001 11 0457 .. 204K AMG e1 2001 11 04 3 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse §22 54860*00 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 350 bis 375 Mercedes C-Klasse C63 245/30R20 265/30R20 A01) bis A10) AMG, C63 S AMG BF1) V00) (Kombi, S205) 255/30R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) BF1) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1 2007 4 1 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio A11) BF2) Ausführungen mit 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen ab A11) BF2) 225/..) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) A11) BF2) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) A11) BF2) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2b Seite : 3/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1 2007 4 1 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio A11) BF2) Ausführungen mit 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) kleinsten Serienreifen ab A11) BF2) 245/..) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) A11) BF2) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) A11) BF2) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1 2001 11 0501 .. §22 54860*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (W213, Limousine) K01) A11) BF2) E111a) GEE) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) K01) N245) A11) BF2) E111a) V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF2) E111a) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1 2007 4 15 0 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) (S213, Kombi) K01) A11) BF2) GEE) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF2) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF2) V00) 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) A11) BF2) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2b Seite : 4/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1 2007 4 15 0 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) Terrain K03) K134) BF2) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K134) BF2) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2E EW e1 2018 858 0003 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 109 bis 135 Mercedes E E 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) §22 54860*00 (V295, ohne und mit K01) BF2) E130) Hinterachslenkung bis 5 , SA Code 201, nicht für AMG) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1 2001 11 0335 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) A11) BF2) E98b) 255/35R20 M S 255/35R20 M S A02) bis A10) A11) BF2) E98b) 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) A11) BF2) E98b) GAP) 255/40R20 M S 255/40R20 M S A02) bis A10) A11) BF2) E98b) GAP) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) A11) BF2) E98b) V00) 245/40R20 285/35R20 A02) bis A10) A11) BF2) E98b) V00) 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) A11) BF2) E98b) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2b Seite : 5/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1 2001 11 0335 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) Coupe, Cabrio BF2) (C217, A217) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) BF2) G01) 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) BF2) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) BF2) G01) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1 2007 4 2115 .. §22 54860*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 210 bis 450 Mercedes S-Klasse 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) (W223, mit A11) BF2) E130) Hinterachslenkung bis 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) 4,5 ) A11) BF2) E130) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2E SW e1 2018 858 00035 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 109 bis 135 Mercedes E S 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) (V297, BF2) E134a) Hinterachslenkung 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) 4,5 SA Code 201) BF2) E134a) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) BF2) E134a) V00) 255/45R20 285/40R20 A02) bis A10) BF2) E134a) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2b Seite : 6/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E2E SW e1 2018 858 00035 .. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 20H2, ET34 9 20H2, ET43 109 bis 135 Mercedes E S 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10) (V297, BF2) E130a) Hinterachslenkung 10 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10) SA Code 216) BF2) E130a) 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10) BF2) E130a) V00) 255/45R20 285/40R20 A02) bis A10) BF2) E130a) V00) Die Verwendung des Rades FMI122085, 34 5112S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte Vorderachse genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp FMI122095, 43 5112S (ABE-Nr. 54859 00) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten §22 54860*00 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2b Seite : 7/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 130 Nm §22 54860*00 BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1 2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm Anzugsmoment: 150 Nm E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen 222 stehen. E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10 Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. E134a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5 Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 54860 nach §22 StVZO Nr. : RA-001324-A0-072 Anlage-Nr. : AB2b Seite : 8/8 Auftraggeber : Fondmetal S.p.A. Teiletyp : FMI122085 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: die Radhauskante ist im Bereich von 45 vor Radmitte bis 45 hinter Radmitte umzulegen, die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45 vor Radmitte bis 45 hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. §22 54860*00 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage AB2b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ FMI122085 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A. Geschäftsstelle Essen, 13.06.2023